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Mieter und Hauseigentümer in der Krise gleichsam schützen
Jetzt muss der Staat den Wohnungsmarkt funktionsfähig halten

Duisburg, 24. März 2020 - Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute noch einmal die Bundesregierung auf, in der Krise Mieter, private Vermieter und selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer gleichsam zu schützen. Ziel müsse es sein, den Wohnungsmarkt auch in den kommenden Monaten funktionsfähig zu halten.

In einem Brief an die zuständigen Bundesminister erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke dazu: „Die Corona-Krise ist tiefgreifend. Sie berührt und verändert fast alle Lebensbereiche jedes Einzelnen. Das gilt auch für das Wohnen. Viele Bürger fürchten aktuell um ihr Einkommen und folglich darum, ihre Miete oder ihre Wohnkosten des Eigenheims nicht mehr zahlen zu können. Ein wohlhabendes Land wie Deutschland darf es nicht zulassen, dass Menschen wegen dieser Ausnahmesituation ihr Zuhause verlieren. Hierzu wollen die vermietenden privaten Haus- und Wohnungseigentümer ihren Beitrag leisten. Sie sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser Situation bewusst. Wenn Eigentümer, Mieter und der Staat an einem Strang ziehen, können wir zumindest beim Wohnen ohne größere Schäden durch die Krise kommen. Dazu bedarf es aus Sicht von Haus & Grund Deutschland dreier Dinge:

1.        Bestehende soziale Sicherungssysteme für Wohnkosten-Garantie nutzen und stärken
Deutschland ist ein Sozialstaat. Das soziale Mietrecht und Transferleistungen des Staates garantieren, dass weder der Selbstnutzer noch der Mieter über Nacht seine Wohnung verliert. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass hinreichend Mittel für das Wohngeld bereitstehen und Menschen mit niedrigem Einkommen dieses schnell in Anspruch nehmen können. Zudem müssen bei entstandener Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft zügig übernommen werden. Die entsprechenden Richtwerte und Obergrenzen müssen erweitert werden, um die tatsächlichen Wohnkosten in Ansatz zu bringen.

2.        Zeitgewinn nutzen, um Mieten- und Wohnkostenfonds zu errichten
In der mittleren Frist müssen Mieter und Selbstnutzer, die in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind, aus einem staatlichen Fonds per Zuschuss oder zinslosem Darlehen unterstützt werden. Da der Aufbau und die Organisation dieses Fonds einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist es umso wichtiger, dass die zuvor genannten Transferleistungen jetzt reibungslos funktionieren und entsprechend ausgestattet sind.

3.        Wohnkosten-Garantie mit Kündigungsschutz stärken
Mieter, die Transferleistungen und/oder Fondsmittel in Anspruch nehmen, sollen bis zum Ende der Corona-Krise vor Kündigungen geschützt sein. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Mittel auch zweckentsprechend beim Vermieter ankommen. Soweit möglich, müssen die Mittel vom Staat direkt an die Vermieter gezahlt werden. Die Koppelung von Kündigungsschutz und erfolgter Mietzahlung ist notwendig, damit die Zahlungsschwierigkeit nicht von einer Person auf die nächste übertragen, sondern gelöst wird. 66 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Circa 57 Prozent der Privateigentümer vermieten nur eine einzige Mietwohnung. Ein Mietausfall kann für diese Menschen eine ernsthafte finanzielle Schieflage auslösen. Nicht selten sind private Vermieter Rentner, die auf die Mieteinnahmen angewiesen sind. Oder sie sind beispielsweise Handwerker, Gastronomen oder kleine Gewerbetreibende, die nun ihrerseits durch die Corona-Krise mit starken Einbußen bis hin zur Geschäftsaufgabe rechnen müssen.

In dieser schweren Krise müssen alle zusammenstehen. Die, die viel schultern können, müssen mehr schultern als andere. Es gibt bereits zahlreiche Fälle, in denen sich Mieter und Vermieter einvernehmlich auf Mietstundungen, vorübergehende Mietreduzierungen oder ähnliche Entlastungen geeinigt haben. Doch in vielen Fällen werden solche Lösungen nicht möglich oder nicht lange durchzuhalten sein. Und hier ist der Staat gefragt – schnell und unbürokratisch.“