Textile Mund-Nase-Bedeckung ab Montag
in vielen Bereichen Pflicht Duisburg, 24. April 2020 -
Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW
wird auch in Duisburg das Tragen einer textilen
Mund-Nase-Bedeckung ab Montag, dem 27. April, in vielen
Bereichen zur Pflicht. Dieser kann zum Beispiel durch eine
Alltagsmaske, durch einen Schal oder auch ein Tuch
nachgekommen werden. Beschäftigte und Kunden in den
folgenden Bereichen sind zum Tragen einer entsprechenden
Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet:
1. Einrichtungen
des Einzelhandels für Lebensmittel, Direktvermarktungen von
landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdiensten
sowie Getränkemärkten,
2. Apotheken, Sanitätshäusern
und Drogerien,
3. Tankstellen, Banken und Sparkassen
sowie Poststellen,
4. Reinigungen und Waschsalons,
5. Kiosken und Zeitungsverkaufsstellen,
6.
Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkten, Bau- und
Gartenbaumärkten einschließlich vergleichbaren Fachmärkten
(z.B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-,
Bodenbelags- oder Baustoffgeschäften) sowie
Einrichtungshäusern, Babyfachmärkten, Verkaufsstellen des
Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels,
7.
Wochenmärkten,
8. Einrichtungen des Großhandels,
9. bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb
von gastronomischen Einrichtungen,
10. auf sämtlichen
Allgemeinflächen von Einkaufszentren, "Shopping Malls",
"Factory Outlets" und vergleichbarer Einrichtungen,
11. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von
Handwerkern und Dienstleistern,
12. in Arztpraxen und
ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
13.
bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des
Personenverkehrs sowie dessen Einrichtungen.
Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt und
Personen, die aus medizinischen Gründen keine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Beschäftigte in diesen Bereichen können statt durch
das Tragen einer Bedeckung auch durch gleich wirksame
Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Abtrennung durch Glas
oder Plexiglas) ihrer Verpflichtung zum
Infektionsschutz nachkommen.
Überall da, wo die
Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern aus
medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen
nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen
Mund-Nase-Bedeckung durch das Land empfohlen.
Ausgenommen sind die Einsätze von Sicherheitsbehörden,
Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Katastrophenschutz, wenn
die Einsatzsituation dies erfordert.
Städtische Verwaltungsgebäude sind zunächst weiterhin für
den Publikumsverkehr geschlossen. Bei Vorliegen
einer Terminabsprache ist der Zutritt für Bürgerinnen und
Bürger ausschließlich mit einer Mund-Nase-Bedeckung
gestattet.
Dass Nichtbefolgen der Maskenpflicht wird
durch das städtische Ordnungsamt, unterstützt durch die
Polizei, überprüft. Im ersten Schritt werden ab Montag
Personen angesprochen, die der neuen Verpflichtung zum
Tragen des Schutzes nicht nachkommen. Sie werden
aufgefordert, den Schutz anzulegen. Korrigieren die
Angetroffenen ihr Verhalten nicht, so wird diese
Pflichtverletzung durch die Ordnungsbehörde mit einem
Verwarngeld von 50 Euro belegt. Bei nachhaltiger Verletzung
kann daraus ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro werden.
Wichtig: Sowohl die Regelungen zum Kontaktverbot als
auch die allgemeinen Hygieneregelungen bleiben bestehen. Sie
sind essentiell, um die Ausbreitung des Virus weiter
einzudämmen.
Weitere Änderungen in der neuen
Coronaschutzverordnung des Landes:
Betretungsverbot Reiserückkehrer: Einrichtungsleitungen
können von nun an Ausnahmen vom 14-tägigen Zutrittsverbot
unter Beachtung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften
nach Reiserückkehr bei Geburts- und Kinderstationen sowie
Palliativpatienten zulassen, wenn dies ethisch-sozial
geboten ist.
Sportstätten: Grundsätzlich ist
jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und
privaten Sportanlagen verboten. Die Ausnahme wurde jetzt auf
Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung und
Durchführung von schulischen Prüfungen erweitert.
Autokinos: Hier wurde der zusätzliche Hinweis
aufgenommen, dass Besucher bei geschlossenem Verdeck und mit
dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben und der
Abstand zwischen den Fahrzeugen auch 1,5 m betragen muss.
Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste:
Zulässig ist ab Montag nunmehr auch der Lehr- und
Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens.
Darüber hinaus können ab dem 1. Mai 2020 unter den
Beschränkungen zur Einhaltung der Abstands- und
Hygieneregelungen Versammlungen zur Religionsausübung
stattfinden.
Stellungnahme Oberbürgermeister
Sören Link zur neuen Coronaschutzverordnung des Landes:
„Die Coronakrise verlangt Deutschland seit Wochen vieles ab.
In Duisburg bemühen wir uns darum, die vom Land
beschlossenen Maßnahmen durchzusetzen, unter hohem
personellen Aufwand. Wir können dabei immer noch auf das
Verständnis der Menschen unserer Stadt setzen - auch dank
der Vermittlungsarbeit, die wir vor Ort leisten. Wenn das
Land allerdings eine neue Schutzverordnung einführt, die ab
Montag gelten soll und diese den Kommunen erst am
Freitagmittag zur Verfügung stellt, wird es vor Ort
schwierig. Vielleicht kann man sich in Düsseldorf nicht
vorstellen, was es für meine Kolleginnen und Kollegen im
Ordnungsamt, im Gesundheitsamt, im Callcenter und in vielen
anderen Ämtern bedeutet, ab Montag eine Verordnung
durchsetzen zu müssen, die ich nur als Stückwerk bezeichnen
kann. Einmal mehr werden wir hier im Regen stehen gelassen,
müssen uns unter Hochdruck darum bemühen, landesweit
abgestimmte Lösungen zu erarbeiten, damit es am Ende keinen
Flickenteppich gibt.
