Duisburg, 29. Juni 2020 - Die
Landesregierung hebt den Lockdown und die Beschränkungen des
öffentlichen Lebens für den Kreis Warendorf mit Ablauf
Dienstag, 30. Juni 2020 um Mitternacht auf. Für den Kreis
Gütersloh werden die bestehenden Regelungen und
Beschränkungen um eine Woche bis zum 7. Juli 2020
verlängert. Über diese Schritte und weitere Maßnahmen hat
Ministerpräsident Armin Laschet gemeinsam mit
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und den Landräten der
Kreise Gütersloh und Warendorf, Sven-Georg Adenauer und Dr.
Olaf Gericke, am Montag, 29. Juni 2020, informiert und das
Vorgehen erläutert. Zudem werden die Regelungen der
Coronaschutzverordnung in ganz Nordrhein-Westfalen um zwei
Wochen verlängert. Diese gelten damit bis mindestens 15.
Juli 2020 fort.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit den zielgerichteten
Entscheidungen der letzten Tage und dem konsequenten
Umsetzen der Maßnahmen haben wir den Menschen in den Kreisen
Gütersloh und Warendorf viel abverlangt. Dessen sind wir uns
bewusst. Umso mehr danke ich ihnen allen für ihr Verständnis
und ihre Unterstützung. Das gilt auch für die Bürgermeister
vor Ort, mit denen wir in enger Abstimmung das
Infektionsgeschehen evaluieren und die Maßnahmen beraten.
Die Ergebnisse der mit knapp 40.000 Personen seit Ausbruch
der Corona-Pandemie bundesweit größten Testungen und die
Entwicklung der Inzidenzzahlen bestätigen unser Handeln und
zeigen, dass unsere differenzierten Entscheidungen richtig
waren. Dennoch sollten die letzten Tage uns allen Mahnung
sein, dass das Virus noch nicht überwunden ist und wir
weiterhin umsichtig und verantwortungsvoll miteinander
umgehen müssen.“ Der Ministerpräsident weiter: „Mit
dem verantwortungsvollen und transparenten Vorgehen in den
Kreisen Gütersloh und Warendorf und der Verlängerung der
Regelungen geben wir den Kreisen und den Bürgerinnen und
Bürger in Nordrhein-Westfalen Planbarkeit und
Verlässlichkeit.“ Gesundheitsminister Karl-Josef
Laumann: Die Entwicklung im Kreis Gütersloh stimmt zwar
zuversichtlich. Aber: Auf Grundlage der vorliegenden Zahlen
können wir derzeit noch nicht sicher sein, dass das
Infektionsgeschehen fast ausschließlich auf den Ausbruch
beim Schlachtbetrieb eingrenzbar ist. So schwer das für die
Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh auch ist: Wir
werden die Lage im Kreis Gütersloh in den kommenden Tagen
weiterhin intensiv beobachten müssen. Ich bin allen
Betroffenen im Kreis Gütersloh aber auch im Kreis Warendorf
sehr dankbar für Ihr Verständnis und ihr Durchhaltevermögen.
Die Einschränkungen sind sicherlich nicht einfach, aber
notwendig.“ Landrat Sven-Georg Adenauer: „Ich
unterstütze die getroffenen Entscheidungen des Landes im
Zusammenspiel mit den Verantwortlichen vor Ort ausdrücklich.
Alle für den Kreis Gütersloh bisher getroffenen Maßnahmen
haben sich als richtig und notwendig erwiesen. Angesichts
der weiter gebotenen Vorsicht ist es zugleich
unausweichlich, die Maßnahmen zunächst um eine Woche zu
verlängern. Es ist gut, dass die Menschen im Kreis
angesichts der erfreulichen Testergebnisse und der
gelungenen Eindämmung des Infektionsgeschehens nun aber auch
eine Perspektive haben. Der Wert von 50 neuen Infektionen in
der 7-Tage-Inzidenz hat dabei eine zentrale Rolle.“
Landrat Dr. Olaf Gericke: „Die vielen Testungen im Kreis
zeigen: Das Virus ist nicht auf die allgemeine Bevölkerung
übergesprungen. Deshalb ist es die einzige richtige
Entscheidung jetzt, den Lockdown für den Kreis Warendorf
wieder aufzuheben. Wir haben hier in den vergangenen Tagen
eine logistische Meisterleistung erlebt und in kürzester
Zeit große Testkapazitäten geschaffen. Mein Dank gilt allen
Einsatzkräften, die unermüdlich gearbeitet haben.
Gleichzeitig danke ich der Landes- und Bundesregierung für
ihre Unterstützung nicht zuletzt bei der Abwehr einer
Stigmatisierung der Menschen aus den Kreisen.
Ministerpräsident Laschet und Bundeskanzlerin Merkel haben
sich dankenswerterweise ausdrücklich dagegen verwahrt, dass
Menschen aus den Kreisen an den Pranger gestellt werden.
Dieses Zeichen der Solidarität ist bei uns angekommen.“
Mit Bekanntwerden des Corona-Ausbruchs in einem
Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück hatte die
Landesregierung konsequente Sofortmaßnahmen ergriffen und
den Betrieb sowie Schulen und Kitas geschlossen und am 23.
Juni 2029 die zweite Stufe des Lockdowns aktiviert. Damit
galten im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf erhöhte
Einschränkungen im öffentlichen Leben. So durften im
öffentlichen Raum nur zwei Menschen oder Menschen aus einem
Familien- oder Haushaltsverbund zusammentreffen. Zudem
mussten – über die landesweit gültigen Regelungen der
Coronaschutzverordnung hinaus – eine Reihe von
Freizeitaktivitäten unterbleiben, etwa Museen, Kinos,
Fitnessstudios, Hallenschwimmbäder und Bars geschlossen
werden. Diese Regelungen gelten für den Kreis Gütersloh
fort. Über die Kontakt- und Freizeitbeschränkungen
hinaus ist die Einhaltung der angeordneten
Quarantänemaßnahmen ein wesentlicher Schlüssel, um
Infektionsketten wirksam zu unterbrechen. Darüber hinaus
wurden auf Veranlassung der Landesregierung die Testungen
auf das Coronavirus in der betroffenen Region umfassend
ausgeweitet, um eine Eintragung des Coronavirus in die
Bevölkerung abschätzen zu können. Alle Bürgerinnen und
Bürger der Kreise Gütersloh und Warendorf haben zudem die
Möglichkeit, kostenlos einen Test durchführen zu lassen.
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