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Wirksam zum 13.10.2020, Dienstag
Neue Vorgaben für Duisburg nach Überschreitung der Corona-Inzidenzschwelle  

Duisburg, 12. Oktober 2020 - Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb heute beschlossen, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.  


Maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt
Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt. Derjenige, der Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.  

Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden und auf Märkten, falls nicht der notwendige Abstand eingehalten werden kann

Maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen
Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätten und Restaurants. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenkommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen ist.

Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, begrenzt.
 
Rechtsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof erklärte außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Die Polizei wird das städtische Bürger- und Ordnungsamt bei den Kontrollen weitreichend unterstützen.  

Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten.
Halten Sie den nötigen Abstand ein. Achten Sie auf die Hygieneregeln. Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette. Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung. Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.