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Medizinische Maske wird ab Montag, 25.1.2021, im ÖPNV Pflicht 
Die Alltagsmasken und Schals haben ausgedient

Duisburg, 24. Januar 2021 - Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat das Tragen von medizinischen Masken (OP- oder FFP2-Masken) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab Montag, 25. Januar, in der Coronaschutzverordnung festgelegt. Die Gesundheit und Sicherheit der Fahrgäste und Fahrer stehen für die DVG an oberster Stelle. Die DVG appelliert daher dringend an ihre Fahrgäste, eine solche Maske in Bus, Bahn und an Haltestellen zu tragen.
Die DVG informiert die Fahrgäste über die neuen Regelungen mit Plakaten in allen Fahrzeugen und an allen Haltestellen, über Durchsagen in den Fahrzeugen und Hinweisen auf den digitalen Informationstafeln, sowie über ihre Homepage und Social-Media-Kanäle im Internet.  

„Wir gehen davon aus, dass die Fahrgäste weiterhin rücksichtsvoll und umsichtig miteinander umgehen und sich auch an die neue Tragepflicht halten“, sagt DVG-Vorstandsvorsitzender Marcus Wittig. Zuletzt hatten sich mehr als 97 Prozent der Fahrgäste an die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung gehalten. Seit Juni 2020 hatten DVG und Stadt gemeinsam mehr als 500.000 Fahrgäste kontrolliert. Diese Kontrollen werden weitergeführt. Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne oder nicht korrekt angelegte, medizinische Maske ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro.  

Die DVG fährt zudem nahezu 100 Prozent des üblichen Angebots, obwohl nach wie vor erheblich weniger Fahrgäste als sonst üblich unterwegs sind. Aktuell sind etwa 70 Prozent weniger Fahrgäste in den Bussen und bis zu 40 Prozent weniger Fahrgäste in den Bahnen unterwegs. Das variiert je nach Linie und Tageszeit. Zusätzliche Kapazitäten über mehr Fahrzeuge und Personal sind nur noch sehr eingeschränkt verfügbar.

„Wir haben nahezu alle Busse und Bahnen im Einsatz, damit die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt weiterhin mobil bleiben“, sagt Wittig. Durch das umfangreiche Angebot können die Fahrgäste mehr Abstand zueinander einhalten, was neben der Maskenpflicht ein weiterer wichtiger Bestandteil ist, um Infektionsrisiken zu minimieren.  

Das sollten Fahrgäste beachten:  
- Halten Sie in den Fahrzeugen zueinander Abstand.
- Verteilen Sie sich im Fahrzeug und lassen Sie die Plätze direkt neben anderen Fahrgästen möglichst frei.
- Nutzen Sie die gesamte Fahrzeuglänge zum Ein- und Ausstieg.
- Verteilen Sie sich im Fahrzeug und an Haltestellen und halten Sie dabei Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Verzichten Sie an Haltestellen wenn möglich auf Essen, Trinken und Rauchen.
- Die medizinische Maske sollte dauerhaft angelegt sein.
- In U-Bahnhöfen und Fahrzeugen sind der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen grundsätzlich untersagt.
- Bitte lassen Sie die Fenster in den Bahnen dauerhaft geöffnet. Dauerhaftes Lüften hilft, das Infektionsrisiko zu reduzieren.
- Fahren Sie wenn möglich nicht zu Stoßzeiten. Wenn weniger Fahrgäste unterwegs sind, können Sie mehr Abstand zueinander einhalten.