Duisburg, 12. Januar 2021 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Ordnungsbehörden
verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht
korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt
Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die
Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes
vor.
In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer
der DVG insgesamt 34.034 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen
im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen
kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat ein Bußgeld in
Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen
verhängt.
Die Ergebnisse der Kontrollen:
In Bussen und Bahnen 618 Fahrgäste
hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht
angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der
Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an. Die DVG musste nur in fünf Fällen von
ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der
Fahrzeuge verweisen.
An
Haltestellen 528 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur
Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen
und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz.
Sie gilt in NRW seit dem 27. April 2020. Verstöße ahnden die
Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 639 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen die Beanstandungsquote betrug
1,88 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei
Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
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