| Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag 
					in vielen Bereichen PflichtDuisburg, 24. April 2020 - 
					Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW 
					wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen 
					Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen 
					Bereichen zur Pflicht. Dieser kann zum Beispiel durch eine
					Alltagsmaske, durch einen Schal oder auch ein Tuch 
					nachgekommen werden. Beschäftigte und Kunden in den 
					folgenden Bereichen sind zum Tragen einer entsprechenden 
					Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet:
 
 1. Einrichtungen 
					des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von 
					landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten 
					sowie Getränkemärkten,
 
 2. Apotheken, Sanitätshäusern 
					und Drogerien,
 
 3. Tankstellen, Banken und Sparkassen 
					sowie Poststellen,
 
 4. Reinigungen und Waschsalons,
 
 5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
 
 6. 
					Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und 
					Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten 
					(z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, 
					Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie 
					Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des 
					Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,
 
 7. 
					Wochenmärkten,
 
 8. Einrichtungen des Großhandels,
 
 9. bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb 
					von gastronomischen Einrichtungen,
 
 10. auf sämtlichen 
					Allgemeinflächen von Einkaufszentren, "Shopping Malls", 
					"Factory Outlets" und vergleichbarer Einrichtungen,
 
 11. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von 
					Handwerkern und Dienstleistern,
 
 12. in Arztpraxen und 
					ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
 
 13. 
					bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des 
					Personenverkehrs sowie dessen Einrichtungen.
 
 Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und 
					Personen, die aus medizinischen Gründen keine 
					Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
 
 Beschäftigte in diesen Bereichen können statt durch 
					das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame
					Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas 
					oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum 
					Infektionsschutz nachkommen.
 
 Überall da, wo die 
					Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern aus 
					medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen 
					nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen 
					Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen.
 
 Ausgenommen sind die Einsätze von Sicherheitsbehörden, 
					Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz, wenn 
					die Einsatzsituation dies erfordert.
 
 Städtische Verwaltungsgebäude sind zunächst weiterhin für 
					den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Vorliegen 
					einer Terminabsprache ist der Zutritt für Bürgerinnen und 
					Bürger ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung 
					gestattet.
 
 Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird 
					durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die 
					Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag 
					Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum 
					Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden 
					aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die 
					Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese 
					Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem 
					Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung 
					kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.
 
 Wichtig: Sowohl die Regelungen zum Kontaktverbot als 
					auch die allgemeinen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Sie 
					sind essentiell, um die Ausbreitung des Virus weiter 
					einzudämmen.
 
 Weitere Änderungen in der neuen 
					Coronaschutzverordnung des Landes:
 
 Betretungsverbot Reiserückkehrer: Einrichtungsleitungen 
					können von nun an Ausnahmen vom 14-tägigen Zutrittsverbot 
					unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften 
					nach Reiserückkehr bei Geburts- und Kinderstationen sowie 
					Palliativpatienten zulassen, wenn dies ethisch-sozial 
					geboten ist.
 
 Sportstätten: Grundsätzlich ist 
					jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und 
					privaten Sportanlagen verboten. Die Ausnahme wurde jetzt auf 
					Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung und 
					Durchführung von schulischen Prüfungen erweitert.
 
 Autokinos: Hier wurde der zusätzliche Hinweis 
					aufgenommen, dass Besucher bei geschlossenem Verdeck und mit 
					dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben und der 
					Abstand zwischen den Fahrzeugen auch 1,5 m betragen muss.
 
 Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste: 
					Zulässig ist ab Montag nunmehr auch der Lehr- und 
					Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens. 
					Darüber hinaus können ab dem 1. Mai 2020 unter den 
					Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und 
					Hygieneregelungen Versammlungen zur Religionsausübung 
					stattfinden.
 
 
 Stellungnahme Oberbürgermeister 
					Sören Link zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes:
 „Die Coronakrise verlangt Deutschland seit Wochen vieles ab. 
					In Duisburg bemühen wir uns darum, die vom Land 
					beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen, unter hohem 
					personellen Aufwand. Wir können dabei immer noch auf das 
					Verständnis der Menschen unserer Stadt setzen - auch dank 
					der Vermittlungsarbeit, die wir vor Ort leisten. Wenn das 
					Land allerdings eine neue Schutzverordnung einführt, die ab 
					Montag gelten soll und diese den Kommunen erst am 
					Freitagmittag zur Verfügung stellt, wird es vor Ort 
					schwierig. Vielleicht kann man sich in Düsseldorf nicht 
					vorstellen, was es für meine Kolleginnen und Kollegen im 
					Ordnungsamt, im Gesundheitsamt, im Callcenter und in vielen 
					anderen Ämtern bedeutet, ab Montag eine Verordnung 
					durchsetzen zu müssen, die ich nur als Stückwerk bezeichnen 
					kann. Einmal mehr werden wir hier im Regen stehen gelassen, 
					müssen uns unter Hochdruck darum bemühen, landesweit 
					abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, damit es am Ende keinen 
					Flickenteppich gibt.
 
