Duisburg, 20. November 2020 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG
unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt
angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg
gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung
der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.
In dieser Woche wurden insgesamt 19.324 Fahrgäste in den
Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den
Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat
fünf Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen verhängt. (Foto DVG)
Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 426 Fahrgäste hatten
den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an. Lediglich 25 Fahrgäste, das
entspricht 0,13 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen
werden.
An Haltestellen:
661 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt
oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig,
folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den
Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht
regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der
Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient
dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem
27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem
Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Die Ergebnisse: 490 Fahrgäste wurden
ohne gültigen Fahrausweis angetroffen die
Beanstandungsquote betrug 2,54 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
|