| Hamminkeln, 24. März 2021 - Seit 11 Uhr 
					läuft wieder eine Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin 
					Angela Merkel und den Landesfürstinnen und -fürsten. Wie zu 
					hören ist, hat die Bundeskanzlerin ihr Veto eingelegt und 
					will trotz steigender Anzahl der Neuinfizierten die 
					sogenannte "Osterruhe" wieder zu den Akten legen.Gegen 
					12:30 Uhr soll eine Pressekonferenz aus dem Bundeskanzleramt 
					erfolgen.
 
 NRW-Ministerpräsident Laschet hat gerade, 
					12 Uhr, im Landtag über die heutige Konferenz, immer wieder 
					von Zwischenrufen der rechten Seite gestört, berichtet.
 "Wir alle haben diesen Beschluss gefasst, nicht nur die 
					Bundeskanzlerin, die die Verantwortung für die 'Osterruhe' 
					übernommen hat. Wir haben manche Dinge, wie Unterbrechung 
					von wichtigen Terminlieferung nicht bedacht, weil wir 
					darüber nicht informiert sind", so Laschet.
 
 Bundeskanzlerin Merkel hat in der eigenen Presseerklärung 
					die Schuld für die zurückgezogene Entscheidung auf sich 
					genommen und sich bei den Bürgerinnen und Bürger 
					entschuldigt. Im Prinzip für die 16 Landesfürstinnen und 
					Fürsten. Die, die Vereinbarungen, die bis dato in den 
					jeweiligen Konferenzen getroffen wurden, "zu Hause" jedes 
					Mal unterlaufen.
 
 
 Der Beschluss, nachdem die 
					'löchrige Osterruhe' komplett gecancelt wurde
 Berlin/Duisburg, 25. März 2021 - Die Bundeskanzlerin und die 
					Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken 
					den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf 
					gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen 
					Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der 
					Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar 
					zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der 
					hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein 
					starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.
 
 Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der 
					Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung 
					des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch wenn 
					bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft 
					werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen 
					Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in 
					Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, 
					dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer 
					auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der 
					aktuellen Situation die Belastungsgrenze des 
					Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen 
					Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch 
					zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der 
					Impfung der älteren Bevölkerung.
 
 Bund und Länder 
					haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung 
					das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger 
					ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit 
					von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr 
					Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der 
					Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren, 
					denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann 
					das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften 
					Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des 
					r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die 
					Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können. 
					Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des 
					Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei 
					hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des 
					Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, 
					bis die Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge 
					Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen 
					führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu 
					insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus 
					gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen 
					geboten.
 
 Zukünftige Öffnungsschritte werden 
					maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und 
					Bürger abhängen. Schnelltests und Selbsttests können 
					tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben. 
					Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch 
					Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte 
					Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre 
					Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei 
					umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent 
					an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche 
					Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine 
					bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer 
					Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen 
					ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst 
					drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schülerinnen und 
					Schüler wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die 
					zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die 
					Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests 
					für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine 
					Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig ist. 
					Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver 
					Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und 
					zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein 
					solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.
 
 Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen. 
					Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der 
					dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder 
					mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden 
					Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung 
					von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von 
					Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen 
					mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss 
					auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das 
					absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und 
					die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 
					bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den 
					nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige 
					Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in 
					Innenräumen zu vermeiden.
 
 Vor diesem Hintergrund 
					vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen 
					und Regierungschefs der Länder:
 
 1. Die bestehenden 
					Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen 
					und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, 
					sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen 
					trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit 
					Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 
					18. April 2021 verlängern.
 
 2. Angesichts der 
					exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im 
					letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle 
					inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 
					7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an 
					drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region 
					auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag 
					die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in 
					Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.
 
 Für 
					die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung 
					vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile 
					oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen 
					pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. 
					Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der 
					Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser 
					Inzidenzschwelle aus.
 
 3. Angesichts des deutlich 
					exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch 
					zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die 
					Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb 
					werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 
					weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere 
					sein:
 
 a. Tragepflicht medizinischer Masken von 
					Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem 
					Hausstand des Fahrers angehören;
 
 b. weitergehende 
					Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von 
					Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, 
					tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.
 
 c. Ausgangsbeschränkungen;
 
 d. verschärfte 
					Kontaktbeschränkungen.
 
 4. [Gestrichen]
 Anmerkung: 
					Die Bundeskanzlerin hat den Regierungschefinnen und 
					Regierungschefs der Länder am 24.03.2021 mitgeteilt, dass 
					Ziffer 4 des Beschlusstextes seitens der Bundesregierung 
					nicht umgesetzt wird.
 