 Die Debatte über eine 
					Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen - warum war es 
					der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle 
					Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“
 
 
   
					
 
 
 
 
 Laschet: Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig 
					den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden
 Düsseldorf/Duisburg, 22. April 2020 - 
					Nach Auffassung der 
					Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, 
					Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung 
					regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes 
					Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der 
					Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die 
					Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines 
					gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von 
					Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von 
					Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland 
					darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende 
					Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine 
					Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu 
					tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und 
					Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten 
					ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen 
					Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die 
					dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im 
					öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im 
					Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.
 
  Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: 
					„Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr 
					in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden 
					mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir 
					brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen 
					Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die 
					konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach 
					Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken 
					dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir 
					müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück 
					zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in 
					einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei 
					sinnvoll unterstützen.
 
 Nordrhein-Westfalen wird seine 
					Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern 
					Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen 
					Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab 
					Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, 
					zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von 
					Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die 
					ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter 
					Verkaufsfläche reduzieren können. Diese Entscheidung im 
					Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur 
					der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben 
					Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen 
					und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“
 
 BZ - auf ein Wort v. Jochem Knörzer
 Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel 
					müssen ab dem 27. April Masken bzw. ein Mund-Nasen-Schutz, 
					das kann auch ein Schal sein, getragen werden. Wie sieht es 
					denn z. B. auf Ämtern, in Gerichten und Schulen 
					aus?
 
 Man sich des Eindrucks nur schwer erwehren, 
					dass, seitdem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet versucht 
					Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der 'Corona-Krise' 
					einen Schritt voraus zu sein, nur noch übereilte und 
					"halbgare" Entscheidungen aus der NRW-Schaltzentrale auf die 
					BürgerInnen niederprasseln.
 Schade.
 
 
 Statement von Oberbürgermeister Sören Link zur 
					Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutz durch das Land NRW 
					(Maskenpflicht)
 "Grundsätzlich 
					ist die Einführung der Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz 
					zu tragen, die richtige Entscheidung. Wir haben uns die 
					Lockerungen in den letzten Wochen hart und diszipliniert 
					erarbeitet. Viele von uns haben Verzicht geübt, auf 
					Familienbesuche verzichtet, Abstand gehalten. Nun gilt es, 
					die erreichten Lockerungen mit Maßnahmen zu flankieren, 
					damit es nicht zu einem erneuten Anstieg der 
					Infektionszahlen kommt. Ich bitte alle Duisburgerinnen und 
					Duisburger eindringlich darum, sich an die neuen Regelungen 
					zu halten. Auch sie dienen unserem obersten Ziel: dem Schutz 
					der schwächsten Gesellschaftsmitglieder.
 Allerdings 
					liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nur eine sehr dünne 
					Pressemitteilung des Landes vor, die dringend konkretisiert 
					werden muss. Und das, obwohl das Thema Maskenpflicht bereits 
					seit Tagen und Wochen breit diskutiert wurde und ab Montag 
					gelten soll. Da die Umsetzung am Ende in den Kommunen 
					stattfinden muss, brauchen wir jetzt schnell verbindliche 
					Anwendungsregelungen."
 
 
 Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kommt! Stadt 
					  Duisburg bereitet Allgemeinverfügung vor
 Jochem Knörzer
 Duisburg, 21. April 2020 - Trotz Aufruf 
					des Duisburger Oberbürgermeisters, insbesondere im 
					öffentlichen Nahverkehr (Alltags)Masken zu tragen, kommt 
					kaum eine Duisburgerin, kaum ein Duisburger dieser 
					Aufforderung nach. So sieht es  Sören Link, der heute 
					Nachfolgendes mitteilte.
 
 Oberbürgermeister Sören Link 
					hat sich bereits in der Vergangenheit für die Nutzung eines 
					Mund- und Nasenschutz stark gemacht: "Die Experten sind sich 
					einig, dass das Tragen von Alltagsmasken andere vor einer 
					Infektion schützt. Deswegen hatte ich alle Duisburgerinnen 
					und Duisburger dazu aufgerufen, überall dort, wo der 
					Mindestabstand schwer einzuhalten ist, eine Maske zu tragen. 
					Besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch 
					von Geschäften dient dies dem Schutz der besonders 
					gefährdeten Menschen. Die Beobachtungen zeigen jedoch, dass 
					nur wenige Menschen tatsächlich Alltagsmasken verwenden. 
					Hier wünsche ich mir eine einheitliche Regelung der 
					Landesregierung. Sollte diese nicht in Kürze 
					vorliegen, bereiten wir kurzfristig eine 
					entsprechende Allgemeinverfügung zum Tragen eines geeigneten 
					Mund- und Nasenschutzes vor."
 
  Alltagsmasken reichen für den Umfeldschutz, wenn alle sie 
					tragen! (FFP3 schützen die Profis vor Viren)
 
 OB Link 
					weist noch einmal darauf hin, dass auch mit Maske die 
					Hygienehinweise und das Gebot des Abstandhaltens zwingend 
					weiter fortgeführt werden müssen. "Alltagsmasken dienen 
					primär dem Schutz der Anderen - nicht dem eigenen Schutz. 
					Wir haben bisher mit Geduld und Konsequenz vieles richtig 
					gemacht. Gerade deshalb dürfen wir das Erreichte nun nicht 
					leichtfertig aufs Spiel setzen," so Link weiter.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   |