Duisburg, 12. Oktober 2020 - Die
Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in
Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt
Duisburg hat deshalb heute beschlossen, dass zur Eindämmung
der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen
erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg
ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.
Maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird
ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt
Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit
einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt. Derjenige, der
Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die
nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muss mit einem
Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro
rechnen.
Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auf Märkten,
falls nicht der notwendige Abstand eingehalten werden kann
Maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt
fünf Personen
Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in
Gaststätten und Restaurants. Eine größere Anzahl an Personen
darf nur zusammenkommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt
zuzuordnen ist.
Bei sportlichen
Veranstaltungen wird die Anzahl der
Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf
150, begrenzt.
Rechtsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof erklärte
außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv
kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Die Polizei wird
das städtische Bürger- und Ordnungsamt bei den Kontrollen
weitreichend unterstützen.
Die Stadt Duisburg
bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich,
die AHAL-Regeln zu beachten. Halten Sie den nötigen
Abstand ein. Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie
sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine
Mund-Nasen-Bedeckung. Sorgen Sie dafür, dass geschlossene
Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet
werden.
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