| Düsseldorf/Duisburg, 3. Mai 2021 - Am 
					Samstag, 01. Mai 2021, hat das Land NRW die Kreise und 
					kreisfreien Städte darüber informiert, dass ab heute, 3. Mai 
					2021, die Testpflicht für Immunisierte wegfällt.
 Konkret bedeutet das, dass vollständig Geimpfte und 
					Genesene mit negativ Getesteten dort gleichgestellt 
					werden, wo in der aktuellen Coronaschutzverordnung 
					Regelungen bestehen, die negativ Getesteten Zugang zu 
					bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben.
 
 Diese Regel gilt beispielsweise für das sogenannte „Click 
					and Meet“ im Einzelhandel (abhängig von der Entwicklung der 
					Inzidenz im Kreis Wesel frühestens möglich ab Donnerstag. 
					06. Mai), für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur), 
					für Besuche der Außenbereiche von Zoos, für die Testpflicht 
					in Schulen sowie für die Einreisequarantäne.
 
 Eine 
					Immunisierung kann nach Landesvorgabe wie folgt nachgewiesen 
					werden:
 1.    Nachweis einer vor 
					mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung 
					gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union 
					zugelassenen Impfstoff,
 
 2.    Nachweis 
					eines positiven Testergebnisses, das auf einer 
					Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR     
					oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) 
					beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate 
					zurückliegt, oder
 
 3.    den Nachweis 
					eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung 
					mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden 
					Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 
					mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
 
 Weitere Informationen enthält die
					
					aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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