Duisburg, 15. April 2020 - Die
Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung vom 15.
April: • Kontaktbeschränkungen bis 03.Mai 2020
verlängert • Alltagsmasken tragen (Einkaufen und
beim ÖPNV) • Abstandsregelungen gelten
weiterhin (mindestens 1,5 Meter) •
Großveranstaltungen sind bis Ende August ausgeschlossen
• Der Schulbetrieb soll ab dem 4. Mai -
in Bayern ab 11. Mai - schrittweise wieder anlaufen,
hauptsächlich in den Schulen mit Prüfungen zum Abitur, der
mittleren Reife oder Qualifikationenprüfungen. Es müssen
Konzepte der (KMK) zur Schulbus- und Pausensituation
erarbeitet werden (KMK, Kultusministerkonferenz)
Grundschulen und Kitas bleiben weiter geschlossen Es geht
also in erster Linie um Abschlussklassen und
qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden
sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr
ihre Prüfungen ablegen. Die Kultusministerkonferenz soll bis
zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen.
• Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche
sollen "unter Hygiene-Auflagen, mit eingeschränktem Zutritt
(1 Person innerhalb von 20 Quadratmetern) und wenn möglich
ohne Warteschlangen wieder öffnen können. Friseure könnten
ab dem 4. Mai unter bestimmten Auflagen und mit
Schutzausrüstung wieder arbeiten. • Weiterhin
geschlossen bleiben Theater und Konzertveranstaltungen,
Fitness-Clubs, Sportvereine, Restaurants, Bars und Kneipen,
Messen, Freizeitparks, Bordelle, Sportanlagen und
Schwimmbäder, Spielplätze. Zusammenkünfte in Kirchen,
Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und
Veranstaltungen sowie bei anderen Glaubensgemeinschaften
bleiben geschlossen, es soll aber ab dem 30. April erneut
diskutiert werden.
Presse- und Informationsamt
der Bundesregierung (BPA) Telefonschaltkonferenz
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am 15. April 2020
Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der
COVID19-Epidemie
Die Bundeskanzlerin und
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:
Die hohe Dynamik der
Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in
der ersten Märzhälfte hat dazu geführt, dass Bund und Länder
für die Bürgerinnen und Bürger einschneidende Beschränkungen
verfügen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu
schützen und eine Überforderung des Gesundheitssystems zu
vermeiden. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die
diese Maßnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und
besonders denjenigen, die für die praktische Umsetzung der
Maßnahmen sorgen und natürlich auch denen, die im
Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser
herzlicher Dank.
Durch die Beschränkungen haben wir
erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland
abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig
haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die
Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das
Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und
einschneidende Maßnahmen erfordert.
Deshalb
müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu
sichern. Für die kommende Zeit ist die
Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in
Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen
wollen. Das gilt besonders für ältere und vorerkrankte
Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere
Verläufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und
Hygienemaßnahmen überall und insbesondere dort, wo Kontakte
notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen,
besonders im Mittelpunkt.
Wir werden in kleinen
Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu
beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr
Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten
Wertschöpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch
gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch
Schutzmaßnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen
neuer Infektionsketten bestmöglich vermieden wird. Der
Maßstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat
bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten
die bestmögliche Behandlung ermöglichen kann und die Zahl
der schweren und tödlichen Verläufe minimiert wird.
Wir müssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie
durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten
Wochen nicht bewältigt haben, sie dauert an. Deshalb können
wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie
zurückkehren, sondern wir müssen lernen, wie wir für eine
längere Zeit mit der Epidemie leben können.
Deshalb
vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder: 1. Die
gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie
die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die
Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig. Die
daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3.
Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht
abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt
eine orientierende Übersicht über die fortbestehenden
Maßnahmen).
