Duisburg, 27. August 2020 - Zur weiteren
Eindämmung des Infektionsgeschehens habe man weitere
gemeinsame Maßnahmen vereinbart, um die Erfolge zu halten.
Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen
Monaten gut bewältigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den
letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder
gestiegen.
"Für die Ausbreitung des Virus haben sich
Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und
urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen",
so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen Fälle müsse man
jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es,
die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.
Den
Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie finden Sie
hier.
Mindestabstand, Hygieneregeln und
Alltagsmasken gelten weiterhin Bund und Länder
sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind
weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu
rechtfertigen. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich
auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern
einhalten. Ergänzend ist in bestimmten öffentlichen
Bereichen, in denen der Abstand nicht durchgängig
einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die
Hygieneregeln sind einzuhalten.
Zielgerichtetes Testangebot erforderlich Von
entscheidender Bedeutung für die Eindämmung der Pandemie
sind Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen
bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein
niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich
ist. Deshalb bleibt die Testpflicht zunächst bestehen. Bei
den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus
Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten
Infektionen dagegen außerordentlich gering. Aus diesem Grund
endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für
Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der
Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
Wie bisher werden symptomatische Verdachtsfälle und enge
Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gilt für
Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in
Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen
für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden
Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen
und Schulen sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen
daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei
den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.
Quarantänepflicht nach Rückkehr aus
Risikogebieten Reiserückkehrer aus
Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu
verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf
direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für
einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Zum
1. Oktober soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf
Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden
können.
Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an
alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und
damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und
Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in
ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die
Kanzlerin. Bund und Länder streben kurzfristig eine
Rechtsänderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine
Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt
wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise
in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet
erforderlich wird.
Folgende Maßnahmen haben
Bund und Länder vereinbart:
Für Verstöße
gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme
Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von
50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund
und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für
alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die
Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein -
wie ein Bußgeld wirkendes - erhöhtes Beförderungsentgelt
eingeführt werden kann.
Die Möglichkeit
freiwilliger kostenloser Tests für Einreisende aus
Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien
aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
Für
Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht
vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive
Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Möglichst
am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation
eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der
Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach
Rückkehr möglich.
Großveranstaltungen bei denen eine
Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht
möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens
bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit
Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine
Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien
eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen
soll.
Der Bund sagt weitere 500
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