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Öffnung der Freibäder in Duisburg frühestens zum 30.05.2020

Duisburg, 19. Mai 2020 - Auch die Stadt Duisburg bereitet sich auf die Öffnung der Freibäder vor. Hierfür müssen zunächst für jedes Bad individuelle Konzepte erstellt werden, damit die Vorgaben der Coronaschutzverordnung eingehalten werden. Die Stadt Duisburg hat sich dazu entschlossen, die städtischen Freibäder im Hinblick auf das Infektionsgeschehen frühestens zum 30.5.2020 zu öffnen.

Nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung dürfen Freibadbetreiber ihre Bäder unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 20.5.2020 öffnen. Wann die nicht-städtischen Freibäder öffnen, entscheiden die jeweiligen Betreiber.

Der Zutritt zum Freibad muss zum Beispiel so geregelt sein, dass nicht mehr Besucher im Freibad als Plätze und Anlagen unter Wahrung der allgemeinen Abstandsregeln nutzbar sind (ersatzweise als Maßstab pro Gast 10 m² Fläche). Auch im Freibad müssen alle Personen, die nicht nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind, immer einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Hierzu sind in den Konzepten der Freibäder entsprechende organisatorische und räumliche Maßnahmen festzulegen. Darüber hinaus dürfen beispielsweise nur selbst mitgebrachte Badeschuhe und Handtücher etc. benutzt werden, der Verleih von Schwimmutensilien (Schwimmnudeln, Tauchringen etc.) ist unzulässig.