Coronaschutzverordnung NRW ab 25.01.2021 Duisburg, 19. Januar 2021 - "Gleich
folgt die Pressekonferenz der Bund-Länder-Konferenz". So war
es in einem Nachrichtensender seit ca. 14:30 Uhr zu lesen.
Gegen 21:40 Uhr trat eine gestresst aussehende
Bundeskanzlerin endlich vor das Mikrofon. Ihr erstes
Thema war der Verweis auf das mutierte Virus in
Großbritannien, dass um ein Vielfaches ansteckender ist als
das bekannte Coronavirus. Von daher handelt die politische
Führung in Deutschland vorausschauend.
Lockdown verlängert Die aktuell gültige
Coronaschutzverordnung wird über den 31.1. bis vorerst
14.02.2021 verlängert.
Die Kontaktbeschränkungen
bleiben bestehen, mit dem Hinweis der Kanzlerin, diese
Kontakte gleich und damit klein zu halten.
‚Medizinische Masken‘ im ÖPNV und Läden Im
Öffentlichen Personen Nahverkehr, sprich in Bussen und
Bahnen, sind 'medizinische Masken', d. h. mindestens die
blauen oder weißen OP-Masken oder FFP2-Masken zu tragen.
Das bedeutet das Aus für Halstücher, Seidenschals und
"Alltagsmasken". Der ÖPNV soll zudem entzerrt werden, d.
h, es sollen kürzere Takte gefahren werden.
Homeoffice Die Unternehmen sind aufgefordert,
das 'Homeoffice' soweit wie möglich auszuweiten. Ob die
Länder z. B. durch Strafzahlungen mehr Druck auf 'Homeoffice-Muffel'
ausüben werden, ist zur Zeit offen.
Schule
und Kitas Schulen und Kitas bleiben weiterhin
geschlossen, die Präsenzpflicht wird weiterhin ausgesetzt.
Gottesdienste und ähnliche religiösen
Veranstaltungen Gottesdienste und ähnliche
religiösen Veranstaltungen bleiben unter strengen
Bedingungen erlaubt. Gesang bleibt weiterhin verboten.
Lokale Maßnahmen in den Städten können enger gefasst
werden.
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder fassen folgenden Beschluss: Zum Beginn des Jahres 2021 gibt es in der
Corona-Pandemie große Hoffnung. Die Zulassung von inzwischen zwei Impfstoffen,
der Beginn der Impfungen und die Aussicht auf weitere erfolgreiche
Impfstoffkandidaten sind verbunden mit der Hoffnung, dass die Pandemie in diesem
Jahr überwunden werden kann. Genau dies war auch von Anfang an das Ziel von Bund
und Ländern: Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und
Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine
Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne
pandemiebedingte Einschränkungen.
Ferner zeigt sich deutlich, dass die
Beschränkungen seit dem 16. Dezember wirken und Neuinfektionszahlen zurück
gehen. Mit Erleichterung nehmen Bund und Länder zur Kenntnis, dass damit auch
die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstation auf immer noch hohem Niveau
jetzt leicht rückläufig ist. Das hat auch viel mit dem besonnenen Verhalten der
Bürgerinnen und Bürger während der Weihnachtsfeiertage zu tun. Dafür sind die
Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder von Herzen
dankbar.
Zu Beginn dieses neuen Jahres gibt es aber auch große
Herausforderungen: Die Impfstoffmengen werden – bei allen Bemühungen um
frühzeitige Impfstofflieferungen und zusätzliche Produktionskapazitäten – in den
kommenden Monaten noch knapp sein, sodass eine Entspannung der Lage durch
Impfimmunität in der Bevölkerung noch nicht zu erwarten ist. Allerdings wird es
durch die laufenden Impfungen einen zunehmenden Schutz der besonders vulnerablen
Gruppen geben. Der Winter ist außerdem ohnehin eine Zeit, in der
Atemwegserkrankungen sich leicht ausbreiten, was die Bekämpfung des Virus
erschwert. Darüber hinaus sind alle Bürgerinnen und Bürger von den langen
Monaten des Lebens in der Pandemie angestrengt und wünschen sich eine baldige
Entlastung von den pandemiebedingten Einschränkungen.
