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7-Tage-Inzidenz über 50: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Wesel

Wesel/Hamminkeln, 20. Oktober 2020 - Am Dienstag, 20. Oktober 2020, hat die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Wesel den Wert von 50 überschritten. Entsprechend der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Kreis Wesel daher die sogenannte Gefährdungsstufe 2 fest.

Maßgeblich sind die täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) , hier liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 50,9 (Stand 20. Oktober 2020, 0 Uhr). Die entsprechenden Maßnahmen zum Entgegenwirken der Ausbreitungsdynamik sind in einer Allgemeinverfügung erlassen worden und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 Uhr.

Es gelten danach die Schutzmaßnahmen für Risikogebiete, die das Land NRW zentral in der Coronaschutzverordnung festgelegt hat. Darüber hinaus wurden in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen zusätzlich weitergehende Kapazitätsbegrenzungen für Veranstaltungen sowie eine Maskenpflicht für besonders belebte öffentliche Bereiche (z.B. bestimmte Fußgängerzonen) angeordnet.

Insgesamt bestehen damit im Kreis Wesel im Wesentlichen folgende erhöhte Beschränkungen:

Personen im öffentlichen Raum
Eine Gruppe, die im öffentlichen Raum zusammentrifft, darf grundsätzlich aus höchstens 5 Personen bestehen.

Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum
Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie von sämtlichen Sportveranstaltungen (auch im Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.

Auch in einzelnen öffentlichen Außenbereichen (z.B. bestimmte Fußgängerzonen) gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Welche Bereiche betroffen sind, ist in Anlage 1 der Allgemeinverfügung aufgeführt.

Zuschauer- und Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen
Ab Samstag, 24. Oktober 2020, ist die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl über 100 und maximal 250 Personen im Innenraum bzw. maximal 500 Personen im Freien muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen über 250 bzw. 500 Personen sind unzulässig.

Gleichzeitig gelten weiterhin Beschränkungen bei Zuschauerzahlen. Die maximalen Zuschauerzahlen für Veranstaltungen und Versammlungen sind auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazität des Veranstaltungsortes) begrenzt. Bei Sportveranstaltung gilt die Reduzierung der Zuschauerzahlen auf ein Fünftel der Regelauslastung.

Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen und Verkaufsverbot für alkoholische Getränke
Gastronomische Einrichtungen müssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen werden. Während dieser Zeit ist der Verkauf von alkoholischen Getränken an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabestellen verboten.

Personenbegrenzung bei privaten Feiern
An privaten Feiern außerhalb von Wohnungen dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende Anordnungen und Auflagen aufgrund von örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Bereits bestehende weitergehende Anordnungen und Auflagen aufgrund von Verfügungen der örtlichen Ordnungsbehörden bleiben unberührt.

Die nun vom Kreis Wesel erlassenen Regeln gelten zusätzlich zu der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in ihrer aktuellen Fassung und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 Uhr, und so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Wesel für die Dauer von sieben zusammenhängenden Tagen unter dem Wert von 50 liegt.

Schwerpunkte des Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei größeren Ansammlungen von Personen. Daher hat der Kreis Wesel mit dem Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung Düsseldorf die getroffenen weiteren Regelungen als Schutzmaßnahmen abgestimmt.