Düsseldorf/Duisburg, 16. April 2020 -
Damit Kleinunternehmer, Freiberufler und
Soloselbstständige schnell an die dringend benötigte
finanzielle Unterstützung kommen, können von Freitag an
wieder Anträge auf NRW-Soforthilfe 2020 gestellt werden. Die
korrekte Antragsseite kann – wie bereits zuvor –
ausschließlich über
https://soforthilfe-corona.nrw.de aufgerufen werden.
Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird
voraussichtlich Ende der Woche wiederaufgenommen. Nachdem
Betrüger Daten abgegriffen hatten, hat die Landesregierung
Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlung und
Antragstellung gestoppt.
'Fake-Formulare' im Netz!
NRW stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe
Düsseldorf/Duisburg, 09. April 2020 - Das
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und
Energie und das Ministerium des Innern teilt mit: Nach
ersten Erkenntnissen des LKA wurden Fake-Formulare
im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe 2020
genutzt, um Daten abzugreifen und möglicherweise für
kriminelle Machenschaften zu verwenden. Daher hat das
Wirtschaftsministerium die Auszahlungen heute früh gestoppt.
Darüber hinaus hat das Land - in Absprache mit den
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
Münster – auch die Bewilligungen ausgesetzt und die
Corona-Soforthilfe-Seiten vom Netz genommen. Nach ersten
Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen
prominent platziert waren, hatte das Wirtschaftsministerium
am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Rund 3.500 bis 4.000 Antragsteller sind nach bisherigen
Erkenntnissen betroffen. Eine Ermittlungskommission des
Landeskriminalamtes aus Finanz- und Cyberermittlern sowie
Spezialisten für Wirtschaftskriminalität ist eingerichtet.
Gleichzeitig wird behördenübergreifend daran gearbeitet,
betrügerische Anträge zu identifizieren und zu erschweren.
Es handelt sich um hochprofessionelle Täter, die im Darknet
nach Menschen suchen, die gegen eine Gewinnbeteiligung ihre
Konten zur Verfügung stellen. Von diesen Konten wird der
Gewinnanteil des Betrügers dann in Kryptowährung umgewandelt
und damit anonymisiert, was die Identifizierung erschwert.
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die
Kleinbetriebe und Soloselbstständigen in Nordrhein-Westfalen
sind gerade in der Corona-Krise auf die Wertschätzung und
die Unterstützung der Gesellschaft dringend angewiesen. Umso
wichtiger ist es, dass die NRW-Soforthilfe auch in die
richtigen Hände gelangt. Deshalb überprüfen wir mit den
Bezirksregierungen und der Finanzverwaltung die offenen
Anträge und Bewilligungen und bitten die Unternehmerinnen
und Unternehmer um etwas Geduld und Verständnis. Wir werden
die Zahlungen schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die
Corona-Soforthilfe-Seite freischalten. Denn eines ist klar:
Wir brauchen die Kleinunternehmer, um schnell wieder aus der
Krise zu kommen.“ Innenminister Herbert Reul: „Diese
Masche ist nicht nur hoch kriminell, sondern moralisch
besonders verwerflich. Diese Betrüger meinen, sie könnten
eine akute Notlage auf Kosten der Allgemeinheit ausnutzen.
Das müssen wir unbedingt verhindern. Daran arbeiten alle
staatlichen Stellen mit Hochdruck und großem Einsatz.“
Schutzschirm ab heute 12 Uhr Kleine Unternehmen und
Selbstständige können Soforthilfe beantragen
Milliardensoforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes
startet ab heute Bezirksregierungen bearbeiten
Förderanträge für NRW-Soforthilfe Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 -
Corona-Krise: Bund und Land haben Hilfsprogramme für
Solo-Selbständige und Kleinunternehmen beschlossen. Ab
Freitag können Betriebe Zuschüsse beantragen. Die
Niederrheinische IHK hilft ihren Unternehmen bei der
Antragstellung.
„Die Soforthilfen sind für viele
unserer Betriebe eine wichtige Unterstützung zum Überleben.
Wir sind froh, dass Bund und Land so schnell und beherzt auf
die Krise reagiert haben und unbürokratisch Hilfen zur
Verfügung stellen“, lobt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan
Dietzfelbinger. Die beschlossenen Zuschüsse sind ein
weiteres Instrument, um schnell Liquidität herzustellen. Die
Möglichkeit, verschiedene Steuern und
Sozialversicherungsabgaben zu stunden, bestehen bereits.
Wer kann die Soforthilfen beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50
Beschäftigten. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten
9.000 Euro, mit bis zu 10 Mitarbeitern 15.000 Euro und
größere Betriebe 25.000 Euro jeweils als einmaligen
Zuschuss. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden,
sind allerdings zu versteuern. Die Anträge werden von der
Bezirksregierung geprüft und bewilligt. Die Abwicklung
erfolgt ausschließlich online.
„Jetzt kommt es vor
allem auf Schnelligkeit an. Um die Bearbeitung zu
beschleunigen, haben wir der Bezirksregierung unsere
Unterstützung zugesagt. Ab morgen stehen 20 unserer
Mitarbeiter bereit, um die Unternehmen zu beraten und ihnen
beim Ausfüllen des Antrags zu helfen“, so Dietzfelbinger.
