| Wesel/Hamminkeln, 20. Oktober 2020 -
					Am Dienstag, 20. Oktober 2020, hat die 
					7-Tages-Inzidenz für den Kreis Wesel den Wert von 50 
					überschritten. Entsprechend der aktuellen 
					Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
					stellt der Kreis Wesel daher die sogenannte Gefährdungsstufe 
					2 fest.
 Maßgeblich sind die
					
					täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für 
					Gesundheit (LZG) , hier liegt die 7-Tages-Inzidenz 
					aktuell bei 50,9 (Stand 20. Oktober 2020, 0 Uhr). Die 
					entsprechenden Maßnahmen zum Entgegenwirken der 
					Ausbreitungsdynamik sind in einer Allgemeinverfügung 
					erlassen worden und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 2020, 0 
					Uhr.
 
 Es gelten danach die Schutzmaßnahmen für 
					Risikogebiete, die das Land NRW zentral in der 
					Coronaschutzverordnung festgelegt hat. Darüber hinaus wurden 
					in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen zusätzlich 
					weitergehende Kapazitätsbegrenzungen für Veranstaltungen 
					sowie eine Maskenpflicht für besonders belebte öffentliche 
					Bereiche (z.B. bestimmte Fußgängerzonen) angeordnet.
 
 Insgesamt bestehen damit im Kreis Wesel im 
					Wesentlichen folgende erhöhte Beschränkungen:
 
 Personen im öffentlichen Raum
 Eine Gruppe, die im öffentlichen Raum zusammentrifft, darf 
					grundsätzlich aus höchstens 5 Personen bestehen.
 
 Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum
 Besucherinnen und Besucher von Konzerten, Aufführungen, 
					sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen 
					Räumen sowie von sämtlichen Sportveranstaltungen (auch im 
					Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung 
					tragen. Dies gilt auch am Steh- oder Sitzplatz.
 
 Auch 
					in einzelnen öffentlichen Außenbereichen (z.B. bestimmte 
					Fußgängerzonen) gilt eine generelle Pflicht zum Tragen einer 
					Mund-Nasen-Bedeckung. Welche Bereiche betroffen sind, ist in 
					Anlage 1 der Allgemeinverfügung aufgeführt.
 
 Zuschauer- und Teilnehmerbegrenzung für 
					Veranstaltungen
 Ab Samstag, 24. Oktober 
					2020, ist die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen 
					auf maximal 100 Personen begrenzt. Bei Veranstaltungen mit 
					einer Teilnehmerzahl über 100 und maximal 250 Personen im 
					Innenraum bzw. maximal 500 Personen im Freien muss drei Tage 
					vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. 
					Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen über 250 bzw. 500 
					Personen sind unzulässig.
 
 Gleichzeitig gelten 
					weiterhin Beschränkungen bei Zuschauerzahlen. Die maximalen 
					Zuschauerzahlen für Veranstaltungen und Versammlungen sind 
					auf ein Drittel der Regelauslastung (Kapazität des 
					Veranstaltungsortes) begrenzt. Bei Sportveranstaltung gilt 
					die Reduzierung der Zuschauerzahlen auf ein Fünftel der 
					Regelauslastung.
 
 Öffnungszeiten 
					gastronomischer Einrichtungen und Verkaufsverbot für 
					alkoholische Getränke
 Gastronomische 
					Einrichtungen müssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr 
					geschlossen werden. Während dieser Zeit ist der Verkauf von 
					alkoholischen Getränken an allen Verkaufs- und sonstigen 
					Ausgabestellen verboten.
 
 Personenbegrenzung 
					bei privaten Feiern
 An privaten Feiern 
					außerhalb von Wohnungen dürfen höchstens 10 Personen 
					teilnehmen.
 
 Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 
					haben auch weiterhin die Möglichkeit, weitergehende 
					Anordnungen und Auflagen aufgrund von örtlichen 
					Gegebenheiten zu erlassen. Bereits bestehende weitergehende 
					Anordnungen und Auflagen aufgrund von Verfügungen der 
					örtlichen Ordnungsbehörden bleiben unberührt.
 
 Die nun 
					vom
					
					Kreis Wesel erlassenen Regeln gelten 
					zusätzlich zu der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in 
					ihrer aktuellen Fassung und gelten ab Mittwoch, 21. Oktober 
					2020, 0 Uhr, und so lange, bis die 7-Tages-Inzidenz für den 
					Kreis Wesel für die Dauer von sieben zusammenhängenden Tagen 
					unter dem Wert von 50 liegt.
 
 Schwerpunkte des 
					Infektionsgeschehens im Kreis Wesel liegen nach bisherigen 
					Erkenntnissen zurzeit bei privaten Feiern und bei größeren 
					Ansammlungen von Personen. Daher hat der Kreis Wesel mit dem 
					Landeszentrum Gesundheit sowie der Bezirksregierung 
					Düsseldorf die getroffenen weiteren Regelungen als 
					Schutzmaßnahmen abgestimmt.
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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