| Duisburg, 07. Mai 2020 - Die neue 
					Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes 
					Nordrhein-Westfalen hat auch für das Leben in Duisburg 
					zahlreiche Auswirkungen. Vorangegangen war ein Beschluss der 
					Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am 
					vergangenen Mittwoch. Grundsätzlich gelten auch künftig die 
					entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln. Die Einhaltung 
					der Coronaschutzverordnung wird wie bisher durch das Bürger- 
					und Ordnungsamt mit Unterstützung der Polizei nachgehalten.
					
 Für Duisburg bedeutet dies:
 
 ·       
					 Ab dem 11. Mai dürfen sich im öffentlichen Raum Personen 
					aus zwei verschiedenen Haushalten treffen. Die allgemeine 
					Abstandsregel von 1,5 Metern besteht weiterhin.
 
 ·       
					 Ebenfalls ab dem 11. Mai ist ein gastronomisches Angebot in 
					Speisegaststätten zulässig, sofern im Innen und/oder 
					Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet 
					ist und ein Infektionsschutz- und Hygienekonzept durch die 
					Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln 
					bleiben weiterhin nicht zulässig.
 
 ·       
					 Die touristische Nutzung und der Aufenthalt in 
					Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter 
					Wahrung der Kontaktbeschränkungen) wird ab 11. Mai 
					ermöglicht.
 
 ·       
					 Freizeitparks, Ausflugsschiffe, Touristeninformationen, 
					Fahrrad- und Bootsverleihe dürfen ab 11. Mai öffnen.
 
 ·        An Christi 
					Himmelfahrt, 21. Mai, werden Hotels 
					auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten 
					strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem 
					verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der 
					Gewährleistung von Abstandsregelungen und 
					Kontaktbeschränkungen.
 
 ·       
					 Bis zum Pfingstwochenende (ab 30. Mai 2020) 
					sollen auch Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und 
					Wellness-Einrichtungen unter passgenauen 
					Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen dürfen.
 
 ·       
					 Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf weiteres 
					Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe.
 
 ·       
					 Geschäfte dürfen unabhängig von ihrer Größe
					unter Auflagen zu Abstands- und Hygieneregeln (eine 
					Person pro 10 qm Verkaufsfläche) ab 11. Mai 2020 
					wieder öffnen dürfen. Für „körpernahe 
					Dienstleistungen” wie Massagestudios, Kosmetiker und 
					Tattoo-Studios werden passgenaue Infektionsschutzkonzepte im 
					Austausch mit den Berufsvertretungen erarbeitet, um auch 
					hier eine schrittweise Zulassung zu ermöglichen.
 
 ·       
					 Keine Veränderungen gibt es bei Großveranstaltungen. 
					Diese bleiben bis 31. August 2020 untersagt. 
					Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen. 
					Ab 30. Mai 2020 sollen Fachmessen und Fachkongresse mit 
					Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und 
					Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können.
 
 ·       
					 Ab dem 30. Mai ist die Öffnung von Kinos, Theatern, 
					Opern und Konzerthäusern geplant, sofern der 
					Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Besuchern 
					gewährleistet ist und es ein Zutrittskonzept gibt. Durch den 
					verstärkten Einsatz von Ordnern sind Ansammlungen im Warte- 
					und Pausenbereich zu verhindern.
 
 ·       
					 Seit heute, 7. Mai, ist der Sport- und Trainingsbetrieb im 
					kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – 
					sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten 
					Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum 
					stattfindet. Dies betrifft auch zahlreiche Bolzplätze 
					in unserem Stadtgebiet. Es wird jedoch eindringlich darauf 
					hingewiesen, dass diese zunächst lediglich für den 
					kontaktlosen Sportbetrieb freigegeben werden. Ein Abstand 
					zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter 
					Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet 
					sein. Die Verantwortung zur Einhaltung obliegt den Nutzern. 
					Die Vereine werden über die Internetseite von DuisburgSport 
					und seitens des SSB über die Öffnung informiert.
 
 ·       
					 Für den Bäderbereich werden die Voraussetzungen dafür 
					geschaffen, dass die von DuisburgSport betriebenen 
					Freibäder (in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung 
					und der Wetterlage) ab dem 20. Mai unter Berücksichtigung 
					der entsprechenden Hygieneregeln für das Publikum öffnen 
					können. Die Hallenbäder werden so vorbereitet, dass 
					eine Öffnung zum 30. Mai möglich ist.
 