 5. Nach Ostern wird 
					umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch 
					mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 
					2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen 
					kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den 
					Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, 
					flächendeckend und in Kooperation mit vielen 
					unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale 
					Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, 
					Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur 
					für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce 
					Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die 
					Monate März und April durch bereits getätigte und noch 
					laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und 
					Selbsttests versorgt sind.
 
 Die Taskforce Testlogistik 
					wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass 
					auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der 
					Teststrategie zur Verfügung stehen.
 
 Das 
					Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten 
					Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen 
					und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob 
					bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so 
					hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine 
					Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.
 
 In den Ländern werden derzeit mit der steigenden 
					Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende 
					Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten 
					Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und 
					Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher 
					Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von 
					Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und 
					Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst 
					zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich 
					werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in 
					entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird 
					zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas 
					erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die 
					Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung 
					unterstützt.
 
 6. Im Rahmen von zeitlich befristeten 
					Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten 
					Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept 
					einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die 
					Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines 
					konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale 
					Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse 
					als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur 
					Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche 
					Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge 
					Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare 
					Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.
 
 7. Für einen 
					umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen 
					Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in 
					Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur 
					Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens 
					von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am 
					Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo 
					dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten 
					regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die 
					Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den 
					Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die 
					SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der 
					steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der 
					Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. 
					Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so 
					sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei 
					entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten 
					und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die 
					Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, 
					wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage 
					und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die 
					Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf 
					in der Arbeitsschutzverordnung besteht.
 
 8. Für die 
					Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders 
					schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen 
					betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes 
					Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben 
					entwickeln.
 
 9. Bund und Länder appellieren weiterhin 
					eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht 
					zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu 
					verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. 
					Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus 
					ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in 
					die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass 
					eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach 
					Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne 
					ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens 
					am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt 
					aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren 
					Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März 
					ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus 
					Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 
					14 Tagen einzuhalten.  Darüber hinaus ist bei der 
					Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten 
					Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.
 
 Das Auftreten 
					von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite 
					Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende 
					Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche 
					Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei 
					beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber 
					aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 
					Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder 
					von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und 
					Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung 
					der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird 
					eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach 
					angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle 
					Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen 
					nach Deutschland vorgesehen wird.
 
 10. Die 
					wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die 
					Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die 
					Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten 
					Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der 
					anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen 
					durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der 
					Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für 
					Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen 
					bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der 
					Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser 
					mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines 
					Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen 
					erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des 
					Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten 
					Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden 
					können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des 
					aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.
 
 11. In 
					Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen 
					und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie 
					Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte 
					geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung 
					schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. 
					Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer 
					Normalisierung der seit langem angespannten Situation für 
					alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu 
					einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und 
					Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die 
					Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine 
					potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb 
					haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und 
					-chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, 
					hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, 
					Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. 
					Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die 
					Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne 
					Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und 
					wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder 
					durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften 
					und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach 
					bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, 
					ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem 
					Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des 
					Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor 
					diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.
 
 12. 
					Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und 
					Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren 
					Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.
 
 
 
 
 
 Löchriger 
					  Oster-Lockdown vom 1. bis 5.4.2021
 Videokonferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und 
					  Landesfürsten über Stunden unterbrochen
 Berlin/Duisburg, 22./23. März 2021 - Erst 
					begann die Video-Konferenz mit Verspätung, dann wurde sie 
					bereits nach drei Stunden unterbrochen. Aus einer geplanten 
					Viertelstunde wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt, Dienstag, 
					23.3., 0:35 Uhr, knapp über sechs Stunden. Bundeskanzlerin 
					Angela Merkel gingen die Maßnahmen der Länder nicht weit 
					genug, insbesondere 'Urlaubsländer' wollten kontraproduktiv 
					sogar inländischen Tourismus in den Osterferien zulassen.
 
 Shutdown der Läden und Supermärkte vom 1. bis 
					5.4.2021
 Aktuell gingen Journalisten vor Ort 
					davon aus, dass der Lockdown nicht nur bis zum 18. April 
					2021 verlängert wird, es wird auch von einem Shutdown der 
					Supermärkte kurz vor und nach den Osterfeiertagen 
					gesprochen. Vom 1. bis 6. April ist da die Rede.
 Beschlossen wurde eine 'Oster-Verlängerung' vom 1. bis zum 
					5. April., allerdings mit der Ausnahme, dass am Ostersamstag
 Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen öffnen dürfen.
 Wieder nur eine halbgare Entscheidung!
 
 Ausgangssperre und Schulschließungen
 Eine 
					Ausgangssperre ab einer Inzidenz über 100 in der Zeit 
					zwischen 22 und 5 Uhr stand ebenso im Raum, wie Schul- und 
					Kitaschließungen bei einer Inzidenz über 200.
 
