Duisburg, 13. Oktober 2020 - Das Land
Nordrhein-Westfalen hat aktuell einen neuen verpflichtenden
Erlass an die Ordnungsbehörden versandt.
Danach
müssen alle Duisburgerinnen und Duisburger ab morgen
(14.10.) bei Veranstaltungen und Versammlungen in
geschlossenen Räumlichkeiten auch am Platz eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches
gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen an Sitz-
oder Stehplätzen.
Solange der Inzidenzwert
von 50 überschritten ist, wird bei Veranstaltungen und
Versammlungen die Teilnehmerzahl auf 20 Prozent der
normalen Kapazität des jeweiligen
Veranstaltungsortes festgesetzt. Dabei gilt eine
absolute Obergrenze von 250 Personen in geschlossenen Räumen
und 500 Personen im Außenbereich.
Private Feiern aus besonderen Anlässen in
gastronomischen Betrieben bleiben weiter auf
25 Teilnehmer begrenzt. Alle
diesbezüglichen Regeln bleiben bestehen.
Für die
Gastronomie greifen ebenfalls neue Regeln:
Die Öffnungszeit ist auf maximal ein Uhr morgens
begrenzt. Dies gilt auch für den Verkauf von
alkoholischen Getränken, beispielsweise an
Trinkhallen.
Feiern vermeiden Es
ist nicht ausgeschlossen, dass das Land Nordrhein-Westfalen
weitere Vorgaben machen wird, da der Gesamtinzidenzwert für
NRW inzwischen bei fast 40 liegt. Die ausdrückliche
Empfehlung des Krisenstabes ist es, dass die Verlagerung von
privaten Feierlichkeiten an andere Orte, die noch unterhalb
der Grenzwerte liegen, unterbleiben soll. Auch private
Feiern im häuslichen Umfeld sind möglichst zu vermeiden.
|