Duisburg, 07. Mai 2020 - Die neue
Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen hat auch für das Leben in Duisburg
zahlreiche Auswirkungen. Vorangegangen war ein Beschluss der
Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am
vergangenen Mittwoch. Grundsätzlich gelten auch künftig die
entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Die Einhaltung
der Coronaschutzverordnung wird wie bisher durch das Bürger-
und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei nachgehalten.
Für Duisburg bedeutet dies:
·
Ab dem 11. Mai dürfen sich im öffentlichen Raum Personen
aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Die allgemeine
Abstandsregel von 1,5 Metern besteht weiterhin.
·
Ebenfalls ab dem 11. Mai ist ein gastronomisches Angebot in
Speisegaststätten zulässig, sofern im Innen und/oder
Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet
ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die
Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln
bleiben weiterhin nicht zulässig.
·
Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in
Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter
Wahrung der Kontaktbeschränkungen) wird ab 11. Mai
ermöglicht.
·
Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen,
Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ab 11. Mai öffnen.
· An Christi
Himmelfahrt, 21. Mai, werden Hotels
auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten
strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem
verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der
Gewährleistung von Abstandsregelungen und
Kontaktbeschränkungen.
·
Bis zum Pfingstwochenende (ab 30. Mai 2020)
sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und
Wellness-Einrichtungen unter passgenauen
Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen.
·
Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf weiteres
Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
·
Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe
unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine
Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020
wieder öffnen dürfen. Für „körpernahe
Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und
Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im
Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch
hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
·
Keine Veränderungen gibt es bei Großveranstaltungen.
Diese bleiben bis 31. August 2020 untersagt.
Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
Ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit
Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und
Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
·
Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern,
Opern und Konzerthäusern geplant, sofern der
Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern
gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den
verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte-
und Pausenbereich zu verhindern.
·
Seit heute, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im
kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt –
sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten
Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum
stattfindet. Dies betrifft auch zahlreiche Bolzplätze
in unserem Stadtgebiet. Es wird jedoch eindringlich darauf
hingewiesen, dass diese zunächst lediglich für den
kontaktlosen Sportbetrieb freigegeben werden. Ein Abstand
zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter
Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet
sein. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt den Nutzern.
Die Vereine werden über die Internetseite von DuisburgSport
und seitens des SSB über die Öffnung informiert.
·
Für den Bäderbereich werden die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass die von DuisburgSport betriebenen
Freibäder (in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung
und der Wetterlage) ab dem 20. Mai unter Berücksichtigung
der entsprechenden Hygieneregeln für das Publikum öffnen
können. Die Hallenbäder werden so vorbereitet, dass
eine Öffnung zum 30. Mai möglich ist.
·
Das Internationale Jugend- und Kulturzentrum „Kiebitz“
in Duisburg-Marxloh nimmt ab dem 11. Mai ebenfalls wieder
seinen Dienstbetrieb auf. Auch hier wird es ein Hygiene- und
Schutzkonzept geben, so dass ein eingeschränkter
Regelbetrieb der Jugend- und Kulturarbeit möglich sein wird.
· Das
Internationale Zentrum (IZ) am Innenhafen wird für die
Besucher- und Nutzergruppen, vorbehaltlich der weiteren
Entwicklung, wieder zum 2. Juni geöffnet. Unter Beachtung
der bis dahin erarbeiteten Schutzkonzepte wird es den
Gruppen wieder möglich sein, ihre Treffen, Proben, Angebote
und Versammlungen abzuhalten.
·
Die Schauspielaufführungen im Juni wurden noch nicht
abgesagt und werden auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft.
Auch im Bereich der Duisburger Philharmoniker werden
nicht nur die bisher geplanten Konzerte noch einmal neu
bewertet, sondern auch geprüft, was im Rahmen der neuen
Regeln zusätzlich angeboten werden kann. Möglich ist, dass
zumindest einen Teil der Konzerte im Jubiläumshain und im
Volkspark Rheinhausen durchgeführt werden kann.
