Wesel/Hamminkeln, 02. November 2020 -
Aufgrund der aktuell bundesweit steigenden Fallzahlen in der
Corona-Pandemie erreichen die Laborbefunde die örtlichen
Gesundheitsämter zeitlich verzögert. Daher ist es für die
örtlichen Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah
Quarantänen für positiv Getestete und deren enge
Kontaktpersonen auszusprechen.
Deshalb hat der Kreis
Wesel am Montag, 2. November 2020 auf der Grundlage des § 28
Infektionsschutzgesetz eine Allgemeinverfügung zur
„Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete
Personen und deren Haushaltsangehörige“ erlassen. Diese
tritt am Dienstag, 3. November 2020, um 0 Uhr in Kraft und
besagt, dass für positiv auf das Corona-Virus getestete
Personen ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine
häusliche Quarantäne angeordnet wird. Wenn keine
Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne
auftreten, endet die Quarantäne 10 Tage nach der Testung.
Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die
Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen
Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen. Für
Haushaltsangehörige wird ebenfalls eine häusliche Quarantäne
ab dem gleichen Zeitpunkt angeordnet. Diese Quarantäne ist
jeweils 4 Tage länger als die Quarantäne der positiv
getesteten Person. Die angeordneten Zeiträume der
Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des
Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Haushaltskontakte können
die häusliche Quarantäne für eine Testung unterbrechen. Ein
negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der
Quarantäne. Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige
Bereiche mögliche Ausnahmen. Die unter Quarantäne stehende
Person muss ihren Arbeitsgeber telefonisch informieren und
auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.
Zum Hintergrund: Seit Anfang Oktober können Personen, die
z.B. auf Veranlassung des Gesundheitsamtes auf das
Corona-Virus getestet werden, selbst ihr Testergebnis beim
Labor abrufen und damit die Zeitspanne von der Testung bis
zur Information über ihr Testergebnis verkürzen. Dies führt
aktuell dazu, dass die getestete Person deutlich früher als
das Gesundheitsamt von dem positiven Testergebnis erfährt,
denn die Testergebnisse vom Labor gehen teilweise bis zu 48
Stunden später beim Gesundheitsamt ein. Nachdem die
Labornachricht beim Gesundheitsamt eingegangen ist, muss das
Ergebnis zunächst in einer Datenbank erfasst werden, bevor
die getestete Person telefonisch über das Ergebnis
informiert werden kann. Dies kann in Einzelfällen bedeuten,
dass bis zu 4 oder 5 Tage zwischen dem Selbst-Abruf des
Testergebnisses und dem Anruf des Gesundheitsamtes vergehen.
Obwohl der Kreis Wesel seit Beginn der Pandemie immer wieder
weiteres Personal eingestellt und Personal aus anderen
Fachbereichen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes
eingesetzt hat, kann dieser Zeitverzug derzeit nicht
verkürzt werden.
„Um Ansteckungen besser wirksam
verhindern zu können, müssen die infizierten Personen und
die Menschen, mit denen sie zusammenleben, so schnell wie
möglich isoliert werden“, begründet Landrat Ingo Brohl die
nun erlassene Verfügung. „Damit haben Infizierte und auch
die Menschen, die mit ihnen zusammenleben, sofort nach
Information über das positive Testergebnis
Handlungssicherheit.“ Landrat Brohl appelliert an alle
Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel: „Lassen Sie uns
gemeinsame unsere individuelle Verantwortung ernst nehmen.
Wir alle haben es selbst es in der Hand, mit dem eigenen
Verhalten dazu beizutragen, dass sich weniger Menschen mit
dem Corona-Virus infizieren. Die Einhaltung von AHA + C + L
– Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Corona-Warn-App +
Lüften) sind dabei wichtiger denn je.“
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