| Duisburg, 15. April 2020 - Die 
					Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Regierungschefinnen und 
					Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung vom 15. 
					April:•  Kontaktbeschränkungen bis 03.Mai 2020 
					verlängert
 •  Alltagsmasken tragen (Einkaufen und 
					beim ÖPNV)
 • Abstandsregelungen gelten 
					weiterhin (mindestens 1,5 Meter)
 •  
					Großveranstaltungen sind bis Ende August ausgeschlossen
 •  Der Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai - 
					in Bayern ab 11. Mai - schrittweise wieder anlaufen, 
					hauptsächlich in den Schulen mit Prüfungen zum Abitur, der 
					mittleren Reife oder Qualifikationenprüfungen. Es müssen 
					Konzepte der  (KMK) zur Schulbus- und Pausensituation 
					erarbeitet werden (KMK, Kultusministerkonferenz)
 Grundschulen und Kitas bleiben weiter geschlossen
 Es geht 
					also in erster Linie um Abschlussklassen und 
					qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden 
					sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr 
					ihre Prüfungen ablegen. Die Kultusministerkonferenz soll bis 
					zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen.
 • Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche 
					sollen "unter Hygiene-Auflagen, mit eingeschränktem Zutritt  
					(1 Person innerhalb von 20 Quadratmetern) und wenn möglich 
					ohne Warteschlangen wieder öffnen können. Friseure könnten 
					ab dem 4. Mai unter bestimmten Auflagen und mit 
					Schutzausrüstung wieder arbeiten.
 • Weiterhin 
					geschlossen bleiben Theater und Konzertveranstaltungen, 
					Fitness-Clubs, Sportvereine, Restaurants, Bars und Kneipen, 
					Messen, Freizeitparks, Bordelle, Sportanlagen und 
					Schwimmbäder, Spielplätze.
 Zusammenkünfte in Kirchen, 
					Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und 
					Veranstaltungen sowie bei anderen Glaubensgemeinschaften 
					bleiben geschlossen, es soll aber ab dem 30. April erneut 
					diskutiert werden.
 
 
 Presse- und Informationsamt 
					der Bundesregierung (BPA)
 Telefonschaltkonferenz 
					der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und 
					Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
 Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der 
					COVID19-Epidemie
 
 Die Bundeskanzlerin und 
					die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 
					fassen folgenden Beschluss:
 
 Die hohe Dynamik der 
					Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in 
					der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder 
					für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen 
					verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu 
					schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu 
					vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die 
					diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und 
					besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der 
					Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im 
					Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser 
					herzlicher Dank.
 
 Durch die Beschränkungen haben wir 
					erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland 
					abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig 
					haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die 
					Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das 
					Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und 
					einschneidende Maßnahmen erfordert.
 
 Deshalb 
					müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu 
					sichern.
 Für die kommende Zeit ist die 
					Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in 
					Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen 
					wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte 
					Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere 
					Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und 
					Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte 
					notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, 
					besonders im Mittelpunkt.
 
 Wir werden in kleinen 
					Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu 
					beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr 
					Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten 
					Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch 
					gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch 
					Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen 
					neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der 
					Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat 
					bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten 
					die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl 
					der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.
 
 Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie 
					durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten 
					Wochen nicht bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können 
					wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie 
					zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine 
					längere Zeit mit der Epidemie leben können.
 
 Deshalb 
					vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen 
					und Regierungschefs der Länder:
 1. Die 
					gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie 
					die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die 
					Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die 
					daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. 
					Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht 
					abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt 
					eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden 
					Maßnahmen).
 
 2. Die wichtigste 
					Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu 
					halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass 
					Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen 
					Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich 
					dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt 
					lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen 
					Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und 
					Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden 
					entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
 
 3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu 
					erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine 
					vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die 
					Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den 
					öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche 
					zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein 
					Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders 
					betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder 
					eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit 
					geschultem Personal solche Regionen bei der 
					Kontaktnachverfolgung und - betreuung unterstützen. Das Ziel 
					von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten 
					nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um 
					das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die 
					Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der 
					Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das 
					Bundesverwaltungsamt online- Schulungen durch. Zudem plant 
					das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur 
					technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen 
					Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen 
					Zusammenhängen
 die Ansteckungen stattfinden und damit 
					eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo 
					kontaktbeschränkende Maßnahmen weiter besonders erforderlich 
					sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch 
					angelegt, der mutmaßliche Ansteckungszusammenhang möglichst 
					vollständig erfasst werden.
 
 4. Zur 
					Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen 
					Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact 
					tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder 
					unterstützen hierbei das Architekturkonzept des 
					„Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, weil es 
					einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der 
					europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und 
					lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten 
					drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne 
					die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus 
					soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Sobald 
					auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine 
					breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es 
					darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese 
					Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt 
					zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf 
					reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen. 
					Ferner werden alle diejenigen, die unabhängig davon an 
					Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das 
					zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle 
					Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht 
					zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme 
					zunichte machen.
 
 5. Deutschland hat 
					eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der 
					Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der 
					Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland 
					durch den Zukauf von Testgerät und – soweit als möglich in 
					der aktuellen Weltmarktlage – durch die Sicherung von 
					Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch 
					dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als 
					Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung 
					der Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen 
					Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng 
					zwischen dem Robert-Koch-Institut und den 
					Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um 
					Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend 
					die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und 
					Behandlung einzuleiten.
 