·
Nach der Zentralbibliothek, die seit dem 29. April
wieder geöffnet ist, werden ab dem 12. Mai die
Bezirksbibliotheken in Hamborn, Walsum, Meiderich,
Rheinhausen und Homberg-Hochheide wieder öffnen. Diese
Bibliotheken werden dann wieder zu den üblichen
Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag den Kunden zur
Verfügung stehen - mit den durch die Coronaschutzverordnung
vorgegebenen Einschränkungen.Die Bezirksbibliothek Buchholz
befindet sich in der obersten Etage des Bezirksamts Süd und
verfügt über keinen separaten Zugang. Daher kann die
Bezirksbibliothek Buchholz leider noch nicht öffnen. Ab dem
12. Mai wird aber der „Bib to go“-Service angeboten. Hier
besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache per
Telefon oder per e-Mail ausgeliehene Medien zurückzugeben
und neue Medien auszuleihen. Sobald das Bezirksamt Süd eine
andere Zugangsmöglichkeit ermöglicht, wird auch die
Bezirksbibliothek Buchholz wieder geöffnet.
·
Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen
und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten
außerschulischen Bildungseinrichtungen inklusive
Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es
zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100
Teilnehmer bleibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Ab dem 30. Mai sind
auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und
sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten
außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso ist
ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit,
Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können
vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso
Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände). Abschlussbezogene
Kurse der Volkshochschule, wie jene des Zweiten
Bildungswegs, haben den Unterricht bereits wieder
aufgenommen oder starten in diesen Tagen. Um in voller
Kursstärke die Auflagen von fünf Quadratmeter pro Teilnehmer
und einem Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können,
wurden viele dieser Kurse zeitversetzt in den VHS-Saal
verlegt. Nach Vorgaben des Landes finden Kurse der
Gesundheitsbildung an Volkshochschulen bis zum 30. Mai nicht
statt. Auf Anweisung des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge werden Integrationskurse im Präsenzunterricht
bis auf weiteres ausgesetzt. Onlinegestützte Ersatzangebote
laufen weiter. Einbürgerungstests und Sprachprüfungen werden
wieder angeboten, sobald die Freigabe der zuständigen
Bundesbehörden vorliegt. Zurzeit prüft die VHS, welche
weiteren Kurse unter den einzuhaltenden
Sicherheitsvorkehrungen ihren Unterricht wieder aufnehmen
und welche zurzeit nicht mehr fortgeführt werden können.
Alle Teilnehmer werden schnellstmöglich unterrichtet, was
weiterlaufen kann und was nicht. Die Volkshochschule bietet
Termine und Beratungen im Stadtfenster und in den
Geschäftsstellen ausschließlich nach vorheriger
telefonischer Vereinbarung an, es gibt noch keinen freien
Zugang außerhalb der bereits stattfindenden Kurse. Auch
Bildungsberatungen können wieder telefonisch unter
0203/283-5708 oder per E-Mail (bildungsberatung@stadt-duisburg.de)
verabredet werden.Stadtbibliothek und VHS haben außerdem
verabredet, dass die Kunden der Stadtbibliothek den
Haupteingang nutzen und die Kunden der VHS den Seiteneingang
an der Universitätsstraße. Auf den Verkehrswegen des
Gebäudes müssen Mund-Nasen-Masken getragen werden. Weiter
Verhaltensregeln sind im Gebäude ausgeschildert.
·
In der Musik- und Kunstschule (MKS) sind folgende
Aktivitäten wieder möglich: Einzelunterricht und Unterricht
in Kleingruppen wird ab dem 7. Mai im Haupthaus und ab dem
11. Mai auch in den Bezirksstellen wieder aufgenommen. Für
Blasinstrumente und Gesang werden derzeit noch höhere
Schutzmöglichkeiten geprüft. Hier erwartet die MKS
Handlungsempfehlungen auf der Grundlage mehrerer Expertisen
von Musikmedizinern am 12. Mai. Wenn diese zeitnah umgesetzt
werden können, erfolgt voraussichtlich die Wiederaufnahme
dieser Fächer am 14. Mai. Orchester und Ensembles
organisieren ihre Probenpläne so, dass jeweils maximal sechs
Spieler gemeinsam musizieren und proben können.
Gruppenunterrichte in der elementaren Musikerziehung und dem
Kunstbereich werden in reduzierter Gruppenstärke ab dem 14.
