Duisburg, 18. März 2020 - "Die
Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben teilweise
existenzbedrohende Ausmaße für die lokale Wirtschaft
erreicht. Diese Einschränkungen sind hart und zugleich
unumgänglich, denn wir müssen jede Gelegenheit nutzen, um
die Verbreitung des Virus zu bremsen. Nur so kann es uns
gelingen, die vom Coronavirus besonders gefährdeten und
betroffenen Menschen zu schützen.
Diese erheblichen
Einschnitte haben schon jetzt zum Teil dramatische Folgen
für den Wirtschaftsstandort Duisburg. Ob Messebauer,
Caterer, Gastronom, Künstler, Klein- oder Mittelständler -
von einem Tag auf den anderen Tag brechen
Geschäftsgrundlagen zum Teil vollständig weg. Aber auch die
nicht direkt betroffene Wirtschaft hat mit Lieferengpässen,
abnehmender Nachfrage und Personalproblemen zu kämpfen. Auch
das kann existenzbedrohend sein.
Die Stadt Duisburg,
die nach wie vor eine Stärkungspaktkommune ist, wird alles
Mögliche unternehmen, um die von der Krise Betroffenen zu
stärken. Auf Antrag hin wird es möglich sein, die
ausstehende kommunale Abgabe zu stunden, bei entsprechender
Begründung auch zinsfrei. Zudem können Absenkungen der
Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer formlos beantragt
werden. Nähere Informationen dazu und entsprechende
Kontaktadressen finden Sie auf dem beiliegenden
Informationsblatt.
Dennoch ist schon jetzt klar,
dass es deutlich weitreichendere finanzielle Unterstützung
für die Betroffenen geben muss, die weit über die
Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen hinausgeht. Erste
mögliche Unterstützungsangebote durch die Bundesregierung
scheinen zum jetzigen Zeitpunkt in die richtige Richtung zu
gehen. Dazu sind wir bereits in Gesprächen mit dem Bund und
den entsprechenden Verbänden.
Einige Bundesländer
sind im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen jedoch schon jetzt
einen großen Schritt voraus, sodass wir die Landesregierung
deshalb dringend dazu auffordern, schon jetzt tragfähige
Sofortlösungen zu etablieren. Finanzielle Unterstützung die
erst in Wochen oder Monaten vor Ort ankommt, kommt für viele
Unternehmen zu spät. Jeder weitere Tag, an dem es für die
finanziell am stärksten Betroffenen keine Unterstützung
gibt, bedeutet zugleich den Verlust von Arbeitsplätzen und
wirtschaftlichen Existenzen.
Die Stadt Duisburg steht Gewerbetreibenden sowie Bürgerinnen
und Bürgern schon jetzt für wirtschaftliche Fragen und
Auswirkungen durch den Coronavirus als Ansprechpartner per
E-Mail unter Stadtkasse@stadt-duisburg.de oder telefonisch
unter 0203-94000 zur Verfügung."
Informationsblatt der Stadt Duisburg für Unternehmen zu
finanziellen Erleichterungen anlässlich der
“Corona-Pandemie“ Die Stadt Duisburg
weist darauf hin, dass Unternehmen, die infolge der
Auswirkungen der Corona-Pandemie in wirtschaftliche
Schwierigkeiten geraten, Hilfsangebote der Stadt Duisburg in
Anspruch nehmen können.
Bereich Steuern:
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende
können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort
Anträge beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt
Duisburg auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen
stellen. Der Fachbereich weist weiter darauf hin, dass es
bei komplexen Steuersachverhalten auch sinnvoll sein kann,
direkt eine Änderung des Grundlagenbescheides beim
zuständigen Finanzamt herbeizuführen. Bei Fragen wenden sich
Gewerbetreibende daher bitte frühzeitig an das zuständige
Finanzamt oder an das Amt für Rechnungswesen und Steuern der
Stadt Duisburg.
Darüber hinaus verweist die Stadt
Duisburg darauf, dass bei den von der Stadt erhobenen
Abgaben, hier insbesondere
Gewerbesteuer - Grundsteuer sowie Abfall-,
Straßenreinigungs- und Abwassergebühren - Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungssteuer die
Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung von
Steuerzahlungen zu stellen.
Herabsetzung von Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Anträge können formlos per Post, per E-Mail oder per Telefax
beim Amt für Rechnungswesen und Steuern der Stadt Duisburg
gestellt werden. Soweit sich in Folge der Corona-Krise
Gewinneinbrüche abzeichnen, werden die entsprechenden
Anträge schnellstmöglich beschieden. Die Anpassung wird
vorläufig nur für das Jahr 2020 vorgenommen. Die
Vorauszahlungen ab 2021 werden zunächst in bisheriger Höhe
beibehalten.
Die Antragstellung ist auch bei dem
zuständigen Betriebsfinanzamt möglich. In den Fällen, in
denen das Finanzamt einen Vorauszahlungsmessbescheid
(Grundlagenbescheid) erteilt hat, muss der Antrag dort
gestellt werden.
Postanschrift: Stadt Duisburg
Amt für Rechnungswesen und Steuern
Sonnenwall 85
47051 Duisburg E-Mail:
steuersachbearbeitung@stadt-duisburg.de Telefax:
0203/283 4473
Stundungen von Steuerforderungen Soweit
es infolge der Corona-Pandemie zu Liquiditätsschwierigkeiten
kommt, kann bei entsprechender Begründung eine Stundung der
Abgabenforderungen gewährt werden. In diesen Fällen kann auf
die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden.
Stundungen können ebenfalls unter den o.a. Kontaktdaten
beantragt werden.
Bereich Gebühren
Die WBD-AöR wird anlässlich der besonderen Umstände bei
Vorlage von Stundungsanträgen eine großzügige und zügige
Einzelfallprüfung durchführen und unter Beachtung der
wirtschaftlichen Situation des Antragstellers/der
Antragstellerin Ratenzahlungsvereinbarungen anbieten. Im
Falle der Stundung von Abgaben / Gebühren wird die WBD-AöR
zudem im Rahmen von Einzelfallprüfungen nach Möglichkeit auf
die Erhebung von Zinsen verzichten.“ Kontakt: Telefon:
0203 / 283 3000 - Mail:
info@wb-duisburg.de
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