Duisburg, 07. April 2020 - Ein
Drittel der arbeitenden Studenten haben bereits ihren Job
verloren Weitere 51 Prozent rechnen mit
Arbeitsplatzverlust in den nächsten Monaten / Agentur für
Hochschulmarketing startet Aktion #WIRfuerStudenten
750.000 Studierende haben bereits ihren Job verloren. Dies
ergab eine aktuelle repräsentative Umfrage unter 1.300
Studenten der Campus-Service GmbH und VariFast GmbH. Das
entspricht mehr als einem Drittel der 2,03 Millionen
jobbenden Studenten an deutschen Universitäten und
Fachhochschulen (insgesamt 2,9 Millionen Studierenden).
Auf die Frage, „welche Bereiche belasten dich in der
Corona-Krise am meisten?“, gaben knapp 40 Prozent „fehlende
soziale Kontakte“ an, gefolgt von 37 Prozent, die Angst um
ihre wirtschaftliche Existenz als dominierendes Thema
erleben. Das persönliche gesundheitliche Risiko schätzten im
Befragungszeitraum 13. Kalenderwoche nur 15 Prozent als hoch
ein. 64 Prozent geben an schon finanzielle Sorgen zu haben
oder bald zu bekommen.
Campus-Service und Varifast
arbeiten seit fast 20 Jahren im Sektor Hochschulmarketing.
Um Studenten in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen,
haben die beiden Agenturen über die Plattform
Studentenrabatt.com die Initiative #WIRfuerStudenten ins
Leben gerufen. Damit werden Anbieter von Produkten und
Dienstleistungen aufgerufen, für einen begrenzten Zeitraum
Studenten einen Sonderrabatt zu gewähren. Denkbar seien
beispielsweise Lieferdienste mit einem Studentenrabatt,
Medienunternehmen, die Studentenabos temporär nochmal
reduzieren, Computerhändler mit einem „Mega-Deal“ und vieles
mehr.
Für mitmachende Unternehmen bietet
Campus-Service eine kostenlose Präsentation der Angebote auf
WIRfuerStudenten.de und
studentenrabatt.com
an. Die Initiative wird durch eine reichweitenstarke
Media-Kampagnen über Social Media, Online-Werbung, Out of
Home und PR begleitet. Um sicher zu stellen, dass nur
Studenten einen Zugriff auf die Angebote haben, erhalten die
Unternehmen zudem ein kostenloses Verifizierungstool.
Stefan Hönnemann, Geschäftsführer Campus-Service: „In
der derzeitigen Situation trifft es die 2,9 Millionen
Studenten besonders hart. Wir möchten deshalb Unternehmen
ermuntern, Studierende in der Corona-Krise mit einem stark
reduzierten Angebot für ihre Produkte und Leistungen zu
unterstützen. Die besten Angebote und Ideen werden am Ende
der Aktion mit einer Auszeichnung prämiert. Die Bewertung
übernimmt ein studentisches Team aus unterschiedlichen
Fachbereichen.“
Versorgung Obdachloser
in Duisburg wird sichergestellt Notfallmaßnahmen mit
Unterstützung des Landes NRW starten ab sofort: Gutscheine
für Lebensmittel, Prepaidkarten, Hygieneartikel etc. werden
noch vor Ostern verteilt Die Versorgung von
wohnungslosen Frauen, Männern und Jugendlichen ist im
Hilfesystem in Duisburg auch während der Corona-Krise
gewährleistet. Das Amt für Soziales und Wohnen der Stadt
Duisburg, die Wohnungslosenhilfe des Diakoniewerks Duisburg,
der Verein „Gemeinsam gegen Kälte e.V.“, der
Suchthilfeverbund Duisburg e.V., die Duisburger Tafel, der
Verein Immersatt und Streetworkerinnen und Streetworker von
weiteren Trägern arbeiten auch in diesen Tagen eng vernetzt
zusammen, um die notwendige Hilfe für wohnungslose
Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Soforthilfen aus dem NRW-Notfallpaket helfen schnell und
unbürokratisch Sozialminister Karl-Josef Laumann hat
am 31. März 2020 ein Notfallpaket für die Akutversorgung von
obdachlosen Menschen bereitgestellt. Der gemeinsame Antrag
der Duisburger Träger im Bereich Wohnungslosenhilfe auf eine
entsprechende Soforthilfe wurde kurzfristig bewilligt. Damit
stehen zusätzliche finanzielle Mittel für die Anschaffung
von Gutscheinen für Lebensmittelgeschäfte, Gutscheine für
Prepaidkarten oder Handy-Guthaben, Kleidung, Hygieneartikel
und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die neuen Gutscheine
und Hilfspakete können bereits in den nächsten Tagen
verteilt werden, damit die Hilfe bedürftige Menschen noch
vor dem Osterfest erreicht. Anlaufstellen für die Verteilung
sind zunächst der Verein „Gemeinsam gegen Kälte e.V.“, die
Zentrale Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle im
Diakoniewerk Duisburg (ZABV) und die Kontakt- und
Anlaufstelle des Suchthilfeverbundes. Um eine telefonische
Anmeldung wird gebeten, um eine möglichst kontaktlose
Übergabe zu gewährleisten.
