Duisburg, 19. Mai 2020 - Auch die Stadt
Duisburg bereitet sich auf die Öffnung der Freibäder vor.
Hierfür müssen zunächst für jedes Bad individuelle Konzepte
erstellt werden, damit die Vorgaben der
Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Die Stadt
Duisburg hat sich dazu entschlossen, die städtischen
Freibäder im Hinblick auf das Infektionsgeschehen frühestens
zum 30.5.2020 zu öffnen.
Nach der aktuell geltenden
Coronaschutzverordnung dürfen Freibadbetreiber ihre Bäder
unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem
20.5.2020 öffnen. Wann die nicht-städtischen Freibäder
öffnen, entscheiden die jeweiligen Betreiber.
Der
Zutritt zum Freibad muss zum Beispiel so geregelt sein, dass
nicht mehr Besucher im Freibad als Plätze und Anlagen unter
Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind
(ersatzweise als Maßstab pro Gast 10 m² Fläche). Auch im
Freibad müssen alle Personen, die nicht nach § 1 Absatz 2
der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum
ausgenommen sind, immer einen Mindestabstand von 1,5 m
einzuhalten. Hierzu sind in den Konzepten der Freibäder
entsprechende organisatorische und räumliche Maßnahmen
festzulegen. Darüber hinaus dürfen beispielsweise nur selbst
mitgebrachte Badeschuhe und Handtücher etc. benutzt werden,
der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln,
Tauchringen etc.) ist unzulässig.
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