Hamminkeln, 20. März 2020 - Die
Kreisverwaltung Wesel und ihre Außenstellen sind ab Montag,
23. März 2020, ausschließlich telefonisch, per E-Mail und
per Brief zu erreichen, um die Anliegen der Kundinnen und
Kunden zu bearbeiten. Auf diese Weise soll einer weiterhin
schnellen Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt
werden. Die Mitarbeitenden der Fachdienste sind im Dienst
und unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen
erreichbar.
In Ausnahmefällen, die zwingend eine
persönliche Vorsprache erfordern, kann telefonisch ein
Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache
erhalten Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zu den
Dienststellen des Kreises.
Für die folgenden Bereiche
gelten Sonderregelungen: In der Zulassungsstelle
Wesel werden ausschließlich Fahrerlaubnis- und
Zulassungsangelegenheiten bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger
müssen ihre Termine online über die Internetseite des
Kreises Wesel oder über das Service Center des Kreises
reservieren (bisher vereinbarte Termine sind verfallen). Es
ist zwingend erforderlich, die Transaktionsnummer
mitzubringen und dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen, um die
Zulassungsstelle betreten zu können. Für jeden Vorgang ist
ein Termin notwendig.
Das Dienstleistungszentrum
Moers ist derzeit nicht geöffnet. Es laufen
Vorbereitungen für eine ähnlich eingeschränkte Öffnung.
Sobald eine Regelung getroffen wurde, informiert der Kreis
erneut.
Die Ausländerbehörde wird zunächst bis
zum 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die
Mitarbeitenden stehen telefonisch zur Verfügung für
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Elektronische Aufenthaltstitel, Duldung,
Aufenthaltsgestattung (Telefon: 0281/207-2713, -2721, -2725)
- Visum, Einreise
(Telefon: 0281/207-2728) -
Rückführungsmanagement (Telefon: 0281/207-2730, -2726)
Angelieferte elektronische Aufenthaltstitel bzw.
Reiseausweise werden auf dem Postweg per Einschreiben mit
Rückschein an die Inhaber übersandt. Verlängerte
Duldungen/Aufenthaltsgestattungen sowie ggf. erforderliche
Fiktionsbescheinigungen werden ebenfalls auf dem Postweg
zugesandt. Anträge auf Erteilungen/Verlängerungen von
Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Aufenthaltstiteln usw.
werden per Post, Fax und E-Mail angenommen. Zwingend
erforderliche Vorsprachen werden nach vorheriger
telefonischer Rücksprache im Einzelfall vereinbart.
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