„Mit Gutscheinen können
wir den Menschen sehr gut und individuell helfen“, berichtet
Roland Meier, Fachbereichsleiter der Wohnungslosenhilfe im
Diakoniewerk Duisburg. „Zusätzlich zu den Notfallmaßnahmen
des Ministeriums freuen wir uns auch über privat gespendete
Gutscheine für Lebensmittelgeschäfte, Prepaidkarten oder
Fahrkarten für die DVG, die wir gerne an unsere Klientinnen
und Klienten weiterleiten. Mit Gutscheinen können wir die
Hygienevorschriften gut einhalten und die benötigten Waren
können wohnortnah gekauft werden.“
Notübernachtungsunterkünfte geöffnet, Beratung und
Streetwork laufen weiter Die
Notübernachtungsunterkünfte für Frauen und Männer sind
weiterhin geöffnet, Lebensmittelpakete werden zur Verfügung
gestellt und auch die persönliche Beratung findet weiterhin
statt. Alle Beratungsstellen sind telefonisch und per E-Mail
erreichbar, nach Terminvereinbarung sind auch persönliche
Gespräche möglich. Aushänge informieren vor Ort über
Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten. Bei
Unterbringungsbedarf vermitteln die Fachstelle für
Wohnungsnotfälle der Stadt Duisburg und die Zentrale
Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle des Diakoniewerks
Duisburg.
Für manche wohnungslose Frauen und Männer
fehlen jetzt Einnahmequellen wie Pfandflaschen und Spenden
von Passanten, Tageseinrichtungen wie Streetworkcafés wurden
geschlossen, regelmäßiges Händewaschen oder Duschen ist für
viele Wohnungslose nur noch schwer möglich.
„Wir
sind mit allen Akteuren im Bereich der Wohnungslosenhilfe
sehr gut vernetzt und tauschen uns regelmäßig dazu aus, wie
wir den Klientinnen und Klienten bestmöglich helfen können“,
erklärt Udo Horwat, Geschäftsführer des Diakoniewerks
Duisburg. „In unserer Beratungsstelle (ZABV) können
Wohnungslose eine Postadresse einrichten, Wohnungsangebote
erhalten und wir kümmern uns gemeinsam mit dem Jobcenter um
eine schnelle und unbürokratische wirtschaftliche Hilfe. Wir
sehen, dass die Selbstorganisation für einige unserer
Klientinnen und Klienten aufgrund der aktuellen Maßnahmen
zur Kontaktreduzierung schwieriger wird. Hier suchen wir
gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern nach Lösungen.“
Alle Institutionen in der Wohnungslosenhilfe sind sich
einig, dass es wichtig ist, den Kontakt zu den Klientinnen
und Klienten zu halten.
