Maskenpflicht: 22.185
Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 62 Bußgelder
Duisburg, 31. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft
AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte
Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer
Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.
Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes
gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem
25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die
Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem
24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens
FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95)
verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen
Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein
Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um
zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen
Abständen erfolgen.
In der vergangenen Woche haben
die Ticketprüfer der DVG insgesamt 22.185 Fahrgäste in den
Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den
Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat
62 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen verhängt.
Die weiteren
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: •
In Bussen und Bahnen: 55 Fahrgäste hatten
den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
14 Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der
DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die
DVG musste in 41 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
• An
Haltestellen: 168 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: •
494 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
• die
Beanstandungsquote betrug 2,23 Prozent
Schwarzfahren
ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb
führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne
gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer
Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes
(EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer
Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die
zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen
angetroffen wurden.
Maskenpflicht: 23.059
Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 35 Bußgelder Duisburg, 25. Mai 2021
- Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs.
Seit dem 25. Januar
2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung
verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das
Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder
vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die
Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder
nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden
die täglichen Überprüfungen um zusätzliche
Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen
erfolgen.
In der vergangenen Woche wurden bei einer
Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Pauluskirche“ 2.359
Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und
Ordnungsamt neun Bußgelder. Bei den weiteren täglichen
Kontrollen in der vergangenen Woche im gesamten Streckennetz
wurden 20.700 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das
Bürger- und Ordnungsamt 26 Bußgelder. Insgesamt wurden damit
in der vergangenen Woche 23.059 Fahrgäste in den Bussen und
Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen
kontrolliert und vom Bürger- und Ordnungsamt insgesamt 35
Bußgelder verhängt.
Die Ergebnisse der weiteren
täglichen Kontrollen: In Bussen und Bahnen:
44 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Die DVG musste in 41 Fällen von ihrem
Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge
verweisen.
An Haltestellen: 189
Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten
der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig
die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der
Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:
479 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen die Beanstandungsquote betrug
2,31 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei
Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
Duisburg, 23. Mai 2021 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021
war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen
und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung
verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das
Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder
vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die
Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder
nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden
die täglichen Überprüfungen um zusätzliche
Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen
erfolgen.
Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand
am Donnerstag (20.5.) an der Haltestelle
„Pauluskirche“ in Duisburg-Hochfeld statt. Die
Angestellten des städtischen Ordnungsamts und der Polizei
Duisburg kontrollierten mit Unterstützung des
Ticketprüfpersonals der DVG insgesamt 2.359 Fahrgäste in 120
Fahrzeugen.
Die Ergebnisse: • Die
Ordnungsbehörden verhängten neun Bußgelder. • Die DVG
musste in zwei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
und Fahrgäste der Fahrzeuge oder der Haltestellen verweisen.
Die Polizei hat bei der Aktion elf Personalien festgestellt.
Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame
Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der
Fahrausweise. Das Ergebnis:
•
73 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung.
17.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 45
Bußgelder und 304 Schwarzfahrer Duisburg, 20. Mai 2021 - Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung
der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen
von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend
festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von
Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem
Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden
verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt
angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen
Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in
regelmäßigen Abständen erfolgen.
In der vergangenen
Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 16.454
Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz
sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und
Ordnungsamt hat 45 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen verhängt.
Die weiteren
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: In Bussen
und Bahnen: 37 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 14
Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der
DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die
DVG musste in 23 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen
und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
An
Haltestellen: 154 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 304 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffendie Beanstandungsquote betrug 1,85
Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei
Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
10.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 81
Bußgelder und 387 Schwarzfahrer Duisburg, 10. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die
Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.
Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von
medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die
Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das
Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard
(KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste
ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die
täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in
regelmäßigen Abständen erfolgen.
In der vergangenen Woche haben die
Ticketprüfer der DVG insgesamt 17.850 Fahrgäste in den
Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den
Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat
81 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen verhängt.
Die weiteren
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: In
Bussen und Bahnen: 24 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Zehn Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG musste in 14 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch
machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
An
Haltestellen: 197 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: 387 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen die Beanstandungsquote betrug
2,17 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt,
sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei
Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
Duisburg, 3. Mai 2021 - Die Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg
kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung
der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen,
Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des
Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren
der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen
von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend
festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von
Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem
Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden
verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt
angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen
Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in
regelmäßigen Abständen erfolgen.
In der vergangenen
Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 19.685
Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz
sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und
Ordnungsamt hat drei Bußgelder in Höhe von 150 Euro in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
Die
Ergebnisse der täglichen Kontrollen: Das Ordnungsamt hat
drei Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an
Haltestellen verhängt.
In Bussen und Bahnen:
154 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt
oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig,
folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den
Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in keinem Fall von
ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge
verweisen.
An Haltestellen: 148
Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten
der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz
sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich
die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der
Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen
Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der
Fahrgäste. Die Ergebnisse: 449 Fahrgäste
wurden ohne gültigen Fahrausweis
angetroffen die Beanstandungsquote betrug 2,28 Prozent
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu
einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei
nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten
diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und
Bahnen angetroffen wurden.
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