 ·       
					 Das Internationale Jugend- und Kulturzentrum „Kiebitz“ 
					in Duisburg-Marxloh nimmt ab dem 11. Mai ebenfalls wieder 
					seinen Dienstbetrieb auf. Auch hier wird es ein Hygiene- und 
					Schutzkonzept geben, so dass ein eingeschränkter 
					Regelbetrieb der Jugend- und Kulturarbeit möglich sein wird.
 
 ·        Das 
					Internationale Zentrum (IZ) am Innenhafen wird für die 
					Besucher- und Nutzergruppen, vorbehaltlich der weiteren 
					Entwicklung, wieder zum 2. Juni geöffnet. Unter Beachtung 
					der bis dahin erarbeiteten Schutzkonzepte wird es den 
					Gruppen wieder möglich sein, ihre Treffen, Proben, Angebote 
					und Versammlungen abzuhalten.
 
 ·       
					 Die Schauspielaufführungen im Juni wurden noch nicht 
					abgesagt und werden auf ihre Durchführbarkeit hin überprüft. 
					Auch im Bereich der Duisburger Philharmoniker werden 
					nicht nur die bisher geplanten Konzerte noch einmal neu 
					bewertet, sondern auch geprüft, was im Rahmen der neuen 
					Regeln zusätzlich angeboten werden kann. Möglich ist, dass 
					zumindest einen Teil der Konzerte im Jubiläumshain und im 
					Volkspark Rheinhausen durchgeführt werden kann.
 
 ·       
					 Nach der Zentralbibliothek, die seit dem 29. April 
					wieder geöffnet ist, werden ab dem 12. Mai die 
					Bezirksbibliotheken in Hamborn, Walsum, Meiderich, 
					Rheinhausen und Homberg-Hochheide wieder öffnen. Diese 
					Bibliotheken werden dann wieder zu den üblichen 
					Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag den Kunden zur 
					Verfügung stehen - mit den durch die Coronaschutzverordnung 
					vorgegebenen Einschränkungen.Die Bezirksbibliothek Buchholz 
					befindet sich in der obersten Etage des Bezirksamts Süd und 
					verfügt über keinen separaten Zugang. Daher kann die 
					Bezirksbibliothek Buchholz leider noch nicht öffnen. Ab dem 
					12. Mai wird aber der „Bib to go“-Service angeboten. Hier 
					besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache per 
					Telefon oder per e-Mail ausgeliehene Medien zurückzugeben 
					und neue Medien auszuleihen. Sobald das Bezirksamt Süd eine 
					andere Zugangsmöglichkeit ermöglicht, wird auch die 
					Bezirksbibliothek Buchholz wieder geöffnet.
 
