| Duisburg, 19. Mai 2020 - Auch die Stadt 
					Duisburg bereitet sich auf die Öffnung der Freibäder vor. 
					Hierfür müssen zunächst für jedes Bad individuelle Konzepte 
					erstellt werden, damit die Vorgaben der 
					Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Die Stadt 
					Duisburg hat sich dazu entschlossen, die städtischen 
					Freibäder im Hinblick auf das Infektionsgeschehen frühestens 
					zum 30.5.2020 zu öffnen. 
 Nach der aktuell geltenden 
					Coronaschutzverordnung dürfen Freibadbetreiber ihre Bäder 
					unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 
					20.5.2020 öffnen. Wann die nicht-städtischen Freibäder 
					öffnen, entscheiden die jeweiligen Betreiber.
 
 Der 
					Zutritt zum Freibad muss zum Beispiel so geregelt sein, dass 
					nicht mehr Besucher im Freibad als Plätze und Anlagen unter 
					Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind 
					(ersatzweise als Maßstab pro Gast 10 m² Fläche). Auch im 
					Freibad müssen alle Personen, die nicht nach § 1 Absatz 2 
					der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum 
					ausgenommen sind, immer einen Mindestabstand von 1,5 m 
					einzuhalten. Hierzu sind in den Konzepten der Freibäder 
					entsprechende organisatorische und räumliche Maßnahmen 
					festzulegen. Darüber hinaus dürfen beispielsweise nur selbst 
					mitgebrachte Badeschuhe und Handtücher etc. benutzt werden, 
					der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, 
					Tauchringen etc.) ist unzulässig.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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