Als Alternative zu den
öffentlichen Toiletten, die geschlossen wurden, steht die
Kontakt- und Anlaufstelle des Suchthilfeverbundes Duisburg
e.V. auf der Gutenbergstraße 24 zur Verfügung. Dita Gomfers,
geschäftsführender Vorstand des Suchthilfeverbundes, sagt:
„Bei uns in der Kontaktstelle gibt es ein WC mit Waschbecken
und eine Waschmaschine. Es darf immer nur eine Person nach
der anderen eintreten. Zusätzlich sind unsere
Streetworker*innen weiterhin täglich auf der Straße an den
bekannten Plätzen unterwegs und bieten Hilfe an.“ Der
Betrieb im Suchthilfeverbund e.V. läuft derzeit
eingeschränkt. Dennoch: Postausgabe und Spritzentausch
finden statt und Safer-Use-Artikel werden weiterhin in den
Beratungsstellen und der Kontakt- und Anlaufstelle
ausgegeben, auch die telefonische Beratung findet weiterhin
statt (siehe aktuelle Öffnungszeiten
www.suchthilfeverbund-duisburg.de).
Hilfen in
der Coronakrise Stadt informiert über ehrenamtliches
Engagement Die Stadt Duisburg hat eine Internetseite
über vielfältige solidarische Hilfsangebote mit den
entsprechenden Ansprechpartnern eingerichtet, die immer
wieder aktualisiert wird. Zu finden ist die Liste unter
www.duisburg.de
„Aktuelle und Allgemeine Informationen zum Corona-Virus“.
Oberbürgermeister Sören Link ist beeindruckt, dass
sich so viele Menschen engagieren: „Die Hilfsbereitschaft
der Duisburgerinnen und Duisburger ist enorm. Viele Menschen
setzen sich ehrenamtlich bei den Wohlfahrtsverbänden und
Hilfsorganisationen, in Vereinen, in Kirchengemeinden oder
auch ganz ohne Anbindung an eine Institution im Rahmen der
Nachbarschaftshilfe ein. Ihnen allen gilt mein aufrichtiger
Dank!“
Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Amtes für Kommunikation, Anliegenmanagement und
Bürgerschaftliches Engagement helfen bei der Suche nach
Hilfsangeboten unter (0203) 283-2830 von montags bis
freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. Anfragen kann man
auch per E-Mail an
aktiv@stadt-duisburg.de richten.
Einsätze
von Polizei und Bürger- und Ordnungsamt im Rahmen der
Coronaschutzverordnung In der letzten Woche hat das
Bürger- und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei an den
späten Nachmittagen und den frühen Abendstunden Kontrollen
im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) im
gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Ziel des Einsatzes war
es, festgestellte Verstöße behördenübergreifend zu ahnden
und die Bestimmungen der Verordnung durchzusetzen.
Das Bürger- und Ordnungsamt und die Polizei ziehen eine
positive Bilanz der gemeinsamen Aktionen. Eines vorweg:
Die meisten Duisburgerinnen und Duisburger halten sich an
die Regeln. Im Rahmen der Einsätze wurden durch die
eingesetzten Kräfte insgesamt 181 Verstöße
geahndet. Auch, weil viele Verstöße in Hochfeld und
Marxloh zwar gefilmt, aber nicht gemeldet werden! Die
meisten Bußgeldverfahren wurden wegen des Verstoßes gegen §
12 Abs.1 CoronaSchVO (Ansammlung von mehr als zwei Personen)
eingeleitet. Die Anzahl der Verstöße ist im Hinblick auf die
Einwohnerzahl und das schöne Wetter als verhältnismäßig
gering zu bezeichnen.
Das Bürger- und Ordnungsamt
sowie die Polizei werden Verstöße gegen die CoronaSchVO auch
zukünftig weiterhin konsequent ahnden und gemeinsame
Kontrollen durchführen.
Bürger- und Ordnungsamt:
Traditionelle Osterfeuer sind nicht erlaubt Das
Bürger- und Ordnungsamt weist daraufhin, dass die geplanten
Osterfeuer in diesem Jahr nicht stattfinden können. Aufgrund
der Coronaschutzverordnung sind Veranstaltungen und
Versammlungen grundsätzlich nicht erlaubt, hierunter fallen
auch die traditionellen Osterfeuer.
Nach dem
Landes-Immissionsschutzgesetz ist das Verbrennen und
Abrennen von Gegenständen im Freien grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen
sogenannte Brauchtumsfeuer. Ebenso darf Feuer im Freien
nicht zur Abfallbeseitigung, insbesondere von
Gartenabfällen, missbraucht werden, da dies ein Verstoß
gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz darstellt.
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