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Maskenpflicht: 19.520 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt neun Bußgelder

Duisburg, 11. Dezember 2020 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.

In dieser Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Marxloh Pollmann“ 3.346 Fahrgäste und bei den weiteren täglichen Kontrollen 16.174 Fahrgäste kontrolliert. Insgesamt wurden 19.520 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Bei der Schwerpunktkontrolle trugen alle Fahrgäste vorbildlich den Mund-Nasen-Schutz.

Die Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
Das Ordnungsamt hat neun Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
In Bussen und Bahnen: 143 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in keinem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
An Haltestellen: 137 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.


Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.

Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Das Ergebnis: 629 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 133 Fahrgäste bei der Schwerpunktkontrolle und 496 bei den täglichen Kontrollen

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.