Mai wieder angeboten. Der Unterricht wird bei Gruppen, die
die zugelassene Gruppengröße übersteigen, im vierzehntägigen
Wechsel organisiert. Ob und inwieweit auch Unterricht mit
den Kooperationspartnern in den Grundschulen und
weiterführenden Schulen angeboten werden kann, wird noch
geprüft. Trotz des nun wieder beinahe vollständig möglichen
Angebotes bietet die MKS für Schüler, die zur Risikogruppe
von Covid-19 gehören, weiterhin die Möglichkeit an, anstelle
des Präsenzunterrichtes die in den letzten Wochen
etablierten Ersatzangebote zu nutzen.
·
Die Bürgerhäuser Neumühl und Hagenshof sowie das
Konferenz- und Beratungszentrum „Der kleine Prinz“
sollen unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen
sowie unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab
dem 30. Mai wieder geöffnet werden.
· Ab heute, 7. Mai,
sind alle 304 Spielplätze wieder geöffnet. Hier gilt
für Begleitpersonen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern
zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen
Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss. Unser Appell
an die Familien: Spielplätze bitte nur nutzen, wenn sie
nicht überfüllt sind.
·
Hinsichtlich der Betreuung in den
Kindertageseinrichtungen erwarten wir bis zum Ende
dieser Woche weitere Informationen zur schrittweisen
Öffnung. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. Weitere
Informationen folgen.
·
Über die Öffnung von Jugendzentren, allerdings nur
für sogenannte Bildungsangebote (zum Beispiel
Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining) informieren wir
ebenfalls gesondert. Das Jugendamt erarbeitet derzeit
gemeinsam mit den freien Trägern von Jugendzentren
verschiedene Konzepte unter Beachtung des Gesundheits- und
Infektionsschutzes. Das Jugendamt erstellt derzeit außerdem
ein Konzept betreffend der alljährlichen Stadtranderholung.
Hier wird derzeit geprüft, ob und unter welchen Bedingungen
diese stattfinden kann.
Auch für die Schulen
ergeben sich in den kommenden Tagen Neuregelungen.
Schulbeginn ab
11. Mai:
·
Grundschulen: Ab Montag werden wieder alle Jahrgänge
der Grundschule unterrichtet und zwar pro Wochentag jeweils
ein Jahrgang.
·
Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen (Sekundarstufe
I): Neben der Jahrgangsstufe 10 kommen ein bis zwei
weitere Jahrgänge zum Unterricht, ebenfalls in einem
rollierenden System (welche dies jeweils sind, entscheidet
jede Schule selbst). Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5
und 6 wird aufrechterhalten. Der Unterricht wird auch an
Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag
beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus
Gründen des Infektionsschutzgesetzes nicht statt (zum
Beispiel Mensa und Durchmischung von Schülergruppen).
· Gymnasien und
Gesamtschulen: Hier beginnen Schüler, die im nächsten
Jahr die Abiturprüfung ablegen (Qualifikationsphase 1). Wenn
darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur
Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen
bzw. Jahrgangsstufen möglich. Die Notbetreuung der
Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten.
·
Weiterbildungskollegs: Hier beginnen die Studierenden
des fünften Semesters, die im Herbst ihre Abiturprüfungen
ablegen; gegebenenfalls auch die des vierten Semesters.
· Förderschulen:
Auch hier werden Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen in
einem rollierenden System gebildet. Ausnahme:
Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige
Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung.
Hier ruht der Unterrichtsbetrieb noch bis zum 15. Mai.
Schulbeginn ab 26. Mai:
·
Gymnasien und Gesamtschulen: Alle noch fehlenden
Jahrgangsstufen beginnen wieder mit dem Unterricht -je nach
vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten- und
möglichst in gleichem Umfang.
Schulbeginn noch
unklar:
·
Berufskollegs: Hier gibt es in Kürze gesonderte
Regelungen.
Für alle oben genannten Schulen gilt:
Alle Schulleitungen erarbeiten einen individuellen,
transparenten und verbindlichen Plan, welcher Jahrgang bzw.
welche Lerngruppe an welchem Wochentag zur Schule kommt.
Es gelten die bekannten Hygienevorschriften
(Abstandsregelung, Mund-Nasen-Bedeckung sofern
Mindestabstand nicht gewährleistet, kein Köprperkontakt,
regelmäßigen Händewaschen, Einhalten der Husten- und
Niesettikette), sowie besondere Vorkehrungen für den
Schulbetrieb, Ausstattung und Reinigung.
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