Impfstart in den Impfzentren am 1.
Februar – Terminvergabe beginnt am 25. Januar
Düsseldorf/Hamminkeln, 13. Januar 2021 – Gemäß der
Impfstrategie des Landes Nordrhein Westfalen sind seit dem
27. Dezember 2020 zunächst die besonders gefährdeten
Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten in
Senioren- und Pflegeheimen gegen das Coronavirus geimpft
worden. Diese Aufgabe wird bis Ende des Monats weitgehend
geschafft sein: Bis heute werden allein im Rheinland rund
96.000 Impfdosen in rund 730 Heimen verabreicht worden sein.
Ende der Woche werden es bereits über 100.000 Impfdosen in
über 800 Einrichtungen sein.
Am 1. Februar
2021 nehmen die 53 Impfzentren in NRW – davon 26 in
Nordrhein – ihren Impfbetrieb auf. Ab diesem Datum werden
zunächst Bürgerinnen und Bürger geimpft, die im Januar 80
Jahre oder älter sind, zu Hause leben und noch mobil sind.
Sie erhalten im Laufe der kommenden Woche über ihre Kommune
einen Brief des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers
Karl-Josef Laumann mit Informationen zum Ablauf der Impfung.
In diesem Schreiben wird eine kostenlose 0800-Rufnummer
sowie eine Webadresse mitgeteilt, unter der Über-80-Jährige
Termine für die Erst- und Zweitimpfung in einem
nahegelegenen Impfzentrum vereinbaren können. Die Termine
werden wiederum schriftlich bestätigt.
Terminvergabe primär online – und über
Telefon-Hotline Vor dem Start beginnt
am 25. Januar die Terminvergabe, sowohl telefonisch als auch
online. Die Webadresse wird noch bekanntgegeben. Anspruch
auf einen Impftermin haben zunächst ausschließlich über
80-jährige Personen, die das Informationsschreiben des
NRW-Gesundheitsministers erhalten haben. Sie werden in
kleinen Schritten mit den derzeit zur Verfügung stehenden
Impfdosen versorgt.
„Ich bin froh, dass es in den
Impfzentren endlich losgehen kann. Wir sind vorbereitet. Die
Impfung ist der wichtigste Schritt zur Überwindung der
Corona-Pandemie.“ Der KVNO-Chef weist aber darauf hin, dass
die Impfung ein Marathon werde – und kein Sprint. „In den
Impfzentren können zunächst nur die über 80-Jährigen geimpft
werden“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender
der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die
Impfstoffmengen reichen für etwa 85.000 Menschen pro Woche
in Nordrhein-Westfalen.
Geduld bei der Terminvergabe „Alle, die
geimpft werden möchten, werden einen Termin bekommen – aber
nicht alle im Februar oder Anfang März. Wir können aufgrund
der derzeit verfügbaren Impfstoffmengen nur nach und nach
impfen. Die Impfung allein der über 80-Jährigen wird
voraussichtlich bis Mitte April dauern“, sagt Bergmann.
Aufgrund der absehbar großen Nachfrage aus dieser Gruppe
empfehlen wir die Online-Buchung der Impftermine. Dabei
können und sollten die jüngeren Familienmitglieder helfen.“
Die KVNO weist darauf hin, dass alle, die laut
Corona-Impfverordnung nicht zu dieser Gruppe gehören, nicht
anrufen sollen, ehe auch für sie die Terminvergabe startet.
Darüber wird rechtzeitig informiert. „Sonst wird die
Telefon-Hotline bei der zu erwartenden Zahl an Anrufern
trotz gewaltiger Kapazitäten zum Nadelöhr“, sagt Dr. med.
Carsten König, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
KV Nordrhein. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass die
Nummer zu Beginn überlastet wird und Impfberechtigte deshalb
womöglich nur schwer Termine vereinbaren können. Daher raten
wir auch zur Online-Buchung“, so König.
Informationen zum Ablauf der Corona-Impfung in NRW Vom
Termin bis zur Impfung - Wer sich wann, wo und wie impfen
lassen kann Duisburg, 28. Dezember 2020 - Es
können sich nicht alle gleichzeitig impfen lassen. Dafür
gibt es zunächst nicht genug Impfstoff. Deshalb haben
Menschen, die besonders von der Krankheit gefährdet sind,
zunächst Vorrang: vor allem Ältere und Menschen, die
aufgrund ihres Berufs von einer Ansteckung besonders bedroht
sind. Nach der bundesweit geltenden Coronavirus-Impfverordnung haben
bei der Schutzimpfung folgende Personen höchste Priorität:
Personen ab 80 Jahren, Personen, die in Alten- und
Pflegeeinrichtungen betreut werden, Beschäftigte - der
stationären Pflegeeinrichtungen - der ambulanten
Pflegedienste - der medizinischen Einrichtungen mit hohem
Infektionsrisiko (zum Beispiel Intensivstationen,
Notaufnahmen, Onkologie, Transplantationsmedizin,
Impfzentren und Rettungsdienste). Weitere gefährdete
Personen werden im Anschluss die Möglichkeit zur Impfung
haben. Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können
sich dann weitere Personengruppen gegen das Coronavirus
impfen lassen.
