| Duisburg, 18. Januar 2021 - Die 
					Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
					Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Ordnungsbehörden 
					verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht 
					korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt 
					Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die 
					Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes 
					vor.
 In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer 
					der DVG insgesamt 34.399 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen 
					im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen 
					kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 30 Bußgelder 
					in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen 
					verhängt.
 
 Die Ergebnisse der Kontrollen
 In Bussen und Bahnen: 589 Fahrgäste hatten 
					den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an. Die DVG musste nur in zwei Fällen von 
					ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste der 
					Fahrzeuge verweisen.
 
 An Haltestellen: 
					726 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt 
					oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, 
					folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den 
					Schutz sofort korrekt an.
 
 Die DVG 
					veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur 
					Einhaltung der Maskenpflicht. Die Pflicht zur 
					Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen 
					und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. 
					Sie gilt in NRW seit dem 27. April 2020. Verstöße ahnden die 
					Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus 
					kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 676 Fahrgäste wurden ohne gültigen 
					Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote 
					betrug 1,97 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 |