Duisburg, 10. Februar 2021 - Kontakte
weiterhin reduzieren, um die 7-Tage-Inzidenz weiter zu
senken. Ja, aber ... in einigen Ländern, z. B. Sachsen,
Niedersachsen, Bremen und Hessen sind Schulen und Kitas
bereits wieder geöffnet oder sollen nächste Woche wieder
geöffnet werden.
Friseurbetriebe sollen, unter
Auflagen, am 1. März endlich wieder öffnen dürfen, abhängig
von einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 folgen dann Geschäfte,
Museen, Galerien und körpernahe Dienstleistungsunternehmen.
Diese Entscheidungen liegen bei den Ländern und deren
Fürstinnen und Fürsten.
Hoffen wir, dass die
Impfungen schnell genug durchgeführt werden können und
wirken, bevor die Neuinfiziertenzahlen doch wieder durch die
Wechselbeziehung Schule-Heim-Freizeit wieder steigt. Nicht
nur viele Jugendliche haben bereits jetzt wieder Kontakte
außerhalb des eigenen Haushalts aufgenommen. Täglich nur
einer, aber jeden Tag ein anderer. Sie alle haben den
Sinn einfach nicht verstanden. Das wird sich gerade in den
Schulen sicher nicht verbessern.
Sollte es schief
gehen, können die BürgerInnen die Verantwortlichen bei den
Wahlen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen,
Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Berlin,
Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen abstrafen. Nicht zu
vergessen, auch bei der Bundestagswahl im September 2021.
Der heutige Beschluss der Länder
unter dem Beisitz von Bundeskanzlerin Merkel Die
tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den
vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des
Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober
2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf
einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige
Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in
Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde
dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre
Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des
Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und
besonnen mitgetragen haben. Dafür sind die Bundeskanzlerin
und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
sehr dankbar.
Gleichzeitig breiten sich Varianten
des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus.
Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der
Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und
erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die
Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die
Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich
beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden
dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich
sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein
absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz
„Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument
im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich
Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in
Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es
wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher
dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder
mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.
Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der
Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die
erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch
ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu
riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu
weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende
Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden,
weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund
und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam
Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am
landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.
Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft
und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus
Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie
Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere
bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und
Respekt.
Eine zügige Impfung der Bevölkerung
ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu
bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen
Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann,
gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres
Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne
pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden
daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell
wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu
impfen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die
Bundeskanzlerin und die Regierungs- chefinnen und
Regierungschefs der Länder:
1. Die bestehenden
Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig,
sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen
trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen
entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.
2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der
Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um
die Verbreitung des Virus einzudämmen:
a) Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und
Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte
auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.
Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der
Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren
nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es
erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn
die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen
kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird
(„social bubble“).
b) Medizinische Masken
(also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach
dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine höhere
Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht
zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen
Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in
Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
c) In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte
konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer
Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls
angepasst werden.
d) Nicht notwendige private
Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind
weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für
überregionale tagestouristische Ausflüge.
3.
Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung
von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz
erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice
ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg
zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und
durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem
Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen
zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist,
sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum
aufhalten, medizinische Masken getragen werden.
4.
Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern,
besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und
Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten,
haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher
Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster
schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und
Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer
möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden.
Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht
und die sichere Betreuung und Bildung in
Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der
hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung
für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der
Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und
Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und
Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit
der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der
Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der
Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -
lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie
2 mit hoher Priorität- geimpft werden können. Die Länder
entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die
schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die
Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden
gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die
Digitalisierung des Lernens zu befördern, um
Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu
flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt
Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von
Schülern und Lehrern.
5. Friseurbetriebe können unter
Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit
Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den
Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem
Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die
Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem
bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die
Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der
Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese
angewiesen sind.
6. Aus heutiger Perspektive,
insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich
der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste
Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von
höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und
Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste
Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer
Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm
umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die
Öffnung der noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten
Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen
zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der
geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den
Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen
Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder
weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren
und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der
Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen,
Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben
wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der
Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und
der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien
vorbereitet.
7. In Ländern bzw. Landkreisen, die
aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz
von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw.
Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale
Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten
oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der
Infektionszahlen erreicht wird.
8. Der Bund übernimmt
weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung
für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die
Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die
Impfdurchführung vor Ort.
Bei dem gemeinsamen
Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder daher
eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet,
die der Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder
vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan aufgenommen
werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren
Informationen den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die
kommenden Wochen und Monate modelliert und dadurch eine
bessere Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten
schafft.
Die Bundesregierung wird im fortlaufenden
Dialog mit den Herstellern weiter auf längerfristig planbare
Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen von
Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder
kommunizieren, um weiter ein möglichst effektives
Terminmanagement in den Impfzentren zu ermöglichen. Dies ist
gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von
besonderer Bedeutung.
9. Bund und Länder halten an
dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens
bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht
werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den
Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen
erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden
organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll
so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.
10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten
Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und
Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten
haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen
sowie die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung
die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und
Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der
Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund
bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz,
zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen
Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die
Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert
werden können. Die Unterstützung bei der Testdurchführung in
den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo
kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen
Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können,
über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis
Ostern fortgeführt.
11. In den letzten drei Monaten
ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR-
Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen
Tests pro Woche auch PoC- Antigen-Schnelltests für den
Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu
machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten
Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die
Test-Verordnung des Bundes wurde seit der Verfügbarkeit
solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach
angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im
Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen
werden.
Die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in
Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres
geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in
Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb
solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für
Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller
entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne
vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung
beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei
erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der
Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große
Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann
fatale Folgen haben.
12. Zur Unterstützung der
Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten,
haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen
vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5
Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt
(November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die
Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit
beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen
Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal
400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate).
Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU
gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens
für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende
sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der
Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“
mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch
zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.
13. Der
Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die
Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben
zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der
flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack
Response Management and Analysis System) zum besseren
Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten
erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben
sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und
DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen
technischen Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll
SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der
Bund wird die Schnittstellen SORMAS- X und SORMAS-eXtra
Layer zügig zur Verfügung stellen.
14. Die
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer
Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu
kooperieren. Die Gesundheitsämter können die
Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle
Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine
Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine
wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der
Neuinfektionszahlen und damit auch für die
Öffnungsperspektiven.
15. Die anhaltende pandemische
Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und
die Refinanzierung durch planbare Operationen und
Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss
der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020
festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine
Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für
Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die
Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten, vorgenommen
und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch
entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet.
Aus dem Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden
Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten
Krankenhäuser ausgezahlt. Das Bundesministerium für
Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24
KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und
Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten
und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder
werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer
nächsten Besprechung darauf zurückkommen.
16. Die
Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren
Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.
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