Ganz wesentliche
Sorgen machen aber vor allem die Erkenntnisse über Mutationen des
SARS-CoV2-Virus. Die britischen Gesundheitsbehörden und die überwiegende Zahl
der Forscher sind sehr alarmiert, weil epidemiologische Erkenntnisse darauf
hindeuten, dass die dort aufgetretene Mutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist,
als das uns bisher bekannte Virus. Ähnlich wie damals zu Beginn der Pandemie
hinsichtlich des Virus gibt es jetzt hinsichtlich der neuen Mutation noch keine
eindeutige Gewissheit bezüglich deren Eigenschaften. Da die Mutation B.1.1.7
bereits in Deutschland nachgewiesen wurde, sind Bund und Länder gemeinsam der
Auffassung, dass der jetzige Erkenntnisstand zwingend ein vorsorgendes Handeln
erfordert, weil die Folgen einer Verbreitung einer Virusmutation mit höherem
Ansteckungspotenzial eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage
bedeuten würde. Deshalb gebietet es das Vorsorgeprinzip, den weiteren Eintrag
nach Deutschland und die Verbreitung der Mutationen in Deutschland möglichst
weitgehend zu unterbinden.
Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und -chefs der Länder sind daher heute vorgezogen zu einer
Konferenz zusammengetreten, um zur Abwendung der Risiken, die durch die
Mutation hinzugetreten sind, den Rückgang des Infektionsgeschehens in
Deutschland noch einmal deutlich zu beschleunigen. Bei einer niedrigen
Reproduktionszahl wird auch die Reproduktion einer möglichen ansteckenderen
Mutation stärker gehemmt. Dazu ist es erforderlich, weitere Maßnahmen zu
ergreifen. Eine schnelle Senkung der Infektionszahlen führt dazu, dass die
Gesundheitsämter die Infektionsketten wieder kontrollieren können, um ein
erneutes exponentielles Ansteigen der Neuinfektionen zu verhindern.
Wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Maßnahmen ist dabei die Bereitschaft der
Bürgerinnen und Bürger, die Maßnahmen in ihrem Alltag so umzusetzen, dass das
Virus wirklich keine Chance zur Verbreitung hat. Die weit überwiegende Zahl der
Menschen in Deutschland tut dies seit fast einem Jahr mit großer Disziplin.
Allerdings zeigen die Mobilitätsdaten, dass das öffentliche Leben im März und
April 2020 stärker zurückgegangen war. Deshalb appellieren Bund und Länder jetzt
noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der
Pandemie kommt es entscheidend an. Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder
dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres bei niedrigem
Infektionsniveau wieder Normalität zurückgewinnen können.
Wenn die
Virusmutationen sich tatsächlich als deutlich ansteckender erweisen, ist eine
weitere deutliche Verschärfung der Situation wahrscheinlich. Dies gilt es zu
vermeiden. Deshalb braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung von Staat,
Wirtschaft und Gesellschaft, um schnell die Neuinfektionszahlen zu senken.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:
1. Die
bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort. Die zusätzlichen bzw.
geänderten Maßnahmen aus diesem Beschluss werden Bund und Länder zügig umsetzen.
Alle Maßnahmen, die auf diesen gemeinsamen Beschlüssen beruhen, sollen zunächst
befristet bis zum 14. Februar 2021 gelten. Bund und Länder werden rechtzeitig
vor dem Auslaufen der Maßnahmen zusammenkommen, um über das Vorgehen nach dem
14. Februar zu beraten. Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des
Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte
Öffnungsstrategie zu erarbeiten.
2. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und
Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut
notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen
Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die
Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und
möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
3. Das Tragen von
Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle
Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender
Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also
sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine
höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick
auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von
Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften
verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu
anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die
Nutzung medizinischer Masken angeraten.
4. Das Ziel von Bund und Ländern
ist es, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr so zu reduzieren, dass das
Fahrgastaufkommen deutlich zurückgeht und so in der Regel Abstände gewahrt
werden können. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten,
die Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten des Berufs- und
Schülerverkehrs und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte
Verkehrsmittel erreicht werden. Ergänzend dazu wird eine Pflicht zum Tragen
medizinischer Masken im öffentlichen Personenverkehr eingeführt.
5. Der
Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für
die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der
Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte
Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum
bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale
Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch gibt es ernst zu nehmende
Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter
Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der
Fall ist. Deshalb ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020
bis 14. Februar notwendig, sowie eine restriktive Umsetzung. Danach bleiben die
Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In
Kindertagesstätten wird analog verfahren. Bund und Länder danken ausdrücklich
Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und dem pädagogischen
Personal in Schulen und in der Kindertagesbetreuung für die Bewältigung der
großen Herausforderungen in der Pandemie. Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz hat
hohe Priorität.
