| Duisburg, 27. August 2020 - Zur weiteren 
					Eindämmung des Infektionsgeschehens habe man weitere 
					gemeinsame Maßnahmen vereinbart, um die Erfolge zu halten.
 Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen 
					Monaten gut bewältigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den 
					letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder 
					gestiegen.
 
 "Für die Ausbreitung des Virus haben sich 
					Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und 
					urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen", 
					so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen Fälle müsse man 
					jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es, 
					die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.
 
 Den
					
					Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie finden Sie 
					hier.
 
 Mindestabstand, Hygieneregeln und 
					Alltagsmasken gelten weiterhin
 Bund und Länder 
					sind sich einig: In Zeiten steigender Infektionszahlen sind 
					weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu 
					rechtfertigen. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich 
					auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern 
					einhalten. Ergänzend ist in bestimmten öffentlichen 
					Bereichen, in denen der Abstand nicht durchgängig 
					einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die 
					Hygieneregeln sind einzuhalten.
 
 Zielgerichtetes Testangebot erforderlich
 Von 
					entscheidender Bedeutung für die Eindämmung der Pandemie 
					sind Testungen. Die Vielzahl an positiven Testergebnissen 
					bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten zeigt, dass ein 
					niederschwelliges, zielgerichtetes Testangebot erforderlich 
					ist. Deshalb bleibt die Testpflicht zunächst bestehen. Bei 
					den freiwilligen Testungen von Rückreisenden aus 
					Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestellten 
					Infektionen dagegen außerordentlich gering. Aus diesem Grund 
					endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für 
					Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der 
					Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
 
 Wie bisher werden symptomatische Verdachtsfälle und enge 
					Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gilt für 
					Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in 
					Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen 
					für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitgehenden 
					Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen 
					und Schulen sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen 
					daneben auch zielgerichtete Reihentestungen, vor allem bei 
					den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.
 
 Quarantänepflicht nach Rückkehr aus 
					Risikogebieten
 Reiserückkehrer aus 
					Risikogebieten sind in jedem Fall weiterhin dazu 
					verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf 
					direktem Weg in die eigene Wohnung zu begeben und sich für 
					einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort zu isolieren. Zum 
					1. Oktober soll die Quarantäne dann frühestens nach fünf 
					Tagen mit einem negativen Testbefund aufgeboben werden 
					können.
 
 Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an 
					alle Reiserückkehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und 
					damit ihrer Verantwortung für ihre Mitbürgerinnen und 
					Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen in 
					ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten, betont die 
					Kanzlerin. Bund und Länder streben kurzfristig eine 
					Rechtsänderung an. Ziel ist es, dass bundeseinheitlich eine 
					Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt 
					wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise 
					in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet 
					erforderlich wird.
 
 Folgende Maßnahmen haben 
					Bund und Länder vereinbart:
 
 Für Verstöße 
					gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme 
					Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 
					50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund 
					und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für 
					alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die 
					Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein - 
					wie ein Bußgeld wirkendes - erhöhtes Beförderungsentgelt 
					eingeführt werden kann.
 
 Die Möglichkeit 
					freiwilliger kostenloser Tests für Einreisende aus 
					Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien 
					aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
 
 Für 
					Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht 
					vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive 
					Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Möglichst 
					am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation 
					eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der 
					Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach 
					Rückkehr möglich.
 
 Großveranstaltungen bei denen eine 
					Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht 
					möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens 
					bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit 
					Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine 
					Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien 
					eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen 
					soll.
 
 Der Bund sagt weitere 500 
					Millionen Euro für verlässliche digitale 
					HomeschoolingAngebote zu, sollte kein 
					Präsenzschulbetrieb stattfinden können.
 
 Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage 
					zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, 
					Alleinerziehende zehn.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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