Duisburg, 11. Dezember 2020 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG
unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt
angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg
gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung
der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.
In
dieser Woche wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der
Haltestelle „Marxloh Pollmann“ 3.346 Fahrgäste und bei den
weiteren täglichen Kontrollen 16.174 Fahrgäste kontrolliert.
Insgesamt wurden 19.520 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen
im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen
kontrolliert. Bei der Schwerpunktkontrolle trugen alle
Fahrgäste vorbildlich den Mund-Nasen-Schutz.
Die
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: Das Ordnungsamt
hat neun Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen
und an Haltestellen verhängt. In
Bussen und Bahnen: 143 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG musste in keinem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch
machen und Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
An Haltestellen: 137 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur
Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen
und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz.
Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die
Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen Darüber
hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Das Ergebnis: 629 Fahrgäste wurden ohne
gültigen Fahrausweis angetroffen, davon 133 Fahrgäste bei
der Schwerpunktkontrolle und 496 bei den täglichen
Kontrollen
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei
Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
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