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9-Punkte-Beschluss mit Kontaktverbote für Menschen in Duisburg
Ministerpräsident Laschet: Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen! 


Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden 9-Punkte-Beschluss:
Berlin/Duisburg, 22. März 13:00 Uhr - Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend. Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:  

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.  

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.  

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.  

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.  

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land in akzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.  

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.  

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es  wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.  
 
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.

Eine Stunde vorher, ab 16:30 Uhr, hatte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet das '2-Personen-Kontakt-Verbot' bereits für NRW verkündet.

Kontaktverbote für Menschen in Duisburg
Für alle Menschen in Duisburg gilt ab heute ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen verboten sind.  

 „Die Kontaktsperre fordert nach allem, was wir in den vergangenen Wochen schon erlebt haben und aushalten mussten, ein weiteres großes Opfer. Unsere persönliche Freiheit wird dadurch massiv eingeschränkt und unsere Geduld auf eine harte Probe gestellt“, sagt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg. „Allerdings ist dieses Kontaktverbot unvermeidlich für den Schutz der Bevölkerung, da sich nicht alle bislang an die Empfehlung gehalten haben, unnötige soziale Kontakte zu meiden. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger von Duisburg, sich solidarisch zu verhalten und möglichst zuhause zu bleiben.“

Versammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel sind in Duisburg und in ganz Nordrhein-Westfalen nur dann erlaubt, wenn eine Verwandtschaft in gerader Linie besteht, oder Ehegatten, Lebenspartner sowie Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, zusammenkommen.

Ausnahmen sind außerdem: Beerdigungen im engsten Familienkreis oder auch Zusammenkünfte, die bei Besorgungen für den täglichen Bedarf oder im öffentlichen Personennahverkehr unvermeidbar sind.

Die von Bund und Ländern verfügte Kontaktsperre soll die Bevölkerung schützen und das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus weiter verlangsamen. Die Kontaktsperre, die Teil einer Rechtsverordnung ist, gilt bis zum 19. April. Zugleich wurde beschlossen, dass unverzüglich alle Restaurants und Gaststätten schließen sollen. Ausgenommen davon ist die Belieferung, ein Außer-Haus-Verkauf sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken. Viele dieser Regelungen hatte die Stadt Duisburg bereits zuvor eigenverantwortlich umgesetzt, zum Beispiel auch die Schließung von Frisörgeschäften. Ihrer Arbeit können Duisburgerinnen und Duisburger weiterhin nachgehen.

Wichtig: Für alle gilt es dabei den nötigen Abstand von 1,5 Metern zu anderen einzuhalten. Auch sollten weiterhin die Hygienehinweise wie das regelmäßige und gründliche Händewaschen berücksichtigt werden.

Das Bürger- und Ordnungsamt, unterstützt durch die Polizei, kontrolliert, dass die neuen Regelungen eingehalten werden. Festgestellte Verstöße stellen einen Straftatbestand dar und können mit einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Im Interesse der Gesundheit der Allgemeinheit und aus Rücksicht auf die Risikogruppen bittet die Stadt Duisburg ihre Bürgerinnen und Bürger nachdrücklich darum, sich solidarisch zu verhalten und die zwingend notwendigen Anordnungen zu befolgen.