| Duisburg, 02. Dezember 2020 - Mit 
					Wirkung von Dienstag, 1. Dezember 2020, ist die neue 
					Quarantäneverordnung NRW in Kraft getreten, die gem. § 8 
					Vorrang vor örtlichen Regelungen hat. Hierdurch werden die 
					vom Kreis Wesel mit Allgemeinverfügung vom 2.11.2020 (und 
					Neufassung vom 19.11.2020) getroffenen Regelungen zur 
					Anordnung von Quarantäne weitestgehend gegenstandslos. Daher 
					hebt der Kreis Wesel die entsprechende Allgemeinverfügung 
					mit Wirkung von Mittwoch, 2.12.2020 auf.
 Für die 
					Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel ändert sich 
					hierdurch aber nichts, da die nun landesseitig getroffenen 
					Regeln denen entsprechen, die der Kreis Wesel erlassen 
					hatte. Bereits seit dem 3. November gilt für Bewohnerinnen 
					und Bewohner des Kreises Wesel, die positiv auf das 
					Coronavirus getestet wurden sowie für deren 
					Haushaltsangehörige, ab dem Bekanntwerden des 
					Testergebnisses eine häusliche Quarantäne. Der in der 
					bisherigen Quarantäneverfügung des Kreises Wesel enthaltene 
					Hinweis für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen zur 
					Nachweismöglichkeit der geltenden Quarantäne ohne 
					individuelle Verfügung des Gesundheitsamtes bleibt nach wie 
					vor zutreffend.
 
 Abweichend von den bisherigen 
					Regelungen schreibt die Landesverordnung nun eine 
					Quarantänepflicht auch schon vor Bekanntwerden des 
					PCR-Testergebnisses für Menschen vor, die Symptome aufweisen 
					oder ein positives Ergebnis durch einen Schnelltest erhalten 
					haben.
 
 Außerdem kann die Quarantäne von sogenannten 
					Kategorie-1-Personen (Kontaktpersonen 1. Grades nachweislich 
					infizierter Personen) durch Vorliegen eines negativen PoC 
					(Antigen-Test) oder PCR-Tests (labordiagnostischer Nachweis) 
					von bisher 14 auf nun 10 Tage verkürzt werden.
 
 Die 
					komplette Quarantäneverordnung des Landes NRW ist einsehbar 
					unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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