Düsseldorf/Duisburg, 31. März 2020 - Mit
Blick auf den Beginn des neuen Quartals (1. April) weist die
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein darauf hin, dass
bis 30. Juni 2020 bundesweit eine Sonderregelung für
Arzneimittelrezepte und weitere ärztliche Verordnungen gilt.
Danach dürfen Praxen ihnen bekannte Patientinnen und
Patienten Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen
auch per Post zusenden, ohne dass ein Besuch in der Praxis
und das Einlesen der Versicherungskarte nötig ist.
Voraussetzung ist, dass der Patient bei dem betreffenden
Vertragsarzt bereits in Behandlung ist.
Dieser Regelung liegt zugrunde, dass möglichst viele
Arzt-Patienten-Kontakte in Zusammenhang mit der
Coronavirus-Pandemie nicht persönlich stattfinden sollen.
Die Dachorganisationen der Vertragsärzte/-psychotherapeuten
und der gesetzlichen Krankenkassen haben dazu festgelegt,
dass Ärzten die Portokosten für den Versand von Verordnungen
beispielsweise mit 90 Cent erstattet werden.
Da es sich in den entsprechenden Fällen um Patienten
handelt, die den Praxen bekannt sind, gilt für das Einlesen
der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) das übliche
Ersatzerfahren: Findet in einem Quartal ausschließlich ein
telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die
Versichertendaten aus der Patientenkartei. Die Vorlage der
eGK ist in diesem Fall nicht erforderlich. Als bekannter
Patient gilt derjenige, der im laufenden Quartal oder im
Vorquartal mindestens einmal persönlich in der Arztpraxis
erschienen ist.
Lockerungen auch für Teilnehmer von DMP-Programmen Damit
auch Patienten, die an so genannten Disease-Management-Programmen
(DMP) teilnehmen, Praxisbesuche derzeit vermeiden können,
hat der Gemeinsame Bundesausschuss die verpflichtende
physische Teilnahme an Schulungen ausgesetzt. Die ärztliche
quartalsbezogene Dokumentation von Untersuchungen der
DMP-Patienten ist für das erste bis dritte Quartal 2020
vorerst nicht mehr erforderlich, wenn hierzu eine direkte
Untersuchung des Patienten nötig wäre oder die Untersuchung
nicht alternativ durch telemedizinischen Kontakt durch den
Arzt erhoben werden kann.
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