| DVG-Maskenpflicht: 28 
					Corona-Bußgelder, 637 SchwarzfahrerDie Duisburger 
					Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg 
					kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung 
					der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des 
					Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren 
					der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen 
					von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend 
					festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von 
					Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem 
					Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden 
					verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt 
					angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen 
					Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in 
					regelmäßigen Abständen erfolgen.
 
 In dieser Woche 
					wurden bei einer Schwerpunktkontrolle an der 
					U-Bahnhaltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ 3.624 Fahrgäste 
					kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 
					sieben Bußgelder. Bei den weiteren täglichen Kontrollen im 
					gesamten Streckennetz wurden 21.259 Fahrgäste kontrolliert. 
					Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt 21 Bußgelder. 
					Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 24.883 
					Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz 
					sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und 
					Ordnungsamt insgesamt 28 Bußgelder verhängt.
 
 Die 
					Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 Das Ordnungsamt 
					hat 21 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und 
					an Haltestellen verhängt.
 
 In 
					Bussen und Bahnen: 59 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an. Die DVG musste nur in drei Fällen von 
					ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge 
					verweisen.
 
 An Haltestellen: 172 
					Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder 
					gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten 
					der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht 
					regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der 
					Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der 
					Fahrgäste.
 Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:
					637 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis 
					angetroffen, davon 119 bei der Schwerpunktkontrolle und 518 
					bei den täglichen Kontrollen
 
 Schwarzfahren 
					ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb 
					führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne 
					gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer 
					Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes 
					(EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer 
					Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die 
					zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen 
					angetroffen wurden.
 
 
 Maskenpflicht: 24.463 Fahrgäste 
					kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 18 Bußgelder
 Die 
					Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
					Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 
					ist das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen 
					und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung 
					verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen 
					gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht 
					korrekt angelegte Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt 
					Duisburg gehen damit weiterhin konsequent gegen die 
					Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.
 
 In der 
					vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 
					24.463 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten 
					Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das 
					Bürger- und Ordnungsamt hat 18 Bußgelder in Höhe von 150 
					Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
 
 Die weiteren Ergebnisse der Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen: 140 Fahrgäste hatten 
					die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht 
					angelegt. Fast alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an. Die DVG musste in zwei Fällen von ihrem 
					Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs 
					verweisen.
 An Haltestellen: 
					235 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht 
					korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren 
					einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und 
					legten die Maske sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der 
					Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus 
					kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 575 Fahrgäste wurden ohne 
					gültigen Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug 2,35 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 Maskenpflicht: 17.206 Fahrgäste 
					kontrolliert, Ordnungsamt verhängt vier Bußgelder
 Duisburg, 13. April 2021 - Die Duisburger 
					Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg 
					kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung 
					der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des 
					Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren 
					der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen 
					von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend 
					festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste 
					ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte 
					Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit 
					weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der 
					Tragepflicht vor.
 
 In der vergangenen Woche haben die 
					Ticketprüfer der DVG insgesamt 17.206 Fahrgäste in den 
					Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den 
					Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 
					vier Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen verhängt.
 
 Die weiteren Ergebnisse der 
					Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen: 57 
					Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht 
					korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren 
					einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und 
					legten den Schutz sofort korrekt an.
 An
					Haltestellen: 137 Fahrgäste hatten die 
					medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht 
					angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort 
					korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht 
					wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der 
					Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der 
					Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 473 Fahrgäste wurden 
					ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 die 
					Beanstandungsquote betrug 2,75 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 Sechs Bußgelder, 398 
					Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt
 Duisburg, 7. April 2021 - Die Duisburger 
					Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg 
					kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung 
					der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des 
					Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren 
					der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen 
					von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend 
					festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste 
					ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte 
					Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit 
					weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der 
					Tragepflicht vor.
 
 In der vergangenen Woche haben die 
					Ticketprüfer der DVG insgesamt 14.637 Fahrgäste in den 
					Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den 
					Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 
					sechs Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und 
					an Haltestellen verhängt.
 
 Die weiteren Ergebnisse 
					der Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen:
 30 Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht 
					korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste waren 
					einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und 
					legten den Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in drei 
					Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste 
					des Fahrzeugs verweisen.
 
 An Haltestellen: 157 
					Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske nicht 
					korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren 
					einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und 
					legten die Maske sofort korrekt an.
 
 Die DVG 
					veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur 
					Einhaltung der Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die 
					DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 398 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug 2,72 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 22 Bußgelder, 
					625 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle DVG/Ordnungsamt
 Duisburg, 8. März 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der 
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. 
Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen von 
medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die 
Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen 
gegen Fahrgäste ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte 
Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit weiterhin 
konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht vor.
 
 In der 
					vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 
					22.705 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten 
					Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert.
 
 Das Bürger- und Ordnungsamt hat 22 Bußgelder in Höhe von 150 
					Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
 
 Die Ergebnisse der Kontrollen
 In Bussen 
					und Bahnen: 34 Fahrgäste hatten die medizinische 
					Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast 
					alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 
					Die DVG musste in fünf Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch 
					machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen.
 
 An Haltestellen: 129 Fahrgäste hatten 
					die medizinische Gesichtsmaske nicht korrekt oder gar nicht 
					angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der 
					Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten die Maske sofort 
					korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht 
					wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der 
					Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der 
					Fahrgäste.
 
 Die Ergebnisse:
 - 625 Fahrgäste 
					wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 - 
					die Beanstandungsquote betrug 2,75 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 10 
					Bußgelder, 729 Schwarzfahrer bei Maskenpflichtkontrolle 
					DVG/Ordnungsamt
 Duisburg, 01. März 2021 - Die Duisburger 
					Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg 
					kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung 
					der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des 
					Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren 
					der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 ist das Tragen 
					von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend 
					festgelegt. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste 
					ohne medizinische Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte 
					Maske sofort ein Bußgeld. DVG und Stadt Duisburg gehen damit 
					weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der 
					Tragepflicht vor.
 
 In der vergangenen Woche haben die 
					Ticketprüfer der DVG insgesamt 24.287 Fahrgäste in den 
					Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den 
					Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 
					zehn Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen verhängt.
 
 Die Ergebnisse der 
					Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen: 75 
					Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske 
					nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Fast alle Fahrgäste 
					waren einsichtig, folgten der Aufforderung der 
					DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
 Die DVG musste in fünf Fällen von ihrem 
					Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs 
					verweisen.
 
 An Haltestellen: 189 
					Fahrgäste hatten die medizinische Gesichtsmaske 
					nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren 
					einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und 
					legten die Maske sofort korrekt an.
 
 Die 
					DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der Kontrollen 
					zur Einhaltung der Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die 
					DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 729 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug drei Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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