| Duisburg, 11. Dezember 2020 - Die 
					Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG 
					unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen 
					Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt 
					angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg 
					gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung 
					der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.
 In 
					dieser Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der 
					Haltestelle „Marxloh Pollmann“ 3.346 Fahrgäste und bei den 
					weiteren täglichen Kontrollen 16.174 Fahrgäste kontrolliert. 
					Insgesamt wurden 19.520 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen 
					im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen 
					kontrolliert. Bei der Schwerpunktkontrolle trugen alle 
					Fahrgäste vorbildlich den Mund-Nasen-Schutz.
 
 Die 
					Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 Das Ordnungsamt 
					hat neun Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen 
					und an Haltestellen verhängt.
 In 
					Bussen und Bahnen: 143 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 
					Die DVG musste in keinem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch 
					machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
 An Haltestellen: 137 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
 
  
 Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der 
					Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur 
					Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen 
					und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. 
					Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die 
					Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber 
					hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Das Ergebnis: 629 Fahrgäste wurden ohne 
					gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 133 Fahrgäste bei 
					der Schwerpunktkontrolle und 496 bei den täglichen 
					Kontrollen
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, 
					sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei 
					Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein 
					angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des 
					erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro 
					führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als 
					Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne 
					gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
  
					
 
    
					
 
   
 
   
					
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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