Duisburg, 23. November 2020
Die Stadt erweitert ihre Maskenpflichtvorgabe auch auf den
Bereich rund um die Schulen und Kitas Die Stadt
Duisburg erweitert ab Montag, 23. November, die
Maskenpflicht auch auf den Bereich rund um Schulen und
Kindertageseinrichtungen.
Während auf belebten
Straßen und Fußgängerzonen sowie auf Spielplätzen und in
Schulen bereits eine Maskenpflicht per Verordnung oder
Allgemeinverfügung gilt, waren die Bereiche vor der Schule
oder der Kita frei. Gerade aber hier, direkt außerhalb des
Schulgeländes, treffen sich die Schülerinnen und Schüler in
der Pause oder nach Schulschluss und stehen oft eng
zusammen. Gleiches gilt für Eltern, die ihre Kinder in der
Kita abgegeben haben und danach noch mit einander ins
Gespräch kommen.
Deshalb hat die Stadt jetzt ihre
Allgemeinverfügung erweitert. Für die Nutzer dieser
Einrichtungen wird eine Maskenpflicht im direkten
Einzugsbereich von 150 Meter festgelegt und über die
Einrichtungen direkt an die Betroffenen kommuniziert. Die
Regelung soll ab kommenden Montag 0:00 Uhr gelten.
Zudem wird die Nutzung von Spielplätzen in der Zeit zwischen
17 und 9 Uhr untersagt, weil in dieser Zeit die Orte oft von
einzelnen Gruppen zweckentfremdet werden.
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