| Duisburg, 28. Oktober 2020 - Die 
					Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 201,5 
					erreicht. Um Infektionsketten zu unterbrechen ist es deshalb 
					ganz entscheidend, dass jeder Duisburger seine persönlichen 
					Kontakte auf ein Minimum reduziert. 
 Der Krisenstab 
					der Stadt Duisburg legt durch eine Allgemeinverfügung fest, 
					dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen 
					zusammenkommen dürfen.
 Die bisherigen Ausnahmen, die in 
					der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 
					festgelegt sind, gelten auch weiterhin.
 
 Das 
					bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen 
					Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
 
 ·       
					 ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, 
					Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
 ·       
					 ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen 
					häuslichen Gemeinschaften
 ·       
					 um die Begleitung minderjähriger und 
					unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von 
					Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der 
					Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von 
					Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
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					 um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus 
					betreuungsrelevanten Gründen handelt.
 
 Die neue 
					Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab dem morgigen
					Donnerstag, 29. Oktober.
 
 Das 
					Bürger- und Ordnungsamt wird die neue Regelung 
					kontrollieren, ein Verstoß wird mit einem
					Bußgeld in Höhe von 250 Euro 
					geahndet.
 
 
  Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes in 
					Fußgängerbereichen
 Der Krisenstab der Stadt 
					Duisburg hatte aufgrund der steigenden Inzidenzzahl die 
					Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte 
					Fußgängerbereiche im Stadtgebiet durch eine 
					Allgemeinverfügung ab 22. Oktober angeordnet. In den letzten 
					Tagen haben die Mitarbeiter des Außendienstes viele 
					Aufklärungsgespräche mit den Duisburgerinnen und Duisburgern 
					geführt, um die Akzeptanz der Maßnahme zu verstärken.
 
 Die Trageverpflichtung des Mund-Nasen-Schutzes
					wird aktuell durch die Anbringung von 
					Hinweisschildern in den betroffenen Bereichen 
					verdeutlicht. Sobald die Beschilderung angebracht ist, 
					werden die Verstöße mit einem Verwarngeld 
					in Höhe von 50 Euro geahndet. Wer dies 
					nicht akzeptiert, muss mit der Einleitung eines 
					Bußgeldverfahrens rechnen.
 
 Die Stadt Duisburg 
					appelliert noch einmal eindringlich an die Duisburger 
					Bevölkerung, zum Eindämmen des Coronavirus beizutragen.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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