| Duisburg, 26. Mai 2020 - 
					Den Bürgerinnen und Bürger, die die Regeln bis dato 
					konsequent umgesetzt und eingehalten haben, ist der 
					bisherige Erfolg, das konstant niedrige Niveau der 
					Corona-Neuinfizierten in den letzten vier Wochen, zu 
					verdanken. Das haben Bund und Länder erkannt und 
					bedanken sich herzlich!
 
 Bund und Länder 
					haben sich heute auf einen gemeinsamen Beschluss zum 
					weiteren Vorgehen hinsichtlich der coronabedingten 
					Kontaktbeschränkungen geeinigt.
 
 Der wesentliche Teil 
					des Beschlusses des Chefs des Bundeskanzleramtes und der 
					Chefinnen und Chefs der Senats- und Staatskanzleien besteht 
					darin, dass die Kontaktbeschränkungen jedenfalls bis 29. 
					Juni fortgeschrieben werden.
 
 Die Länder können im 
					Rahmen dieser Fortschreibung die bisher gültigen 
					Kontaktbeschränkungen beibehalten oder den Aufenthalt im 
					öffentlichen Raum nunmehr mit bis zu 10 Personen oder den 
					Angehörigen zweier Hausstände gestatten.
 
 Weiterhin 
					wird empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt 
					hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis 
					möglichst konstant zu belassen.
 
 Auch bei privaten 
					Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die 
					Hygiene- und Abstandsregeln umgesetzt werden. Die Zahl der 
					Personen sollte an der Möglichkeit zur Einhaltung der 
					Abstandsregel bemessen werden und für ausreichend Belüftung 
					gesorgt werden. Die Zahl der Personen soll entsprechend 
					begrenzt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die 
					privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier 
					ein erheblich geringeres Infektionsrisiko besteht. In jedem 
					Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer 
					gewährleistet sein. Die Umsetzung liegt bei den Ländern.
 
 
 Dort, wo die regionale Dynamik im 
					Infektionsgeschehen dies erfordert, sollen im Rahmen der 
					vorzusehenden Maßnahmen weitergehende Kontaktbeschränkungen 
					erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein 
					überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.
 
 Dem 
					Beschluss liegt die Einschätzung zugrunde, dass die Zahl der 
					SARS-CoV2-Neuinfektionen in Deutschland auch einen Monat 
					nach Beginn der Lockerungsmaßnahmen auf niedrigem Niveau 
					ist. Dieser Erfolg beruhe wesentlich darauf, dass in allen 
					relevanten Bereichen Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt 
					und eingehalten worden sind, stellen Bund und Länder fest 
					und danken dafür allen Bürgerinnen und Bürgern, die dies 
					möglich gemacht haben und die diese Regeln konsequent 
					einhalten, ein herzlicher Dank.
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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