| Hamminkeln, 20. März 2020 - Die 
					Kreisverwaltung Wesel und ihre Außenstellen sind ab Montag, 
					23. März 2020, ausschließlich telefonisch, per E-Mail und 
					per Brief zu erreichen, um die Anliegen der Kundinnen und 
					Kunden zu bearbeiten. Auf diese Weise soll einer weiterhin 
					schnellen Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt 
					werden. Die Mitarbeitenden der Fachdienste sind im Dienst 
					und unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen 
					erreichbar.
 In Ausnahmefällen, die zwingend eine 
					persönliche Vorsprache erfordern, kann telefonisch ein 
					Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache 
					erhalten Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zu den 
					Dienststellen des Kreises.
 
 Für die folgenden Bereiche 
					gelten Sonderregelungen:
 In der Zulassungsstelle 
					Wesel werden ausschließlich Fahrerlaubnis- und 
					Zulassungsangelegenheiten bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger 
					müssen ihre Termine online über die Internetseite des 
					Kreises Wesel oder über das Service Center des Kreises 
					reservieren (bisher vereinbarte Termine sind verfallen). Es 
					ist zwingend erforderlich, die Transaktionsnummer 
					mitzubringen und dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen, um die 
					Zulassungsstelle betreten zu können. Für jeden Vorgang ist 
					ein Termin notwendig.
 
 Das Dienstleistungszentrum 
					Moers ist derzeit nicht geöffnet. Es laufen 
					Vorbereitungen für eine ähnlich eingeschränkte Öffnung. 
					Sobald eine Regelung getroffen wurde, informiert der Kreis 
					erneut.
 
 Die Ausländerbehörde wird zunächst bis 
					zum 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die 
					Mitarbeitenden stehen telefonisch zur Verfügung für
 
 -       
					Elektronische Aufenthaltstitel, Duldung, 
					Aufenthaltsgestattung (Telefon: 0281/207-2713, -2721, -2725)
 -       Visum, Einreise 
					(Telefon: 0281/207-2728)
 -       
					Rückführungsmanagement (Telefon: 0281/207-2730, -2726)
 
 Angelieferte elektronische Aufenthaltstitel bzw. 
					Reiseausweise werden auf dem Postweg per Einschreiben mit 
					Rückschein an die Inhaber übersandt. Verlängerte 
					Duldungen/Aufenthaltsgestattungen sowie ggf. erforderliche 
					Fiktionsbescheinigungen werden ebenfalls auf dem Postweg 
					zugesandt. Anträge auf Erteilungen/Verlängerungen von 
					Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Aufenthaltstiteln usw. 
					werden per Post, Fax und E-Mail angenommen. Zwingend 
					erforderliche Vorsprachen werden nach vorheriger 
					telefonischer Rücksprache im Einzelfall vereinbart.
 
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   |