Duisburg, 02. Oktober 2020 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG
unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt
angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg
gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung
der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor. In dieser
Woche wurden insgesamt 8.379 Fahrgäste in den Bussen und
Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen
kontrolliert. Das Ordnungsamt hat 13 Bußgelder
in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und
an Haltestellen verhängt.
Die weiteren
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: In Bussen
und Bahnen: 259 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz
nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste
waren einsichtig, folgten der Aufforderung der
DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Zwei Fahrgäste, das entspricht 0,02 Prozent, mussten aus Bus
oder Bahn verwiesen werde.
An Haltestellen: 435
Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten
der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung
der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie
an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie
gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem
Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Die Ergebnisse: 277 Fahrgäste wurden
ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
die Beanstandungsquote betrug 3,31 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei
Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
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