6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere
Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und
zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller
bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der
Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Für das
Personal in Altenund Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern
eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden
Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine
entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten
der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf
Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende
Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und
Pflegeeinrichtungen sowie für alle Besucherinnen und Besucher angeordnet.
Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche
Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Finanzierung sowohl der
Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes
sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine
umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend haben Bund
und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame
Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt
Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die
Einrichtungen zu bringen.
Die Hilfsorganisationen in Deutschland
übernehmen die entsprechenden Schulungen. Die kommunalen Spitzenverbände
koordinieren, um den regionalen Bedarf zu erfassen und die Bundesagentur für
Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Neben den Pflege- und Altenheimen sind
auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besonders schutzbedürftige
Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Daher ist es wichtig, dass auch in diesen
Einrichtungen ausreichende Testungen vorgenommen werden können. Für
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe übernimmt der Bund die Personalkosten
für die Testung. Für die Sachkosten gilt die bereits getroffene Regelung in der
CoronavirusTestverordnung.
7. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und
Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter
folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird
gewahrt, es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Platz,
der Gemeindegesang ist untersagt, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden
sind beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen,
sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen
wurden.
8. Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere
Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext
erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine
Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im
Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch
werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen.
Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für
Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-
Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder
es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom
Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Zur weiteren Reduzierung der
Fahrgastzahlen im ÖPNV zu klassischen Berufsverkehrszeiten werden die
Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich so
einzusetzen, dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst
stark entzerrt wird.
Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur
Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter
rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die
Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuellich vollständig
berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im
HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit
schnell verfügbar gemacht werden.
9. Das Infektionsgeschehen entwickelt
sich regional unterschiedlich. Das Ziel der 7-Tages-Inzidenz von 50 wurde in
weiten Teilen bisher nicht erreicht. In Landkreisen und Ländern mit hohen
Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende
umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
ergreifen. Auch bei regional sinkenden Inzidenzen ist darauf zu achten, dass
unterschiedliche Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen und Ländern nicht zu
Ausweichbewegungen der Bürgerinnen und Bürger und einem erneuten Anstieg der
Inzidenz führen. Dabei müssen die regionalen Maßnahmen vor dem Hintergrund der
zu vermeidenden Ausbreitung der Virusmutation so angepasst werden, dass ein
Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche
bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz
realistisch wird. Dabei soll bei Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
auch berücksichtigt werden, dass -wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann-
vor dem Hintergrund der Virusmutation eine wirksame Eindämmung der Verbreitung
der Coronavirus-Krankheit-2019 erheblich gefährdet wäre und damit umfassende
Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
10. Seit dem Start der Impfungen in
Deutschland am 27. Dezember 2020 wurden in Deutschland über eine Million
Bürgerinnen und Bürger geimpft. Die ersten Zweitimpfungen im Abstand von
mindestens drei Wochen zur Erstimpfung haben begonnen. Fast 50 Prozent der
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wurden bereits geimpft. Bund und
Länder halten an ihrem Ziel fest, bis spätestens Mitte Februar allen
Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot zu machen.
Nachdem die Lieferungen bis zum 18./19. Januar 2021 nach Plan erfolgten,
wurde unerwartet und viel zu kurzfristig letzten Freitag dem Bund und den
Ländern über die EU-Kommission mitgeteilt, dass Pfizer / BioNtech wegen Umbauten
im Werk Puurs die bereits zugesagte Liefermenge für die nächsten zwei bis drei
Wochen nicht werden vollständig einhalten können. Nach Angaben von Pfizer dienen
die Umbauten dazu, die Kapazitäten ab Mitte Februar zu erhöhen.
Zugesagt
worden ist nunmehr, dass die für das erste Quartal angekündigten Mengen trotz
dieser Umbauten vollständig im ersten Quartal geliefert werden.
Bund und
Länder bitten die EU-Kommission in den Verhandlungen mit Pfizer / BioNtech
schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit für die weiteren Lieferungen und
Lieferdaten bis mindestens zum Ende des ersten Quartals zu schaffen.
