| Duisburg, 20. November 2020 - Die 
					Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG 
					unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen 
					Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt 
					angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg 
					gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung 
					der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.
  In dieser Woche wurden insgesamt 19.324 Fahrgäste in den 
					Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den 
					Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat 
					fünf Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen verhängt. (Foto DVG)
 
 Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen: 426 Fahrgäste hatten 
					den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an. Lediglich 25 Fahrgäste, das 
					entspricht 0,13 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen
					werden.
 
 An Haltestellen: 
					661 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt 
					oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, 
					folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den 
					Schutz sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht 
					regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der 
					Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient 
					dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 
					27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem 
					Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der 
					Fahrgäste.
 Die Ergebnisse: 490 Fahrgäste wurden 
					ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 die 
					Beanstandungsquote betrug 2,54 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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