2. Die wichtigste
Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu
halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass
Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich
dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt
lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen
Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und
Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden
entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu
erkennen, zielgerichtete Testungen durchzuführen, eine
vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die
Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den
öffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche
zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen, mindestens ein
Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders
betroffenen Gebieten sollen zusätzliche Teams der Länder
eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit
geschultem Personal solche Regionen bei der
Kontaktnachverfolgung und - betreuung unterstützen. Das Ziel
von Bund und Ländern ist es, alle Infektionsketten
nachzuvollziehen und möglichst schnell zu unterbrechen. Um
das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die
Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der
Kontaktnachverfolgung zu verbessern, führt das
Bundesverwaltungsamt online- Schulungen durch. Zudem plant
das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur
technischen Aus-und Aufrüstung sowie Schulung der lokalen
Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen
Zusammenhängen die Ansteckungen stattfinden und damit
eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo
kontaktbeschränkende Maßnahmen weiter besonders erforderlich
sind, soll zukünftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch
angelegt, der mutmaßliche Ansteckungszusammenhang möglichst
vollständig erfasst werden.
4. Zur
Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen
Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem „contact
tracing“ eine zentral wichtige Maßnahme. Bund und Länder
unterstützen hierbei das Architekturkonzept des
„Pan-European Privacy-Preserving Proximity Tracing“, weil es
einen gesamteuropäischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der
europäischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und
lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten
drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne
die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darüber hinaus
soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Sobald
auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine
breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es
darauf ankommen, dass breite Teile der Bevölkerung diese
Möglichkeit nutzen, um zügig zu erfahren, dass sie Kontakt
zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf
reagieren können. Bund und Länder werden dazu aufrufen.
Ferner werden alle diejenigen, die unabhängig davon an
Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das
zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle
Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht
zusammenwirkenden Systemen würde den Erfolg der Maßnahme
zunichte machen.
5. Deutschland hat
eine hohe Testkapazität von bis zu 650.000 Tests in der
Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der
Bund sichert zusätzliche Testkapazitäten für Deutschland
durch den Zukauf von Testgerät und – soweit als möglich in
der aktuellen Weltmarktlage – durch die Sicherung von
Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch
dreiseitige Verträge unter Beteiligung des Bundes als
Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekämpfung
der Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen
Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng
zwischen dem Robert-Koch-Institut und den
Gesundheitsdiensten von Ländern und Kommunen abgestimmt, um
Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend
die notwendige Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und
Behandlung einzuleiten.
6. Der Bund
unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen
Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer
Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Neben der
Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in
Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten für die
entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel
besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des
Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen
Schutzmasken, die den Träger vor einer Infektion schützen.
Darüberhinausgehende Kapazitäten sollen in Bereichen des
Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich
bedingt eine Einhaltung von Kontaktabständen nicht
durchgängig gewährleistet werden kann. Für den
Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken
im öffentlichen Raum die Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter
(nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in
öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft
nicht gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von
Infektionen reduzieren kann. Sie schützen insbesondere die
Umstehenden vor dem Auswurf von festen oder flüssigen
Partikeln durch den (möglicherweise asymptomatischen, aber
infektiösen) Träger der Masken. Insofern wird den
Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung entsprechender
Alltagsmasken insbesondere im öffentlichen
Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend
empfohlen.
7. Für vulnerable Gruppen
und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen
Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere
Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der
vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der
Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der
wesentliche Maßstab sein. Es ist jedoch auch zu
berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu
einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen
führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung
unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere
von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches
Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng
im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld
weiterentwickelt und angepasst werden.
8.
Vor der Öffnung von Kindergärten, Schulen und
Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor
Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum
Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können.
Die Schulträger, Träger der Beförderung und die
Schulgemeinschaft werden frühestmöglich unterrichtet.
Die Notbetreuung wird fortgesetzt und
auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen
dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen
wieder stattfinden können. Ab dem 4. Mai 2020 können
prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der
Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der
allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im
nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die letzte
Klasse der Grundschule beschult werden.