Die Debatte über eine
Maskenpflicht ist nicht vom Himmel gefallen - warum war es
der Landesregierung da nicht möglich, einen für alle
Kommunen einheitlichen Bußgeldkatalog aufzustellen?“
Laschet: Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig
den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden
Düsseldorf/Duisburg, 22. April 2020 -
Nach Auffassung der
Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung
regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes
Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der
Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die
Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines
gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von
Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland
darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende
Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine
Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu
tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und
Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten
ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen
Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die
dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im
öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im
Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.
Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet:
„Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr
in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden
mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir
brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen
Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die
konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach
Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken
dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir
müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück
zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in
einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei
sinnvoll unterstützen.
Nordrhein-Westfalen wird seine
Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern
Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen
Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab
Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene,
zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die
ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter
Verkaufsfläche reduzieren können. Diese Entscheidung im
Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur
der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben
Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen
und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt.“
BZ - auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel
müssen ab dem 27. April Masken bzw. ein Mund-Nasen-Schutz,
das kann auch ein Schal sein, getragen werden. Wie sieht es
denn z. B. auf Ämtern, in Gerichten und Schulen
aus?
Man sich des Eindrucks nur schwer erwehren,
dass, seitdem NRW-Ministerpräsident Armin Laschet versucht
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der 'Corona-Krise'
einen Schritt voraus zu sein, nur noch übereilte und
"halbgare" Entscheidungen aus der NRW-Schaltzentrale auf die
BürgerInnen niederprasseln. Schade.
Statement von Oberbürgermeister Sören Link zur
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutz durch das Land NRW
(Maskenpflicht) "Grundsätzlich
ist die Einführung der Verpflichtung, einen Mund-Nasenschutz
zu tragen, die richtige Entscheidung. Wir haben uns die
Lockerungen in den letzten Wochen hart und diszipliniert
erarbeitet. Viele von uns haben Verzicht geübt, auf
Familienbesuche verzichtet, Abstand gehalten. Nun gilt es,
die erreichten Lockerungen mit Maßnahmen zu flankieren,
damit es nicht zu einem erneuten Anstieg der
Infektionszahlen kommt. Ich bitte alle Duisburgerinnen und
Duisburger eindringlich darum, sich an die neuen Regelungen
zu halten. Auch sie dienen unserem obersten Ziel: dem Schutz
der schwächsten Gesellschaftsmitglieder. Allerdings
liegt uns zum jetzigen Zeitpunkt nur eine sehr dünne
Pressemitteilung des Landes vor, die dringend konkretisiert
werden muss. Und das, obwohl das Thema Maskenpflicht bereits
seit Tagen und Wochen breit diskutiert wurde und ab Montag
gelten soll. Da die Umsetzung am Ende in den Kommunen
stattfinden muss, brauchen wir jetzt schnell verbindliche
Anwendungsregelungen."
Maskenpflicht in der Öffentlichkeit kommt! Stadt
Duisburg bereitet Allgemeinverfügung vor
Jochem Knörzer
Duisburg, 21. April 2020 - Trotz Aufruf
des Duisburger Oberbürgermeisters, insbesondere im
öffentlichen Nahverkehr (Alltags)Masken zu tragen, kommt
kaum eine Duisburgerin, kaum ein Duisburger dieser
Aufforderung nach. So sieht es Sören Link, der heute
Nachfolgendes mitteilte.
Oberbürgermeister Sören Link
hat sich bereits in der Vergangenheit für die Nutzung eines
Mund- und Nasenschutz stark gemacht: "Die Experten sind sich
einig, dass das Tragen von Alltagsmasken andere vor einer
Infektion schützt. Deswegen hatte ich alle Duisburgerinnen
und Duisburger dazu aufgerufen, überall dort, wo der
Mindestabstand schwer einzuhalten ist, eine Maske zu tragen.
Besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Besuch
von Geschäften dient dies dem Schutz der besonders
gefährdeten Menschen. Die Beobachtungen zeigen jedoch, dass
nur wenige Menschen tatsächlich Alltagsmasken verwenden.
Hier wünsche ich mir eine einheitliche Regelung der
Landesregierung. Sollte diese nicht in Kürze
vorliegen, bereiten wir kurzfristig eine
entsprechende Allgemeinverfügung zum Tragen eines geeigneten
Mund- und Nasenschutzes vor."
Alltagsmasken reichen für den Umfeldschutz, wenn alle sie
tragen! (FFP3 schützen die Profis vor Viren)
OB Link
weist noch einmal darauf hin, dass auch mit Maske die
Hygienehinweise und das Gebot des Abstandhaltens zwingend
weiter fortgeführt werden müssen. "Alltagsmasken dienen
primär dem Schutz der Anderen - nicht dem eigenen Schutz.
Wir haben bisher mit Geduld und Konsequenz vieles richtig
gemacht. Gerade deshalb dürfen wir das Erreichte nun nicht
leichtfertig aufs Spiel setzen," so Link weiter.
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