So wird der Impftermin im
Impfzentrum ablaufen
Die Anmeldung: Sobald ausreichend
Impfstoff in den Impfzentren angeliefert worden ist, können
Interessierte, die zur priorisierten Gruppe gehören, einen
Termin vereinbaren. Denn: Eine Impfung ist nur mit
Termin möglich. Es macht keinen Sinn, ohne Termin zum
Impfzentrum zu kommen. Für die Terminvereinbarung wird es
eine bundesweit einheitliche Telefonnummer geben. Außerdem
wird die Anmeldung über eine Internetseite und eine App für
das Smartphone möglich sein.
Der Termin im Impfzentrum: Die Impfzentren sind
so ausgewählt worden, dass sie regional gut mit Bus und Bahn
zu erreichen sind. Für Autos gibt es ausreichend Parkplätze.
Planen Sie für Ihren Termin bitte etwas Wartezeit ein. Nach
Ihrer Anmeldung werden Sie ausführlich von einem
qualifizierten Arzt oder Ärztin beraten. Dabei geht es
sowohl um Ihre medizinische Vorgeschichte als auch alle
Fragen rund um die Impfung.
Merkblatt zur Impf-Aufklärung Die Impfung erfolgt
nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung und nur, wenn
keine Komplikationen vorliegen. Das wird in einem Anamnese-
und Einwilligungsbogen abgefragt, den Sie am besten bereits
vor dem Impftermin ausdrucken, gut durchlesen und ausfüllen.
Sie können das jedoch auch erst im Impfzentrum machen.
Anamnese- und Einwilligungsbogen Ihre Angaben auf
den Formularen gehen Sie dann zusammen mit dem Arzt oder der
Ärztin durch. Erst nach Ihrer Unterschrift, mit der Sie
Ihren Wunsch nach einer Impfung bestätigen, geht es zur
eigentlichen Impfung.
Die Impfung:
Sie wird von qualifizierten Ärztinnen und
Ärzten durchgeführt, mit Unterstützung von geschultem
Fachpersonal. Die eigentliche Impfung verläuft dann ähnlich
wie bei den bekannten Grundimpfungen: Der Impfstoff wird
intramuskulär gespritzt – in der Regel in den Oberarm. Dabei
wird eine sehr kleine Menge von nur 0,3 Millilitern
injiziert. Die Einstichstelle wird desinfiziert und mit
einem Pflaster geschützt.
Nach der Impfung: Sie bleiben
danach noch rund 30 Minuten zur Überwachung im
Beobachtungsraum. So wird beispielsweise sichergestellt,
dass Ihnen nicht unterwegs unwohl wird. Danach können Sie
den Weg nach Hause antreten.
Zweite Impfung: Für den wirksamen
Schutz ist eine zweimalige Impfung erforderlich. Sie
erhalten also zwei Impftermine
im Abstand von drei Wochen. Der Ablauf ist dann identisch
zur ersten Impfung.
Bitte vergessen Sie den
zweiten Termin nicht, sonst ist die erste Impfung
wirkungslos!
Diese Unterlagen bitte zum
Impftermin mitbringen:
- Terminbestätigung
- Impfpass
- Medizinische Unterlagen (zum
Beispiel Herzpass, Diabetikerausweis oder Medikamentenliste
– falls vorhanden)
Nachweis für die priorisierte Berechtigung zur Impfung
- Altersnachweis: Personalausweis oder anderer
Lichtbildausweis - Für Bewohner von Pflege- und anderen
Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine
Bescheinigung vor - Bei chronischen Erkrankungen:
ärztliches Zeugnis - Kontaktpersonen benötigen eine
entsprechende Bestätigung der betreuten Person
So wird der Impftermin mit einem mobilen Team
ablaufen: Mobile Teams besuchen zunächst die
besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-
und Pflegeheimen. Sie impfen das Personal und die
Bewohnerinnen und Bewohner direkt vor Ort in der
Einrichtung. Die Impfung läuft dann ebenso ab wie in den
Impfzentren – auch hier kommen nur qualifizierte Ärztinnen
und Ärzte sowie geschultes Personal zum Einsatz.
In folgenden Fällen ist keine Impfung möglich:
Wie bei allen Impfungen gibt es Fälle, bei denen aus
medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist: z.B. bei
einer akuten Erkrankung mit Fieber. Oder wenn Sie auf einen
der Inhaltsstoffe überempfindlich reagieren. Diese Punkte
werden vor der Impfung abgefragt.
Merkblatt zur Impf-Aufklärung Zurzeit sind Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahre von der Impfung
ausgeschlossen, ebenso Schwangere und Mütter in der
Stillzeit.
Die Impfung ist eine einzigartige Chance, die Pandemie
unter Kontrolle zu bringen.
Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle dabei
verantwortungsvoll und rücksichtsvoll handeln. Für die
Gesundheit aller Menschen in Nordrhein-Westfalen.
Hier erfahren Sie mehr:
Corona-Schutzimpfung – der Ablauf von der Terminvereinbarung
bis zur zweiten Impfung
Bürgertelefon zur Corona-Schutzimpfung 0211 /
9119-1001 Montag - Freitag, 8 bis 20 Uhr Samstag und
Sonntag, 10 bis 18 Uhr
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