Über die Mail-Hotline
soforthilfe@niederrhein.ihk.de wenden sich
Unternehmen an die IHK und erhalten einen Rückruf aus dem
Beratungsteam. Die Anträge und weitere Informationen hat die
Landesregierung auf ihrer Website zur Verfügung gestellt:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
NRW-Soforthilfe 2020: Antragsverfahren startet am
Freitag! Um den Schaden für Solo-Selbstständige und
Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat
der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die
Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1
an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den
Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche
Schwierigkeiten sollen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen
zwischen 9.000 und 25.000 Euro für die Monate abgefedert
werden.
Am heutigen Freitag (27. März) wird das
Antragsverfahren im Laufe des Tages freigeschaltet.
Es wird ausschließlich dieses Online-Verfahren
angeboten. Sie müssen bei der Beantragung verschiedene
personen- und betriebsbezogene Angaben machen. Sie benötigen
z. B. Ihr amtliches Ausweisdokument, Steuernummer und
Steueridentifikationsnummer, Anzahl der Beschäftigten
(umgerechnet auf Vollzeitkräfte) u.a.
Bitte
informieren Sie sich bereits im Vorfeld des Antrags unter
Link , welche Unterlagen und Angaben zu den
Beschäftigten Sie einzureichen haben.
Gesammelte Maßnahmenvorschläge für Ihre Liquidität
Der
BdSt-Infoservice "Corona-Krise - Das müssen Sie jetzt
wissen" mit Hinweisen für A wie Arbeitnehmer über F wie
Freiberufler bis V wie Verein zeigt kompakt, woran jetzt
gedacht werden muss. Der Infoservice wird laufend
aktualisiert.
Stundungen beantragen, um Liquidität
zu halten Um Liquiditätsengpässe zu mindern, können
z.B. Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gestellt
werden. Verwenden Sie unseren
Musterbrief. Dieser kann auch für die Herabsetzung der
Vorauszahlung bei der Gewerbesteuer genutzt werden.
Ansprechpartner ist dabei Ihre Stadt oder Gemeinde.
Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene
Steuerpflichtige können bis zum 31. Dezember 2020 unter
Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des
Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen
stellen.
Auch für kommunale Abgaben, wie
Gewerbesteuer, Grundsteuer und weitere Gebühren können Sie
eine Stundung beantragen.
Auch die
Sozialversicherungsbeiträge können Sie stunden lassen.
Musteranträge können Sie bei uns anfordern und auf der
Sonderseite abrufen.
Die Finanzämter nehmen Ihre
Anträge per Post, Elster und über das Kontaktformular im
Internet an. Auch mit dem Kontaktformular Ihres
Finanzamtes im Internet können Sie eine Datei anhängen und
übermitteln.
Wissenswertes für Privatpersonen -
Arbeitnehmer und Senioren Zusätzliche
Informationen zu Entschädigungszahlungen bei Quarantäne,
Kurzarbeitergeld und steuerliche Absetzbarkeit von
Mehraufwendungen finden Sie auf unserer Sonderseite
www.steuerzahler.de/nrw/corona und in dem "BdSt-Infoservice
"Corona-Krise - Das müssen Sie jetzt wissen"
Milliardensoforthilfe für den
Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute
Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für
NRW-Soforthilfe
Düsseldorf/Duisburg, 27. März 2020 - Unternehmen, die
von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort
finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute,
Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der
jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse
stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als
Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die
Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind
frühestens zum Ende nächster Woche möglich.
Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden
Anträgen rechnen, stehen in den fünf Regierungspräsidien
fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um
die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch
weiterzugeben.
Möglicherweise kann es aufgrund einer hohen Anzahl von
Anträgen zu Überlastungen kommen. Bitte haben Sie dann ein
wenig Geduld.
In einem historischen Kraftakt
unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der
Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen
Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot
richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige.
Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes
Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit
„NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses
Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen
mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu
unterstützen.
Siehe hierzu auch die Informationen
des NRW Ministeriums für Wirtschaft, Innovation,
Digitalisierung und Energie:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3
Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:
•
Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
•
Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
•
Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)
Voraussetzungen
•
Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1.
März sind durch die Corona-Krise weggefallen, oder
•
Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat
halbiert, oder
•
Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv
eingeschränkt, oder
•
Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum
Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.
Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450
Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
•
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
•
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
•
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
•
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
•
Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen
Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?
•
Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
•
Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das
zugehörige Amtsgericht
•
Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der
Eigentümer
•
Bankverbindung für die Auszahlung
•
die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
•
Anzahl der Beschäftigten
•
Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!
Wie kann der Antrag gestellt werden? Der Antrag kann
online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente
hochgeladen werden:
https://soforthilfe-corona.nrw.de/
Welche Fristen gibt es? Ab Freitag (27. März 2020) können
die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch
am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Bezirksregierung bearbeitet.
Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.
Wo kann ich mich weiter informieren? Eine Übersicht zu
Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite,
Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und
Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem
Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums:
www.wirtschaft.nrw/corona
Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder
zweite Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Bereits jetzt können freischaffende Künstler Unterstützungen
bei den Bezirksregierungen beantragen.
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
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