Duisburg, 24. März 2020 - Der
Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte heute
noch einmal die Bundesregierung auf, in der Krise Mieter,
private Vermieter und selbstnutzende Haus- und
Wohnungseigentümer gleichsam zu schützen. Ziel müsse es
sein, den Wohnungsmarkt auch in den kommenden Monaten
funktionsfähig zu halten.
In einem Brief an die
zuständigen Bundesminister erklärte Haus & Grund-Präsident
Kai Warnecke dazu: „Die Corona-Krise ist tiefgreifend. Sie
berührt und verändert fast alle Lebensbereiche jedes
Einzelnen. Das gilt auch für das Wohnen. Viele Bürger
fürchten aktuell um ihr Einkommen und folglich darum, ihre
Miete oder ihre Wohnkosten des Eigenheims nicht mehr zahlen
zu können. Ein wohlhabendes Land wie Deutschland darf es
nicht zulassen, dass Menschen wegen dieser Ausnahmesituation
ihr Zuhause verlieren. Hierzu wollen die vermietenden
privaten Haus- und Wohnungseigentümer ihren Beitrag leisten.
Sie sind sich ihrer besonderen Verantwortung in dieser
Situation bewusst. Wenn Eigentümer, Mieter und der Staat an
einem Strang ziehen, können wir zumindest beim Wohnen ohne
größere Schäden durch die Krise kommen. Dazu bedarf es aus
Sicht von Haus & Grund Deutschland dreier Dinge:
1.
Bestehende soziale Sicherungssysteme für
Wohnkosten-Garantie nutzen und stärken
Deutschland ist ein Sozialstaat. Das soziale Mietrecht und
Transferleistungen des Staates garantieren, dass weder der
Selbstnutzer noch der Mieter über Nacht seine Wohnung
verliert. Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass
hinreichend Mittel für das Wohngeld bereitstehen und
Menschen mit niedrigem Einkommen dieses schnell in Anspruch
nehmen können. Zudem müssen bei entstandener
Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft zügig übernommen
werden. Die entsprechenden Richtwerte und Obergrenzen müssen
erweitert werden, um die tatsächlichen Wohnkosten in Ansatz
zu bringen.
2.
Zeitgewinn nutzen, um Mieten- und Wohnkostenfonds
zu errichten In der mittleren Frist müssen Mieter und
Selbstnutzer, die in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sind,
aus einem staatlichen Fonds per Zuschuss oder zinslosem
Darlehen unterstützt werden. Da der Aufbau und die
Organisation dieses Fonds einige Zeit in Anspruch nehmen
wird, ist es umso wichtiger, dass die zuvor genannten
Transferleistungen jetzt reibungslos funktionieren und
entsprechend ausgestattet sind.
3.
Wohnkosten-Garantie mit Kündigungsschutz
stärken Mieter, die Transferleistungen und/oder
Fondsmittel in Anspruch nehmen, sollen bis zum Ende der
Corona-Krise vor Kündigungen geschützt sein. Dabei muss
sichergestellt sein, dass die Mittel auch zweckentsprechend
beim Vermieter ankommen. Soweit möglich, müssen die Mittel
vom Staat direkt an die Vermieter gezahlt werden. Die
Koppelung von Kündigungsschutz und erfolgter Mietzahlung ist
notwendig, damit die Zahlungsschwierigkeit nicht von einer
Person auf die nächste übertragen, sondern gelöst wird. 66
Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von privaten
Kleinvermietern angeboten. Circa 57 Prozent der
Privateigentümer vermieten nur eine einzige Mietwohnung. Ein
Mietausfall kann für diese Menschen eine ernsthafte
finanzielle Schieflage auslösen. Nicht selten sind private
Vermieter Rentner, die auf die Mieteinnahmen angewiesen
sind. Oder sie sind beispielsweise Handwerker, Gastronomen
oder kleine Gewerbetreibende, die nun ihrerseits durch die
Corona-Krise mit starken Einbußen bis hin zur
Geschäftsaufgabe rechnen müssen.
In dieser schweren
Krise müssen alle zusammenstehen. Die, die viel schultern
können, müssen mehr schultern als andere. Es gibt bereits
zahlreiche Fälle, in denen sich Mieter und Vermieter
einvernehmlich auf Mietstundungen, vorübergehende
Mietreduzierungen oder ähnliche Entlastungen geeinigt haben.
Doch in vielen Fällen werden solche Lösungen nicht möglich
oder nicht lange durchzuhalten sein. Und hier ist der Staat
gefragt – schnell und unbürokratisch.“
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