| Duisburg, 20. August 2020 -
					Wer 
					in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen keinen 
					Mund-Nasen-Schutz trägt, der muss gemäß der 
					Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit 
					dem 14. August ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro
					zahlen. Die Rheinbahn unterstützt diese schärfere 
					Gangart des Landes, denn sie ist im Interesse der großen 
					Mehrheit der Fahrgäste, die die Maskenpflicht 
					eigenverantwortlich umsetzen.
 Ab Donnerstag, 20. 
					August, 
					werden die von Rheinbahnmitarbeitern festgestellten Verstöße 
					mittels Drittanzeige an das Ordnungsamt weitergeleitet. Der 
					Bußgeldbescheid wird dann von der Behörde versendet.
 
 Für die kommenden Wochen plant die Rheinbahn zudem 
					Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und 
					dem Ordnungsamt, um die Einhaltung der Maskenpflicht im Netz 
					der Rheinbahn zu überprüfen. Deswegen wirbt sie bei ihren 
					Fahrgästen weiterhin dafür, den Mund-Nasen-Schutz im Sinne 
					des Gemeinwohls und zum eigenen Gesundheitsschutz freiwillig 
					und korrekt zu tragen.
 
 Denn das Maskengebot schützt 
					erwiesenermaßen in allen Lebensbereichen. Zur Gewährleistung 
					einer größtmöglichen Sicherheit ist es daher wichtig, dass 
					alle Fahrgäste ihrer Verantwortung konsequent nachkommen und 
					vor allem den Mund-Nasen-Schutz korrekt im Interesse aller 
					in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen und U-Bahnhöfen 
					tragen.
 
 Mit einem eigenen Film wirbt die Rheinbahn 
					mit einem Augenzwinkern ebenfalls für das Tragen des 
					Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen. Der Film ist unter 
					anderem hier zu finden:
					
					
					
					https://bit.ly/Maskenhelden
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   |