| Maskenpflicht: 22.185 
					Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 62 BußgelderDuisburg, 31. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft 
					AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte 
					Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer 
					Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. 
					Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes 
					gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 
					25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die 
					Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 
					24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens 
					FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) 
					verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen 
					Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein 
					Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um 
					zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen 
					Abständen erfolgen.
 
 In der vergangenen Woche haben 
					die Ticketprüfer der DVG insgesamt 22.185 Fahrgäste in den 
					Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den 
					Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 
					62 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen verhängt.
 
 Die weiteren 
					Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 • 
					In Bussen und Bahnen: 55 Fahrgäste hatten 
					den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					14 Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der 
					DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die 
					DVG musste in 41 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen 
					und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
 
 • An
					Haltestellen: 168 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
 Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der 
					Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus 
					kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 •        
					494 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 •        die 
					Beanstandungsquote betrug 2,23 Prozent
 
 Schwarzfahren 
					ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb 
					führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne 
					gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer 
					Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes 
					(EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer 
					Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die 
					zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen 
					angetroffen wurden.
 
 
 Maskenpflicht: 23.059 
					Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 35 Bußgelder
 Duisburg, 25. Mai 2021 
					- Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
					Kontrolleuren der DVG unterwegs.
 
 Seit dem 25. Januar 
					2021 war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung 
					verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das 
					Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder 
					vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die 
					Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder 
					nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden 
					die täglichen Überprüfungen um zusätzliche 
					Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen 
					erfolgen.
 
 In der vergangenen Woche wurden bei einer 
					Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Pauluskirche“ 2.359 
					Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das Bürger- und 
					Ordnungsamt neun Bußgelder. Bei den weiteren täglichen 
					Kontrollen in der vergangenen Woche im gesamten Streckennetz 
					wurden 20.700 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte das 
					Bürger- und Ordnungsamt 26 Bußgelder. Insgesamt wurden damit 
					in der vergangenen Woche 23.059 Fahrgäste in den Bussen und 
					Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen 
					kontrolliert und vom Bürger- und Ordnungsamt insgesamt 35 
					Bußgelder verhängt.
 
 Die Ergebnisse der weiteren 
					täglichen Kontrollen:
 In Bussen und Bahnen: 
					44 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder 
					gar nicht angelegt. Die DVG musste in 41 Fällen von ihrem 
					Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge 
					verweisen.
 
 An Haltestellen: 189 
					Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder 
					gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten 
					der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht regelmäßig 
					die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der 
					Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der 
					Fahrgäste. Das Ergebnis der täglichen Kontrollen:
 479 Fahrgäste wurden ohne gültigen 
					Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug 
					2,31 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, 
					sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei 
					Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein 
					angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des 
					erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro 
					führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als 
					Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne 
					gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 Duisburg, 23. Mai 2021 - Die 
					Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt 
					Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die 
					Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter 
					des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
					Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 
					war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen 
					und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung 
					verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das 
					Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder 
					vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die 
					Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder 
					nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden 
					die täglichen Überprüfungen um zusätzliche 
					Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen 
					erfolgen.
 
 Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand 
					am Donnerstag (20.5.) an der Haltestelle 
					„Pauluskirche“ in Duisburg-Hochfeld statt. Die 
					Angestellten des städtischen Ordnungsamts und der Polizei 
					Duisburg kontrollierten mit Unterstützung des 
					Ticketprüfpersonals der DVG insgesamt 2.359 Fahrgäste in 120 
					Fahrzeugen.
 
 Die Ergebnisse:
 • Die 
					Ordnungsbehörden verhängten neun Bußgelder.
 • Die DVG 
					musste in zwei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen 
					und Fahrgäste der Fahrzeuge oder der Haltestellen verweisen. 
					Die Polizei hat bei der Aktion elf Personalien festgestellt.
 
 Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame 
					Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der 
					Fahrausweise.
 Das Ergebnis:
 • 
					73 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen 
					angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des 
					erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro 
					führt dabei nicht zu einer Entlastung.
 
 
 17.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 45 
					  Bußgelder und 304 Schwarzfahrer
 Duisburg, 20. Mai 2021 - Die Duisburger 
					Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg 
					kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung 
					der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des 
					Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren 
					der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen 
					von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend 
					festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von 
					Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem 
					Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden 
					verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt 
					angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen 
					Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in 
					regelmäßigen Abständen erfolgen.
 
 In der vergangenen 
					Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 16.454 
					Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz 
					sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und 
					Ordnungsamt hat 45 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen verhängt.
 
 Die weiteren 
					Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 In Bussen 
					und Bahnen: 37 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 14 
					Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der 
					DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. Die 
					DVG musste in 23 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen 
					und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
 
 An 
					Haltestellen: 154 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der 
					Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus 
					kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 304 Fahrgäste wurden ohne gültigen 
					Fahrausweis angetroffendie Beanstandungsquote betrug 1,85 
					Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, 
					sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei 
					Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein 
					angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des 
					erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro 
					führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als 
					Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne 
					gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 10.5.: Maskenpflicht- und Fahrkartenkontrolle ergab 81 
					  Bußgelder und 387 Schwarzfahrer
 Duisburg, 10. Mai 2021 - Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die 
Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der 
Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. 
Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den 
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von 
medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die 
Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das 
Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard 
(KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste 
ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die 
täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in 
regelmäßigen Abständen erfolgen.
 
 In der vergangenen Woche haben die 
					Ticketprüfer der DVG insgesamt 17.850 Fahrgäste in den 
					Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den 
					Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und Ordnungsamt hat 
					81 Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen verhängt.
 
 Die weiteren 
					Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 In 
					Bussen und Bahnen: 24 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Zehn Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 
					Die DVG musste in 14 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch 
					machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
 
 An
					Haltestellen: 197 Fahrgäste hatten den 
					Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. 
					Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung 
					der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der 
					Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus 
					kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 387 Fahrgäste wurden ohne gültigen 
					Fahrausweis angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug 
					2,17 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, 
					sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei 
					Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein 
					angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des 
					erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro 
					führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als 
					Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne 
					gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 
 Duisburg, 3. Mai 2021 - Die Duisburger 
					Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg 
					kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung 
					der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, 
					Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter des 
					Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren 
					der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen 
					von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend 
					festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von 
					Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem 
					Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden 
					verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt 
					angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen 
					Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in 
					regelmäßigen Abständen erfolgen.
 
 In der vergangenen 
					Woche haben die Ticketprüfer der DVG insgesamt 19.685 
					Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz 
					sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Bürger- und 
					Ordnungsamt hat drei Bußgelder in Höhe von 150 Euro in 
					Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
 
 Die 
					Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
 Das Ordnungsamt hat 
					drei Bußgelder in Höhe von 150 Euro in Bussen, Bahnen und an 
					Haltestellen verhängt.
 
 In Bussen und Bahnen: 
					154 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt 
					oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, 
					folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den 
					Schutz sofort korrekt an. Die DVG musste in keinem Fall von 
					ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge 
					verweisen.
 
 An Haltestellen: 148 
					Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder 
					gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten 
					der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz 
					sofort korrekt an.
 
 Die DVG veröffentlicht wöchentlich 
					die Ergebnisse der Kontrollen zur Einhaltung der 
					Maskenpflicht.
 
 Fahrkartenkontrollen
 Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der 
					Fahrgäste.
 Die Ergebnisse:
 449 Fahrgäste 
					wurden ohne gültigen Fahrausweis 
					angetroffen
 die Beanstandungsquote betrug 2,28 Prozent
 
 Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine 
					Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die 
					wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu 
					einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten 
					Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei 
					nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten 
					diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und 
					Bahnen angetroffen wurden.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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