 ·       
					 Ab 11. Mai sind Veranstaltungen in Volkshochschulen 
					und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten 
					außerschulischen Bildungseinrichtungen inklusive 
					Prüfungswesen auch in großen Räumen zulässig, wenn es 
					zusätzlich zu Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 
					Teilnehmer bleibt. Ebenfalls wieder möglich sind sportliche 
					Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Ab dem 30. Mai sind 
					auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und 
					sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten 
					außerschulischen Bildungseinrichtungen zulässig. Ebenso ist 
					ein eingeschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, 
					Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer 
					Kinder- und Jugendschutz möglich. Ferienmaßnahmen können 
					vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso 
					Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände). Abschlussbezogene 
					Kurse der Volkshochschule, wie jene des Zweiten 
					Bildungswegs, haben den Unterricht bereits wieder 
					aufgenommen oder starten in diesen Tagen. Um in voller 
					Kursstärke die Auflagen von fünf Quadratmeter pro Teilnehmer 
					und einem Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können, 
					wurden viele dieser Kurse zeitversetzt in den VHS-Saal 
					verlegt. Nach Vorgaben des Landes finden Kurse der 
					Gesundheitsbildung an Volkshochschulen bis zum 30. Mai nicht 
					statt. Auf Anweisung des Bundesamtes für Migration und 
					Flüchtlinge werden Integrationskurse im Präsenzunterricht 
					bis auf weiteres ausgesetzt. Onlinegestützte Ersatzangebote 
					laufen weiter. Einbürgerungstests und Sprachprüfungen werden 
					wieder angeboten, sobald die Freigabe der zuständigen 
					Bundesbehörden vorliegt.
 Zurzeit prüft die VHS, welche 
					weiteren Kurse unter den einzuhaltenden 
					Sicherheitsvorkehrungen ihren Unterricht wieder aufnehmen 
					und welche zurzeit nicht mehr fortgeführt werden können. 
					Alle Teilnehmer werden schnellstmöglich unterrichtet, was 
					weiterlaufen kann und was nicht. Die Volkshochschule bietet 
					Termine und Beratungen im Stadtfenster und in den 
					Geschäftsstellen ausschließlich nach vorheriger 
					telefonischer Vereinbarung an, es gibt noch keinen freien 
					Zugang außerhalb der bereits stattfindenden Kurse. Auch 
					Bildungsberatungen können wieder telefonisch unter 
					0203/283-5708 oder per E-Mail (bildungsberatung@stadt-duisburg.de) 
					verabredet werden.Stadtbibliothek und VHS haben außerdem 
					verabredet, dass die Kunden der Stadtbibliothek den 
					Haupteingang nutzen und die Kunden der VHS den Seiteneingang 
					an der Universitätsstraße. Auf den Verkehrswegen des 
					Gebäudes müssen Mund-Nasen-Masken getragen werden. Weiter 
					Verhaltensregeln sind im Gebäude ausgeschildert.
 
 ·       
					 In der Musik- und Kunstschule (MKS) sind folgende 
					Aktivitäten wieder möglich: Einzelunterricht und Unterricht 
					in Kleingruppen wird ab dem 7. Mai im Haupthaus und ab dem 
					11. Mai auch in den Bezirksstellen wieder aufgenommen. Für 
					Blasinstrumente und Gesang werden derzeit noch höhere 
					Schutzmöglichkeiten geprüft. Hier erwartet die MKS 
					Handlungsempfehlungen auf der Grundlage mehrerer Expertisen 
					von Musikmedizinern am 12. Mai. Wenn diese zeitnah umgesetzt 
					werden können, erfolgt voraussichtlich die Wiederaufnahme 
					dieser Fächer am 14. Mai. Orchester und Ensembles 
					organisieren ihre Probenpläne so, dass jeweils maximal sechs 
					Spieler gemeinsam musizieren und proben können.
 Gruppenunterrichte in der elementaren Musikerziehung und dem 
					Kunstbereich werden in reduzierter Gruppenstärke ab dem 14. 
					Mai wieder angeboten. Der Unterricht wird bei Gruppen, die 
					die zugelassene Gruppengröße übersteigen, im vierzehntägigen 
					Wechsel organisiert. Ob und inwieweit auch Unterricht mit 
					den Kooperationspartnern in den Grundschulen und 
					weiterführenden Schulen angeboten werden kann, wird noch 
					geprüft. Trotz des nun wieder beinahe vollständig möglichen 
					Angebotes bietet die MKS für Schüler, die zur Risikogruppe 
					von Covid-19 gehören, weiterhin die Möglichkeit an, anstelle 
					des Präsenzunterrichtes die in den letzten Wochen 
					etablierten Ersatzangebote zu nutzen.
 
 ·       
					 Die Bürgerhäuser Neumühl und Hagenshof sowie das 
					Konferenz- und Beratungszentrum „Der kleine Prinz“ 
					sollen unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen 
					sowie unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen ab 
					dem 30. Mai wieder geöffnet werden.
 
  ·        Ab heute, 7. Mai, 
					sind alle 304 Spielplätze wieder geöffnet. Hier gilt 
					für Begleitpersonen, dass das Abstandsgebot von 1,5 Metern 
					zu anderen Personen, die nicht zur Familie oder häuslichen 
					Gemeinschaft gehören, eingehalten werden muss. Unser Appell 
					an die Familien: Spielplätze bitte nur nutzen, wenn sie 
					nicht überfüllt sind.
 
