| Duisburg, 11. Mai 2020 - Die Jugend- und 
					Familienministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass 
					die Kindertagesstätten und Kindertagespflege schrittweise 
					wieder geöffnet werden sollen. 
 Konkret bedeutet das
 
 - ab dem 14. Mai:
 Die 
					Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird 
					geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung 
					nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Betroffene 
					Eltern reichen die beigefügte (und
					
					im Internet zur Verfügung stehende) Erklärung mit 
					entsprechenden Unterlagen in der Kita ein.
 
 Zudem 
					dürfen Kinder mit Behinderungen (und  Kinder, die von einer 
					wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies 
					von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde) 
					wieder in Kindertageseinrichtungen oder in 
					Kindertagespflegestellen betreut werden.
 
 Die 
					Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen 
					Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites 
					Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
 
 - ab dem 
					28. Mai:
 Es ist geplant, dass die 
					Kindertageseinrichtungen alle weiteren Vorschulkinder 
					aufnehmen.
 
 - ab 11. Juni:
 Allen Kindern 
					soll wieder der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer 
					Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang 
					dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös 
					prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem
 
 - Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens,
 - den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und
 - aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den 
					beteiligten Partnern
 
 auf Landesebene beraten und 
					entschieden werden.
 
 Alle Voraussetzungen, die ein 
					solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen, 
					pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit 
					erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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