 6. Der Bund 
					unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen 
					Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer 
					Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der 
					Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in 
					Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die 
					entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel 
					besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des 
					Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen 
					Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen. 
					Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des 
					Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich 
					bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht 
					durchgängig gewährleistet werden kann. Für den 
					Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken 
					im öffentlichen Raum die Empfehlungen des 
					Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter 
					(nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in 
					öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft 
					nicht gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von 
					Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die 
					Umstehenden vor dem Auswurf von festen oder flüssigen 
					Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber 
					infektiösen) Träger der Masken. Insofern wird den 
					Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender 
					Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen 
					Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend 
					empfohlen.
 
 7. Für vulnerable Gruppen 
					und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und 
					Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen 
					Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere 
					Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der 
					vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der 
					Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der 
					wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu 
					berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu 
					einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen 
					führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung 
					unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere 
					von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches 
					Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng 
					im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld 
					weiterentwickelt und angepasst werden.
 
 8.
					Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und 
					Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor 
					Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum 
					Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können. 
					Die Schulträger, Träger der Beförderung und die 
					Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.
 
 Die Notbetreuung wird fortgesetzt und 
					auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
 
 Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen 
					dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen 
					wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können 
					prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der 
					Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der 
					allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im 
					nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte 
					Klasse der Grundschule beschult werden.
 
 Die 
					Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April 
					ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der 
					Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, 
					insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch 
					reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen 
					werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das 
					Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick 
					genommen werden. Jede Schule braucht einen 
					Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die 
					hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und 
					dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der 
					Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und 
					der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit 
					den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem 
					Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der 
					Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch 
					Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. 
					Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen 
					Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden. 
					Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene, 
					Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen 
					geöffnet werden.
 
 9. Großveranstaltungen
					spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, 
					deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 
					2020 untersagt.
 
 10. 
					Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen 
					zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung 
					von Warteschlangen wieder öffnen: • alle Geschäfte bis zu 
					800 qm Verkaufsfläche • sowie unabhängig von der 
					Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
 
 11. Unter den 
					Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe 
					unabdingbar ist, sollen sich zunächst 
					Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur 
					Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von 
					Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher 
					Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder 
					aufzunehmen.
 
 12. Die 
					Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und 
					Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die 
					Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und 
					gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese 
					Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, 
					gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, 
					was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der 
					Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und 
					die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es 
					weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von 
					religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. 
					Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie 
					religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die 
					Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen 
					zunächst weiter nicht stattfinden. Das 
					Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird 
					gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der 
					Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften 
					noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen 
					möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.
 
 13. Auch in der Pandemie wollen wir in 
					Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst 
					umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche 
					Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die 
					Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre 
					Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. 
					Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu 
					identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in 
					Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten 
					Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung 
					ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht 
					erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu 
					vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die 
					Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch 
					besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die 
					Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies 
					umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den 
					Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die 
					Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und 
					führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit 
					und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und 
					DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür 
					vorlegen.
 
 14. Vielfach ist es in den 
					letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu 
					Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, 
					weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. 
					Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte 
					internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten 
					die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder 
					Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen 
					auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung 
					und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich, 
					wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in 
					dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das 
					Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, 
					das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen 
					und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat 
					mit.
 
 15. Um eine weiträumige 
					Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben
					Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf 
					private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu 
					verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale 
					tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird 
					aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden 
					weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht 
					touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und 
					Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach 
					den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten 
					Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den 
					Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende 
					bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus 
					Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.
 
 16. Im weiteren Verlauf muss 
					berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland 
					nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise noch 
					kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu 
					Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen 
					Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches 
					Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in 
					Deutschland begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder 
					schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders 
					betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei 
					zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab. Wenn 
					die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung 
					des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss 
					auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und 
					schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. 
					Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden 
					Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach 
					zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent 
					eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen 
					nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen 
					Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten 
					sein.
 
 17. Eine zeitnahe 
					Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff 
					zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des 
					Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht 
					möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung 
					eine zentrale Bedeutung zu.
 Die Bundesregierung 
					unterstützt deutsche Unternehmen und internationale 
					Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie 
					möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu 
					einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff 
					vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend 
					Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.
 
 18. Neben der Impfstoffentwicklung 
					leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur 
					Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von 
					Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine 
					SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre 
					Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In 
					Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können 
					so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer 
					Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative 
					nimmt Deutschland an der „WHO Solidarity Trial“ teil. Ein 
					weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität 
					gegenüber SARS- CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und 
					bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten 
					ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests 
					unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen 
					und breit angelegte Studien sind in Planung. Diese 
					Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des 
					weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.
 
 19. Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und 
					Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch 
					besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere 
					brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa
					alle zwei Wochen die 
					Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere 
					die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der 
					Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des 
					öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige 
					Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten.
 Danach ist 
					jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte 
					ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten 
					die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis 
					zum 3. Mai.
 
 Rechtzeitig vor dem 4. Mai 
					werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und 
					Regierungschefs der Länder die Entwicklung des 
					Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale 
					Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte 
					der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   |