| Duisburg, 13. Oktober 2020 - Das Land 
					Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden 
					Erlass an die Ordnungsbehörden versandt. 
 Danach 
					müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen 
					(14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in 
					geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine
					Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
 Gleiches 
					gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz- 
					oder Stehplätzen.
 
 Solange der Inzidenzwert 
					von 50 überschritten ist, wird bei Veranstaltungen und 
					Versammlungen die Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der 
					normalen Kapazität des jeweiligen 
					Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine 
					absolute Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen 
					und 500 Personen im Außenbereich.
 
 Private Feiern aus besonderen Anlässen in 
					gastronomischen Betrieben bleiben weiter auf
					25 Teilnehmer begrenzt. Alle 
					diesbezüglichen Regeln bleiben bestehen.
 
 Für die
					Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln:
 Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens 
					begrenzt.
 Dies gilt auch für den Verkauf von 
					alkoholischen Getränken, beispielsweise an 
					Trinkhallen.
 
 Feiern vermeiden
 Es 
					ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen 
					weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für 
					NRW inzwischen bei fast 40 liegt. Die ausdrückliche 
					Empfehlung des Krisenstabes ist es, dass die Verlagerung von 
					privaten Feierlichkeiten an andere Orte, die noch unterhalb 
					der Grenzwerte liegen, unterbleiben soll.
 Auch private 
					Feiern im häuslichen Umfeld sind möglichst zu vermeiden.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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