Maskenpflicht: 15.229 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 15
Bußgelder Duisburg, 27. November 2020 - Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen
und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG
unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt
angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg
gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung
der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.
Nur 15 Bußgelder je 150 Euro bei 15.229
kontrollierten Fahrgästen In dieser
Woche wurden insgesamt 15.229 Fahrgäste in den Bussen und
Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen
kontrolliert. Das Ordnungsamt hat 15 Bußgelder in Höhe von
150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
Die weiteren Ergebnisse der täglichen
Kontrollen: In Bussen und Bahnen: 150
Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten
der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an. Die DVG musste in keinem Fall von ihrem
Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge
verweisen.
An Haltestellen: 274 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt
an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse
der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht
zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an
Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen
Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April.
Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in
Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Die Ergebnisse: 398 Fahrgäste wurden
ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, die
Beanstandungsquote betrug 2,61 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
Maskenpflicht-Sonderkontrolle: Ordnungsamt verhängt zehn
Bußgelder Duisburg, 25. November 2020 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Seit Mitte August sind
Mitarbeiter des Ordnungsamtes täglich gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des
Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne
Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz
sofort ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen
Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in
regelmäßigen Abständen erfolgen.
Eine dieser
mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Dienstag an der
U-Bahnhaltestelle „Duissern“ statt. Die Mitarbeiter des
städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg
kontrollierten mit Unterstützung der Ticketprüfer der DVG
insgesamt 3.082 Fahrgäste in 93 Fahrzeugen.
Die Ergebnisse: In zehn Fällen
verhängten die Ordnungsbehörden ein Bußgeld In zwei
Fällen musste die DVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen Die Polizei hat
bei der Aktion 36 Personalien festgestellt und eine Person
festgenommen
Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie
an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen
Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April.
Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in
Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Die Ergebnisse: 127 Fahrgäste wurden
ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
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