Duisburg, 11. Mai 2020 - Die Jugend- und
Familienministerkonferenz der Länder hat beschlossen, dass
die Kindertagesstätten und Kindertagespflege schrittweise
wieder geöffnet werden sollen.
Konkret bedeutet das
- ab dem 14. Mai: Die
Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird
geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung
nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Betroffene
Eltern reichen die beigefügte (und
im Internet zur Verfügung stehende) Erklärung mit
entsprechenden Unterlagen in der Kita ein.
Zudem
dürfen Kinder mit Behinderungen (und Kinder, die von einer
wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies
von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde)
wieder in Kindertageseinrichtungen oder in
Kindertagespflegestellen betreut werden.
Die
Kindertagespflegestellen mit ihrem familiennahen
Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites
Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
- ab dem
28. Mai: Es ist geplant, dass die
Kindertageseinrichtungen alle weiteren Vorschulkinder
aufnehmen.
- ab 11. Juni: Allen Kindern
soll wieder der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer
Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang
dies möglich ist, kann heute noch nicht seriös
prognostiziert werden. Dies wird fortlaufend vor dem
- Hintergrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens,
- den Erfahrungen aus den vorangegangenen Schritten und
- aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den
beteiligten Partnern
auf Landesebene beraten und
entschieden werden.
Alle Voraussetzungen, die ein
solcher Schritt erfordert – Hygienefragen, Personalfragen,
pädagogische Aspekte – werden dabei genau geprüft und soweit
erforderlich auch neue Empfehlungen herausgegeben.
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