Osnabrück/Duisburg, 08. April 2020 -
Piepenbrock unterstützt geringfügig Beschäftigte freiwillig
und fordert politische Lösung Die Covid-19-Pandemie
bringt tiefe wirtschaftliche Einschnitte mit sich.
Hunderttausende Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet.
Geringfügig Beschäftigte gehen in diesen Fällen
allerdings leer aus: Sie erhalten kein Kurzarbeitergeld. Das
trifft ausgerechnet die Beschäftigten, die auf ihr
regelmäßiges Einkommen besonders angewiesen sind. Diese
Regelung kann so nicht bestehen bleiben, sagt Arnulf
Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter des
gleichnamigen Gebäudedienstleisters. Er fordert die Politik
auf, unverzüglich nachzubessern. Für den März überweist
Piepenbrock seinen betroffenen Mitarbeitern eine freiwillige
Sonderzahlung.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass
unsere Minijobber während der Kurzarbeit mit leeren Taschen
dastehen. Deshalb helfen wir den betroffenen Mitarbeitern
mit einer Sonderzahlung“, stellt Arnulf Piepenbrock
eindeutig klar. Auch sein Unternehmen war in der aktuellen
Situation gezwungen, Kurzarbeit an den Stellen einzusetzen,
wo Dienstleistungen bei Kunden nur noch eingeschränkt oder
gar nicht mehr ausgeführt werden können. Von dieser Maßnahme
sind auch viele tausend Minijobber betroffen, die das
Unternehmen beschäftigt. Während aber
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf
Kurzarbeitergeld haben, gibt es diesen für knapp acht
Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland nicht. Das
sei hochgradig ungerecht, insbesondere, da nahezu fünf
Millionen Minijobber – von der Reinigungskraft, über den
Kellner bis hin zur Küchenhilfe – ausschließlich Einkünfte
aus der geringfügigen Beschäftigung erhielten.
„Für
geringfügig Beschäftige ist der Lohn besonders wichtig und
häufig unverzichtbar. Fehlt dieses Geld, fehlt auch ein
wichtiger Teil der Lebensgrundlage“, verdeutlicht Arnulf
Piepenbrock.
Sonderzahlung für betroffene
Minijobber Piepenbrock zahlt deswegen den von
Kurzarbeit betroffenen Minijobbern im Unternehmen für den
Monat März freiwillig eine Sonderzahlung in Höhe von 60
Prozent des entfallenen Lohns aus. „Unsere Minijobber
sind für uns genauso wichtig, wie alle anderen Arbeitnehmer.
Weil sie kein Kurzarbeitergeld erhalten, springen wir ein.
Wir möchten unseren Minijobbern mit dieser Sonderzahlung
helfen und den starken Zusammenhalt in unserem Unternehmen
unterstreichen“, so Arnulf Piepenbrock. Dabei betont er,
dass freiwillige Zahlungen des Unternehmens nur eine
temporäre Maßnahme sein können. „Wir sind aufgrund der
momentanen Krisensituation als Unternehmen wirtschaftlich
hohen Belastungen ausgesetzt. Eine freiwillige zusätzliche
Belastung ist über einen längeren Zeitraum auch für uns
nicht finanzierbar. Hier ist die Politik in der Pflicht,
eine faire Regelung zum Wohle der Minijobber zu finden“,
macht der Unternehmer deutlich. Insbesondere vor dem
Hintergrund, dass für diese Beschäftigungsform von Seiten
des Unternehmens die höchsten Sozialabgaben gezahlt würden,
sei es nicht nachvollziehbar, warum die Minijobber jetzt
kein Kurzarbeitergeld erhalten.
Kurzfristige
politische Lösung notwendig Kurzarbeit sei eine
sinnvolle Lösung, um wirtschaftlichen Krisensituationen zu
begegnen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Das
Instrument müsse jedoch kurzfristig angepasst werden: „Ich
fordere die Politik auf: Beenden Sie die
Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Kurzarbeitergeld. Sorgen Sie
dafür, dass auch geringfügig Beschäftigte davon
profitieren.“
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