Die
Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April
ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der
Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen,
insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch
reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen
werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das
Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick
genommen werden. Jede Schule braucht einen
Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die
hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und
dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der
Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und
der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem
Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der
Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch
Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw.
Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen
Hygiene- und Schutzmaßnahmen wieder aufgenommen werden.
Bibliotheken und Archive können unter Auflagen zur Hygiene,
Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen
geöffnet werden.
9. Großveranstaltungen
spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle,
deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August
2020 untersagt.
10.
Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen
zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung
von Warteschlangen wieder öffnen: • alle Geschäfte bis zu
800 qm Verkaufsfläche • sowie unabhängig von der
Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
11. Unter den
Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe
unabdingbar ist, sollen sich zunächst
Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur
Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher
Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder
aufzunehmen.
12. Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die
Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt und
gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese
Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst,
gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem,
was wir jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der
Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und
die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es
weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von
religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie
religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die
Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen
zunächst weiter nicht stattfinden. Das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird
gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der
Ministerpräsidenten mit den großen Religionsgemeinschaften
noch in dieser Woche das Gespräch aufnehmen, um einen
möglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.
13. Auch in der Pandemie wollen wir in
Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst
umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche
Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die
Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre
Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen.
Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu
identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in
Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten
Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung
ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht
erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu
vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die
Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch
besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die
Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies
umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den
Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die
Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen dabei und
führen Kontrollen durch. Das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Ländern und
DGUV im Gespräch und wird kurzfristig ein Konzept hierfür
vorlegen.
14. Vielfach ist es in den
letzten Wochen unabhängig von angeordneten Schließungen zu
Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen,
weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden.
Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte
internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten
die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder
Kontaktstellen für betroffene Unternehmen ein. Diese sollen
auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung
und Lieferung benötigter Zulieferprodukte, wo möglich,
wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in
dieser Kontaktstelle auch das Auswärtige Amt, das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur,
das für den Zoll zuständige Bundesministerium der Finanzen
und das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
mit.
15. Um eine weiträumige
Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben
Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf
private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu
verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale
tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird
aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden
weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht
touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und
Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach
den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Für den
Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende
bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus
Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.
16. Im weiteren Verlauf muss
berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland
nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise noch
kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu
Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen
Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches
Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in
Deutschland begünstigt. Deshalb werden Bund und Länder
schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders
betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei
zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab. Wenn
die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung
des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen, muss
auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und
schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden.
Dazu gehört auch, dass die derzeitigen, umfassenden
Beschränkungen dort aufrechterhalten bzw. nach
zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent
eingeführt werden. Darüber hinaus können auch Beschränkungen
nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen
Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten
sein.
17. Eine zeitnahe
Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff
zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des
Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht
möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung
eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung
unterstützt deutsche Unternehmen und internationale
Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie
möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu
einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff
vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend
Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.
18. Neben der Impfstoffentwicklung
leistet die Forschung noch weitere wichtige Beiträge zur
Bewältigung der Pandemie. Mit Unterstützung von
Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine
SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationäre
Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In
Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten können
so die besten Ansätze zur Vermeidung und Behandlung schwerer
Krankheitsverläufe gefunden werden. Mit dieser Initiative
nimmt Deutschland an der „WHO Solidarity Trial“ teil. Ein
weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunität
gegenüber SARS- CoV-2 in der Gesamtbevölkerung und
bestimmten Bevölkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitäten
ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests
unterstützt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen
und breit angelegte Studien sind in Planung. Diese
Information fließt fortlaufend in die Einschätzung des
weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.
19. Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und
Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch
besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere
brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa
alle zwei Wochen die
Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere
die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der
Beatmungskapazitäten) und die Leistungsfähigkeit des
öffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollständige
Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten. Danach ist
jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte
ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten
die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis
zum 3. Mai.
Rechtzeitig vor dem 4. Mai
werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder die Entwicklung des
Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale
Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte
der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.
|