 Keine Quarantäne nach Urlaubsrückkehr
 Reisenden drohte bei der Rückkehr nach Deutschland eine 
					14-tägige Quarantäne.
 Letztendlich steht dort nach 
					Gesprächen mit den Fluggesellschafften im Beschluss immerhin 
					ein Corona-Schnelltest, der vor der Rückreise durchgeführt 
					wird.
 
 Unfassbar bleibt der Umgang mit 
					religiösen Organisationen
 Statt eines klaren Verbots gibt es nur einen Appell, auf 
					'Präsenz-Zusammenkünfte' zu verzichten und stattdessen auf 
					virtuelle Veranstaltungen zu setzen.
 
 Es ist 
					unfassbar, warum diese "Vereine" anders behandelt werden als 
					jeder Sportverein, in denen wir und unsere Kinder sich seit 
					langer Zeit nicht betätigen dürfen!
 
 
 Zusammenfassung des Bund-Länder-Beschlusses
 Bund und Länder verlängern die Maßnahmen zur Eindämmung der 
					Corona-Pandemie bis zum 18. April. Das ist das Ergebnis 
					einer Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit 
					den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
 
 Kanzlerin Merkel verwies darauf, dass die Fallzahlen 
					exponentiell ansteigen – vor allem auch durch das Vordringen 
					der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7.
 
 „Wir 
					sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so 
					die Kanzlerin. Um eine Phase der Osterruhe zu entwickeln, 
					sollen Gründonnerstag und Ostersamstag Ruhetage mit 
					weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. Es gelte dann an 
					fünf Ostertagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“.
 
 Regeln gelten weiter bis zum 18. April
 Die Verlängerung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen bis 
					zum 18. April heißt konkret: Private Treffen sind mit 
					maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich, wobei 
					Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Beim Einkaufen 
					und im ÖPNV müssen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 
					oder FFP2 getragen werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigten Homeoffice ermöglichen 
					- überall dort, wo es möglich ist. Auf private Reisen und 
					Besuche, die nicht notwendig sind, soll verzichtet werden.
 
 Notbremse konsequent umsetzen
 Bund 
					und Länder waren sich einig: Die kürzlich vereinbarte „Notbremse“ bei 
					gestiegenen Infektionszahlen muss konsequent umgesetzt 
					werden, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten.
 
 Das bedeutet: Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem 
					Bundesland oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden 
					Tagen auf über 100, treten die strengeren 
					Kontaktbeschränkungen in Kraft, die bis zum 7. März galten. 
					Damit müssen sich private Kontakte wieder auf eine Person 
					außerhalb des eigenen Hausstandes beschränken, allerdings 
					werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Auch Öffnungen 
					des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen müssen 
					wieder rückgängig gemacht werden.
 
 Durch zusätzliche 
					Maßnahmen soll dafür Sorge getragen werden, dass die 
					Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. In 
					Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 sollen 
					deshalb weitergehende Schritte umgesetzt werden – etwa 
					Schnelltests in Bereichen, in denen Abstandhalten oder 
					konsequentes Maskentragen erschwert sind, Ausgangs- oder 
					verschärfte Kontaktbeschränkungen.
 
 Bund und Länder 
					hatten bei ihren Beratungen am 3. März mögliche 
					Öffnungsschritte bei stabiler oder sinkender Infektionslage 
					beschlossen. Gleichzeitig vereinbarten sie eine sogenannte Notbremse, 
					um schnell auf höhere Infektionsraten reagieren und 
					Lockerungen wieder zurücknehmen zu können.
 
 Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage
 Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine 
					mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das 
					exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. 
					Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und 
					Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden 
					Kontaktbeschränkungen werden.
 
 Damit gilt über Ostern 
					an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „Wir bleiben zu 
					Hause“. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis 
					der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem 
					weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen 
					beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht 
					mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im 
					öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt 
					und Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.
 
 Weitere Bund-Länder-Beschlüsse
 Bund 
					und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf diese 
					Regelungen geeinigt:
 Auf Reisen verzichten. Es 
					gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige 
					Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.
 Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas. Die 
					Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von 
					Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind 
					zwei Testungen pro Woche.
 Testangebote in 
					Betrieben. Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich 
					– Homeoffice ermöglichen. Wo dies 
					nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten 
					regelmäßige Testangebote machen.
 Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern. Mit den 
					weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen 
					können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, 
					bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.
 Modellprojekte ermöglichen. In den Ländern und 
					einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte 
					möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem 
					Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens 
					zu öffnen.
 Die Bundeskanzlerin und die 
					Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. 
					April erneut beraten.
 
 Im Wortlaut
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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