 ·       
					 Hinsichtlich der Betreuung in den 
					Kindertageseinrichtungen erwarten wir bis zum Ende 
					dieser Woche weitere Informationen zur schrittweisen 
					Öffnung. Gleiches gilt für die Kindertagespflege. Weitere 
					Informationen folgen.
 
 ·       
					 Über die Öffnung von Jugendzentren, allerdings nur 
					für sogenannte Bildungsangebote (zum Beispiel 
					Hausaufgabenhilfe, Bewerbungstraining) informieren wir 
					ebenfalls gesondert. Das Jugendamt erarbeitet derzeit 
					gemeinsam mit den freien Trägern von Jugendzentren 
					verschiedene Konzepte unter Beachtung des Gesundheits- und 
					Infektionsschutzes. Das Jugendamt erstellt derzeit außerdem 
					ein Konzept betreffend der alljährlichen Stadtranderholung. 
					Hier wird derzeit geprüft, ob und unter welchen Bedingungen 
					diese stattfinden kann.
 
 Auch für die Schulen 
					ergeben sich in den kommenden Tagen Neuregelungen.
 
 Schulbeginn ab 
					11. Mai:
 
 ·       
					 Grundschulen:
 Ab Montag werden wieder alle Jahrgänge 
					der Grundschule unterrichtet und zwar pro Wochentag jeweils 
					ein Jahrgang.
 
 ·       
					 Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen (Sekundarstufe 
					I):
 Neben der Jahrgangsstufe 10 kommen ein bis zwei 
					weitere Jahrgänge zum Unterricht, ebenfalls in einem 
					rollierenden System (welche dies jeweils sind, entscheidet 
					jede Schule selbst). Die Notbetreuung der Jahrgangsstufen 5 
					und 6 wird aufrechterhalten. Der Unterricht wird auch an 
					Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I auf den Vormittag 
					beschränkt. Ein Ganztag findet bis zu den Sommerferien aus 
					Gründen des Infektionsschutzgesetzes nicht statt (zum 
					Beispiel Mensa und Durchmischung von Schülergruppen).
 
 ·        Gymnasien und 
					Gesamtschulen:
 Hier beginnen Schüler, die im nächsten 
					Jahr die Abiturprüfung ablegen (Qualifikationsphase 1). Wenn 
					darüber hinaus räumliche und personelle Kapazitäten zur 
					Verfügung stehen, ist die Beschulung weiterer Lerngruppen 
					bzw. Jahrgangsstufen möglich. Die Notbetreuung der 
					Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten.
 
 ·       
					 Weiterbildungskollegs:
 Hier beginnen die Studierenden 
					des fünften Semesters, die im Herbst ihre Abiturprüfungen 
					ablegen; gegebenenfalls auch die des vierten Semesters.
 
 ·        Förderschulen:
 Auch hier werden Lerngruppen in allen Jahrgangsstufen in 
					einem rollierenden System gebildet.
 Ausnahme: 
					Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige 
					Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. 
					Hier ruht der Unterrichtsbetrieb noch bis zum 15. Mai.
 
 Schulbeginn ab 26. Mai:
 
 ·       
					 Gymnasien und Gesamtschulen:
 Alle noch fehlenden 
					Jahrgangsstufen beginnen wieder mit dem Unterricht -je nach 
					vorhandenen personellen und räumlichen Kapazitäten- und 
					möglichst in gleichem Umfang.
 
 Schulbeginn noch 
					unklar:
 
 ·       
					 Berufskollegs:
 Hier gibt es in Kürze gesonderte 
					Regelungen.
 
 Für alle oben genannten Schulen gilt:
 Alle Schulleitungen erarbeiten einen individuellen, 
					transparenten und verbindlichen Plan, welcher Jahrgang bzw. 
					welche Lerngruppe an welchem Wochentag zur Schule kommt.
 Es gelten die bekannten Hygienevorschriften 
					(Abstandsregelung, Mund-Nasen-Bedeckung sofern 
					Mindestabstand nicht gewährleistet, kein Köprperkontakt, 
					regelmäßigen Händewaschen, Einhalten der Husten- und 
					Niesettikette), sowie besondere Vorkehrungen für den 
					Schulbetrieb, Ausstattung und Reinigung.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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