| Wesel/Hamminkeln, 02. November 2020 - 
					Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen in der 
					Corona-Pandemie erreichen die Laborbefunde die örtlichen 
					Gesundheitsämter zeitlich verzögert. Daher ist es für die 
					örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah 
					Quarantänen für positiv Getestete und deren enge 
					Kontaktpersonen auszusprechen.
 Deshalb hat der Kreis 
					Wesel am Montag, 2. November 2020 auf der Grundlage des § 28 
					Infektionsschutzgesetz eine Allgemeinverfügung zur 
					„Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete 
					Personen und deren Haushaltsangehörige“ erlassen. Diese 
					tritt am Dienstag, 3. November 2020, um 0 Uhr in Kraft und 
					besagt, dass für positiv auf das Corona-Virus getestete 
					Personen ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine 
					häusliche Quarantäne angeordnet wird. Wenn keine 
					Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne 
					auftreten, endet die Quarantäne 10 Tage nach der Testung. 
					Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die 
					Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen 
					Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen. Für 
					Haushaltsangehörige wird ebenfalls eine häusliche Quarantäne 
					ab dem gleichen Zeitpunkt angeordnet. Diese Quarantäne ist 
					jeweils 4 Tage länger als die Quarantäne der positiv 
					getesteten Person. Die angeordneten Zeiträume der 
					Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des 
					Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Haushaltskontakte können 
					die häusliche Quarantäne für eine Testung unterbrechen. Ein 
					negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der 
					Quarantäne. Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige 
					Bereiche mögliche Ausnahmen. Die unter Quarantäne stehende 
					Person muss ihren Arbeitsgeber telefonisch informieren und 
					auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.
 
 Zum Hintergrund: Seit Anfang Oktober können Personen, die 
					z.B. auf Veranlassung des Gesundheitsamtes auf das 
					Corona-Virus getestet werden, selbst ihr Testergebnis beim 
					Labor abrufen und damit die Zeitspanne von der Testung bis 
					zur Information über ihr Testergebnis verkürzen. Dies führt 
					aktuell dazu, dass die getestete Person deutlich früher als 
					das Gesundheitsamt von dem positiven Testergebnis erfährt, 
					denn die Testergebnisse vom Labor gehen teilweise bis zu 48 
					Stunden später beim Gesundheitsamt ein. Nachdem die 
					Labornachricht beim Gesundheitsamt eingegangen ist, muss das 
					Ergebnis zunächst in einer Datenbank erfasst werden, bevor 
					die getestete Person telefonisch über das Ergebnis 
					informiert werden kann. Dies kann in Einzelfällen bedeuten, 
					dass bis zu 4 oder 5 Tage zwischen dem Selbst-Abruf des 
					Testergebnisses und dem Anruf des Gesundheitsamtes vergehen. 
					Obwohl der Kreis Wesel seit Beginn der Pandemie immer wieder 
					weiteres Personal eingestellt und Personal aus anderen 
					Fachbereichen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes 
					eingesetzt hat, kann dieser Zeitverzug derzeit nicht 
					verkürzt werden.
 
 „Um Ansteckungen besser wirksam 
					verhindern zu können, müssen die infizierten Personen und 
					die Menschen, mit denen sie zusammenleben, so schnell wie 
					möglich isoliert werden“, begründet Landrat Ingo Brohl die 
					nun erlassene Verfügung. „Damit haben Infizierte und auch 
					die Menschen, die mit ihnen zusammenleben, sofort nach 
					Information über das positive Testergebnis 
					Handlungssicherheit.“ Landrat Brohl appelliert an alle 
					Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel: „Lassen Sie uns 
					gemeinsame unsere individuelle Verantwortung ernst nehmen. 
					Wir alle haben es selbst es in der Hand, mit dem eigenen 
					Verhalten dazu beizutragen, dass sich weniger Menschen mit 
					dem Corona-Virus infizieren. Die Einhaltung von AHA + C + L 
					– Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Corona-Warn-App + 
					Lüften) sind dabei wichtiger denn je.“
 
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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