Duisburg, 24. Juli 2020 - Die Stadt
Duisburg hat das neue Betriebskonzept der Villa Rheinperle
genehmigt. In diesem Konzept sind insbesondere Maßnahmen
verankert, die die Einhaltung der vorgegebenen Hygiene- und
Infektionsschutzstandards für die Innen- und
Außengastronomie nach der Coronaschutzverordnung
sicherstellen. Um die Verbreitung des Coronavirus zu
vermeiden, werden dort künftig jedoch keine
Tanzveranstaltungen oder Partys stattfinden.
Im
Biergarten der Villa Rheinperle wird ein professioneller
Sicherheitsdienst eingesetzt, der vor dem Betrieb die
Abstandsregelungen in Warteschlangen und im Biergarten
insbesondere den Aufenthalt der Gäste an den zugewiesenen
Tischen und Bänken überwachen und durchsetzen wird. Dies
wird durch bauliche Maßnahmen um die Tische und Bänke herum
unterstützt. Die Gäste werden lediglich für den Gang zu den
Sanitärräumen ihre Plätze verlassen.
Die Versorgung
der Gäste mit Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich
über Servicekräfte an den Tischen. Darüber hinaus wird ein
neues Musik- und Lautstärkekonzept dafür sorgen, dass die
Gäste nicht mehr wie bisher den Eindruck gewinnen, sich in
einem discoähnlichen Betrieb aufzuhalten.
Die
Stadt Duisburg wird die Umsetzung und Einhaltung des
Konzepts begleiten und später durch unangekündigte
Kontrollen überprüfen.
Villa Rheinperle war zu zuversichtlich: Betrieb kann
nicht wie bisher fortgesetzt werden Betriebskonzept und
Veranstaltungen nicht im Einklang mit
Coronaschutzverordnung Duisburg, 16. Juli 2020 - Der Betrieb
der Villa Rheinperle kann in seiner bisherigen Form nicht
weitergeführt werden. Das Bürger- und Ordnungsamt hatte bei
einer Kontrolle am vergangenen Sonntag zahlreiche
Beanstandungen. Das von den Betreibern der Villa Rheinperle
vorgelegte Betriebskonzept bzw. die durchgeführte
Veranstaltung stehen nicht im Einklang mit der
Coronaschutzverordnung.
Das bedeutet, dass die von
der Villa Rheinperle beworbenen Veranstaltungen, welche
bereits für das kommende Wochenende geplant waren, in der
bisherigen Form nicht durchgeführt werden können.
Das nach der Coronaschutzverordnung bestehende Verbot eines
Clubs, einer Diskothek und einer ähnlichen Einrichtung gilt
dort zunächst auch für weitere in der bisherigen Form
geplante Veranstaltungen.
Die Verantwortlichen der
Villa Rheinperle haben jetzt die Möglichkeit, sich zu äußern
und ein geändertes Betriebskonzept vorzulegen. Danach wird
die Stadt Duisburg über das weitere Vorgehen abschließend
entscheiden.
Das Bürger- und Ordnungsamt hatte am
vergangenen Sonntag aufgrund der Ausübung eines nach der
Coronaschutzverordnung untersagten Betriebs und wegen
massiver Verstöße gegen Hygiene- und Infektionsstandards den
Betrieb der Villa Rheinperle unterbunden.
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