| Duisburg, 19. März 2021 - Krisenstab 
					beschließt neue Allgemeinverfügung mit verschärften 
					Maßnahmen sowie eingeschränkten Pandemiebetrieb für die 
					Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 
 Der Krisenstab hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen, 
					die der in Duisburg angestiegenen Inzidenz von über 100 
					entgegenwirken sollen. Die Allgemeinverfügung gilt 
					ab Samstag, 20. März. Im Einzelnen wurde geregelt:
 
 1. Kontaktregel:
 Die bisher 
					geltende Lockerung in der CoronaSchVO des Landes, wonach der 
					Mindestabstand unterschritten werden darf beim 
					Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren 
					Personen aus einem anderen Hausstand bis zu einer Gesamtzahl 
					von höchstens fünf Personen, findet in Duisburg keine 
					Anwendung mehr. Das bedeutet, dass in Duisburg nur das 
					Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit 
					maximal einer weiteren Person, die von zu 
					betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden 
					kann, erlaubt ist.
 
 2. Die Maskenpflicht wird 
					ausgeweitet:
 - Bei der gemeinsamen 
					Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus 
					verschiedenen Hausständen besteht für alle Personen – mit
					Ausnahme für den Fahrzeugführer – die 
					Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
 - In einem Radius von 50 Meter um Ein- und 
					Ausgänge vor sakralen Räumen ist von den 
					Besuchenden mindestens eine Alltagsmaske zu tragen.
 
 3. Sport:
 - Kontaktsport 
					ist im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 2 CoronaSchVO 
					ausnahmslos untersagt. Dies bedeutet, dass 
					der Kontaktsport im Freizeitbereich wieder verboten ist.
 - Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist der Sport von 
					Gruppen von höchstens fünf Kindern unter 14 Jahren zuzüglich 
					bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.
 
 Alle anderen, über die CoronaschutzVO des Landes hinaus 
					geltenden Maßnahmen in Duisburg bleiben bestehen:
 Freitags in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an Samstagen, 
					Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 9 bis 
					19 Uhr gilt beim Verweilen außerhalb befestigter Wege in 
					bestimmten öffentlichen Außenbereichen der 
					Sechs-Seen-Platte, des Rheinparks und der Regattabahn die 
					Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Dies gilt auch beim 
					Verweilen auf Bänken in diesen Bereichen. So lange man in 
					Bewegung ist (z.B. beim Spazierengehen, Radfahren oder 
					Joggen), muss man keine Maske tragen.
 
 Die 
					Nutzung öffentlicher Spielplätze ist nun in der Zeit von 18 
					bis 9 Uhr untersagt.
 
 In bestimmten 
					öffentlichen Außenbereichen der Stadtbezirke gilt weiterhin 
					die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske - täglich in 
					der Zeit von 7 bis 20 Uhr.
 
 In einem Radius von 150 
					Metern um die besuchte Schule oder Kindertageseinrichtung 
					gilt für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie 
					Begleitpersonen und sonstige Mitarbeiter ebenfalls weiterhin 
					die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.
 
 
 Ab Montag eingeschränkter Pandemiebetrieb für die 
					Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
 Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat zudem nach Zustimmung 
					des MAGS NRW entschieden, dass ab Montag, 22. März, 
					in allen Duisburger Kindertageseinrichtungen und 
					Kindertagespflegen der „eingeschränkte Pandemiebetrieb“ 
					verfügt wird. Diese Entscheidung ist auf Grund des weiterhin 
					stetigen Anstiegs des Infektionsgeschehens in Duisburg 
					notwendig.
 
 Damit verbunden ist der dringende 
					Appell an alle Eltern, die Kindertagesbetreuung nur dann zu 
					nutzen, wenn es dafür zwingende berufliche Gründe und 
					familiäre Überlastungssituationen gibt. Es ist unbedingt 
					erforderlich, dass die Kontakte minimiert werden, um die 
					Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
 
 Die 
					Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben 
					jedoch grundsätzlich geöffnet. Die Eltern 
					entscheiden in eigener Verantwortung. Die 
					wöchentliche Betreuungszeit in den Kindertageseinrichtungen 
					bleibt weiterhin um 10 Stunden abgesenkt, die Betreuung 
					erfolgt in festen Gruppen.
 
 In der Kindertagespflege 
					orientiert sich die Betreuungszeit an den mit den Eltern 
					geschlossenen Verträgen. Beim Bringen und Abholen der Kinder 
					gilt auch weiterhin die Maskenpflicht 150 Meter um die 
					Einrichtung.
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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