Duisburg, 03. April 2020 - Das Bürger-
und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist noch einmal darauf
hin, dass Gastronomiebetriebe weiterhin geschlossen bleiben
müssen, um die Verbreitung des Coronavirus‘ zu verlangsamen.
Betriebe wie zum Beispiel Speiselokale, Schnellimbisse oder
auch Eisdielen dürfen ihre Speisen und Getränke jedoch außer
Haus und per Lieferdienst verkaufen – sofern sie dabei die
Vorgaben der geltenden Coronaschutzverordnung vom 31. März
2020 beachten.
Der Verkauf von Waren außer Haus ist
erlaubt, wenn alle erforderlichen Hygiene-Vorkehrungen
eingehalten werden. Die Abholung der Ware muss kontaktfrei
erfolgen, Speisen müssen verpackt sein. Für Eisdielen zum
Beispiel bedeutet das, dass der Verkauf von Eis im
„Waffelhörnchen in die Hand“ und unverpackten Bechern
ausdrücklich nicht gestattet ist.
Besonders
wichtig ist die unbedingte Einhaltung eines Mindestabstands
von 1,5 Metern in Warteschlangen. Der Verzehr von Speisen
und Getränken ist in einem Umkreis von 50 Metern um die
gastronomische Einrichtung streng verboten.
Die
Stadt Duisburg bittet dringend darum, auch bei gutem Wetter
diese Spielregeln einzuhalten. Verstöße werden mit einem
Bußgeld in Höhe von 200 Euro für die Kunden geahndet.
Inhaber und Geschäftsführer der Betriebe werden mit einem
Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro belangt. Das Bürger- und
Ordnungsamt führt stadtweit Kontrollen durch.
Die
Regeln der Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis zum
19. April 2020.
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