Duisburg, 29. Dezember 2020 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG
unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen
Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt
angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg
gehen damit weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung
der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor.
In der
vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt
16.157 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten
Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert.
Die Ergebnisse der täglichen Kontrollen: In
Bussen und Bahnen 344 Fahrgäste hatten
den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an. Die DVG musste in zwei Fällen von ihrem
Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs
verweisen. An Haltestellen
298 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt
oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig,
folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den
Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur
Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen
und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz.
Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße ahnden die
Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse 226 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen die Beanstandungsquote
betrug 1,40 Prozent
Schwarzfahren ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt
Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen
Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die
Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von
60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
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