Bund
und Länder setzen darauf, dass nach den Zulassungen der Impfstoffe von Pifzer /
BioNTech und Moderna auch der von der EMA angekündigte Zeitplan bis Ende Januar
zu einer Zulassung des Impfstoffes von AstraZeneca führt, sofern sich keine
unerwarteten Ergebnisse bei der Prüfung der eigereichten Daten ergeben. Die
Zulassung dieses dritten Impfstoffes für die Europäische Union ermöglichte noch
im ersten Quartal eine signifikante Steigerung des Impfangebots. Bund und Länder
begrüßen die enorme Kooperationsbereitschaft, die sich in der deutschen
und europäischen Pharmaindustrie zeigt. Nachdem die Bundesregierung seit dem
Frühjahr derartige Kooperation fördert und begleitet, entwickeln sich nun nach
der Zulassung erster Impfstoffe noch weiter verstärkte Anstrengungen vom
Maschinenbau über die Hersteller von Vorprodukten in der chemischen Industrie
bis hin zum Ausbau von Kapazitäten zur Abfüllung, um schnellstmöglich die
Produktions- und Abfüllkapazitäten zu erhöhen. Eine besondere Herausforderung
dabei ist, dass mit der mRNA-Technologie eine völlig neue Technologie zur
Anwendung kommt, die eine spezielle Fachexpertise und Produktionsumgebung
braucht. In diesem Sinn ist auch die angekündigte Zusammenarbeit von CureVac und
Bayer zu begrüßen. Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden von Bund und den
jeweiligen Standortländern werden die notwendigen Verfahren durch eine Bündelung
von Ressourcen und eine Verkürzung der formalen Abläufe beschleunigen. Dies
trägt dazu bei, dass das gemeinsame Ziel, allen Impfwilligen in Deutschland
spätestens bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, erreicht werden kann.
Dieses Ziel ist erreichbar, wenn die geplanten Zulassungen und die zugesagten
Liefermengen termingerecht erfolgen. Der Bundesgesundheitsminister und die
Gesundheitsminister und -ministerinnen der Länder werden gebeten, das
Logistikkonzept für die Impfkampagne ständig aktuell abzustimmen.
Der
Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche
Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu
ermöglichen. Dazu ist ein Planungshorizont von sechs Wochen erstrebenswert.
11. Es ist wesentlich, durch vermehrte Sequenzierung einen Überblick über
die Verbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten. Deshalb hat das
Bundesministerium der Gesundheit am 18. Januar 2021 erstmalig eine Coronavirus-Surveillanceverordnung
erlassen, die die Voraussetzungen (Struktur, Vergütung, Meldewege etc.) dafür
schafft, dass im Rahmen der KrankheitserregerSurveillance kurzfristig mehr
Genomsequenzdaten der in Deutschland zirkulierenden Varianten des Virus für
Analysen zur Verfügung stehen und dem RKI gemeldet werden, um relevante bekannte
und vor allem auch neue Mutationen und deren Verbreitung schnell zu erkennen und
Maßnahmen einzuleiten. Der Bund wird bis Anfang Februar eine erste Auswertung
über die bis dahin vorliegenden Ergebnisse vorlegen.
12. Bund und Länder
danken den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern für die wichtige Arbeit, die
sie nunmehr seit fast einem Jahr unter hohem Arbeitsdruck zur Kontrolle der
Pandemie leisten. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens musste in den
letzten Monaten vielfach die Arbeit priorisiert werden und eine vollständige
Kontaktnachverfolgung war nicht mehr möglich. Grundlage der Öffnungsstrategie
ist die Wiedererlangung und Aufrechterhaltung der Kontrolle über das
Infektionsgeschehen durch eine vollständige Kontaktnachverfolgung. Dazu ist es
erforderlich, die Gesundheitsämter organisatorisch und personell in die Lage zu
versetzen, dies leisten zu können. Deshalb werden die Länder – wo notwendig –
die personellen Kapazitäten der Gesundheitsämter jetzt so verstärken, dass eine
Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner flächendeckend gewährleistet werden kann.
Der Bund unterstützt die Länder dabei durch eine gemeinsame Initiative, bei der
Studierende auf das System SORMAS geschult werden und für die bevorstehenden
Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April gewonnen werden sollen, die
Kontaktnachverfolgung zu unterstützen.
13. Um die engagierten
Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in
dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern
digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in
Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen
Anforderungen. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, in Kürze wieder eine
vollständige Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter
sicherzustellen ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance
Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der
Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch
entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS
und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen
bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern
installiert werden. Die Länder werden mit den SORMAS-Entwicklern ein Verfahren
zur Anbindung bzw. Integration ihrer derzeit genutzten Softwaresysteme
verabreden.
14. Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und
Beschäftigte vor weitere Herausforderungen. Daher wird die Überbrückungshilfe
III des Bundes nochmals verbessert. Für den besonders betroffenen Einzelhandel
werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware
bei den Fixkosten berücksichtigt. Der Bund wird außerdem die
Zugangsvoraussetzungen insgesamt vereinfachen und die monatlichen
Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben. Da
viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden
beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setzt sich die Bundesregierung bei der
Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen
Höchstsätze ein.
Der Bund wird die Abschlagszahlungen deutlich anheben
und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulären Auszahlungen
bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden
Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren. Die
Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III werden im Monat Februar
erfolgen. Die Fachverfahren werden so rechtzeitig programmiert, dass die
abschließenden Auszahlungen durch die Länder im Monat März erfolgen werden. Die
Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch
auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher
Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und
rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird
bis Ende April ausgesetzt.
15. Die WHO hat wiederholt festgestellt, dass
die Europäische Union aufgrund ihrer Freizügigkeit auch epidemisch als ein
Gebiet anzusehen ist. Bereits in den zurückliegenden Monaten haben immer wieder
ein unterschiedliches Infektionsgeschehen und unterschiedliche
Beschränkungsmaßnahmen dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen zwischen
Deutschland und den Nachbarstaaten sich trotz der ergriffenen Maßnahmen
wechselseitig beeinflusst hat. Vor dem Hintergrund möglicher Mutationen, die
sich dominant ausbreiten, ist die Notwendigkeit einer gemeinsamen Strategie
gegen die Ausbreitung des Virus und zur Bekämpfung der Mutanten von allergrößter
Bedeutung. Deshalb wird Deutschland auf dem Europäischen Rat am 21. Januar 2021
dafür werben, dass in den europäischen Staaten vergleichbare und synchronisierte
Maßnahmen zur Erkennung und Eindämmung von Virusmutanten und zur Reduzierung des
Infektionsgeschehens insgesamt ergriffen werden, um weitergehende Beschränkungen
bei der Einreise zu vermeiden. Bereits in dieser Woche hat der Bund eine
Einreiseverordnung erlassen, die die bestehenden kurzfristig vor Weihnachten
ergriffenen Einreisebeschränkungen bezüglich des Vereinigten Königsreichs und
Südafrika ablösen und nunmehr generell bei Einreisenden aus Ländern, die als
Verbreitungsgebiet problematischer Virusvarianten eingestuft werden, greifen
und neben Auflagen für die Beförderer von Reisenden auch verschärfte Test- und
Quarantänepflichten vorsehen. Darüber hinaus hat Deutschland bei Einreisen aus
Risikogebieten zusätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht,
die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines
frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, eine
Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-TestStrategie). Auch im Rahmen dieser
neuen Strategie wurde die besondere Situation der Grenzregionen (Grenzpendler)
berücksichtigt. Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48
Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise
nachgekommen werden. Bei Mutationsgebieten ist der Test vor Einreise
obligatorisch. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass
Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und
dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen
Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
Protokollerklärungen: TH zu Punkt 8: Der Bund wird gebeten zu
prüfen, ob und wie eine Teststrategie für Betriebe, öffentlichen Dienst und
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einen Beitrag zu einem dauerhaften
Infektionsschutz leisten kann.
TH zu Punkt 9: Der Freistaat Thüringen
spricht sich dafür aus, dass die Länder ihre bisherige langfristige Strategie
präzisieren, wie auf die verschiedenen Inzidenzwerte bundeseinheitlich zu
reagieren ist (gemeinsame Ausrichtung auf ein Ampelsystem): Eine Inzidenz bis 35
bedeutet, das keine besonderen Maßnahmen notwendig sind: Grün. Ab 35 werden
Maßnahmen wie Abstandsund Hygiene regeln umgesetzt: Gelb. Ab einer Inzidenz von
50 werden die Maßnahmen umgesetzt, wie das Schließen von Einzelhandel und
Gaststätten u.ä., die sich bewährt haben, um die Inzidenz zu senken (rot). Der
Katastrophenfall träte bei der Überschreitung von einer 400er Inzidenz jeweils
im landesweiten Durchschnitt ein.
BB zu Punkt 15: Das Land Brandenburg
geht davon aus, dass nach dem zwischenzeitlichen Inkrafttreten der
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes für Grenzpendler/Grenzgänger,
insbesondere in systemrelevanten Bereichen (kritische Infrastruktur,
Gesundheit/Pflege, Lebensmittellogistik), mit dem Bund eine praktikable Lösung
zur Umsetzung der Testpflicht, auch nach Einreise, gefunden werden kann.
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