| Duisburg, 12. Januar 2021 - Die 
					Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
					Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Ordnungsbehörden 
					verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht 
					korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt 
					Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die 
					Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes 
					vor.
 In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer 
					der DVG insgesamt 34.034 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen 
					im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen 
					kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat ein Bußgeld in 
					Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen 
					verhängt.
 
 Die Ergebnisse der Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen
 618 Fahrgäste 
					hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht 
					angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an. Die DVG musste nur in fünf Fällen von 
					ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der 
					Fahrzeuge verweisen.
 
 An 
					Haltestellen
 528 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der 
					Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur 
					Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen 
					und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. 
					Sie gilt in NRW seit dem 27. April 2020. Verstöße ahnden die 
					Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus 
					kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 639 Fahrgäste wurden ohne gültigen 
					Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug 
					1,88 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, 
					sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei 
					Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein 
					angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des 
					erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro 
					führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als 
					Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne 
					gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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