BZ-Home Medizinische Versorgung  Sonderseiten - Fotostrecken und mehr



BZ-Sitemap

 

Klinik Krankenhäuser

Klinik Apotheken

Klinik Notdienste

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






 

Maskenpflichtkontrollen der DVG

Maskenpflicht: 15.229 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 15 Bußgelder
Duisburg, 27. November 2020 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.

Nur 15 Bußgelder je 150 Euro bei 15.229 kontrollierten Fahrgästen
In dieser Woche wurden insgesamt 15.229 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat 15 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
In Bussen und Bahnen: 150 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in keinem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.

An Haltestellen: 274 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 

Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 398 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, die Beanstandungsquote betrug 2,61 Prozent

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.


Maskenpflicht-Sonderkontrolle: Ordnungsamt verhängt zehn Bußgelder
Duisburg, 25. November 2020 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Seit Mitte August sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes täglich gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Dienstag an der U-Bahnhaltestelle „Duissern“ statt.
Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten mit Unterstützung der Ticketprüfer der DVG insgesamt 3.082 Fahrgäste in 93 Fahrzeugen.

Die Ergebnisse:
In zehn Fällen verhängten die Ordnungsbehörden ein Bußgeld
In zwei Fällen musste die DVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen
Die Polizei hat bei der Aktion 36 Personalien festgestellt und eine Person festgenommen

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 127 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.