Duisburg, 20. August 2020 -
Wer
in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen keinen
Mund-Nasen-Schutz trägt, der muss gemäß der
Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit
dem 14. August ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro
zahlen. Die Rheinbahn unterstützt diese schärfere
Gangart des Landes, denn sie ist im Interesse der großen
Mehrheit der Fahrgäste, die die Maskenpflicht
eigenverantwortlich umsetzen.
Ab Donnerstag, 20.
August,
werden die von Rheinbahnmitarbeitern festgestellten Verstöße
mittels Drittanzeige an das Ordnungsamt weitergeleitet. Der
Bußgeldbescheid wird dann von der Behörde versendet.
Für die kommenden Wochen plant die Rheinbahn zudem
Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und
dem Ordnungsamt, um die Einhaltung der Maskenpflicht im Netz
der Rheinbahn zu überprüfen. Deswegen wirbt sie bei ihren
Fahrgästen weiterhin dafür, den Mund-Nasen-Schutz im Sinne
des Gemeinwohls und zum eigenen Gesundheitsschutz freiwillig
und korrekt zu tragen.
Denn das Maskengebot schützt
erwiesenermaßen in allen Lebensbereichen. Zur Gewährleistung
einer größtmöglichen Sicherheit ist es daher wichtig, dass
alle Fahrgäste ihrer Verantwortung konsequent nachkommen und
vor allem den Mund-Nasen-Schutz korrekt im Interesse aller
in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen und U-Bahnhöfen
tragen.
Mit einem eigenen Film wirbt die Rheinbahn
mit einem Augenzwinkern ebenfalls für das Tragen des
Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen. Der Film ist unter
anderem hier zu finden:
https://bit.ly/Maskenhelden
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