Düsseldorf/Duisburg, 3. Mai 2021 - Am
Samstag, 01. Mai 2021, hat das Land NRW die Kreise und
kreisfreien Städte darüber informiert, dass ab heute, 3. Mai
2021, die Testpflicht für Immunisierte wegfällt.
Konkret bedeutet das, dass vollständig Geimpfte und
Genesene mit negativ Getesteten dort gleichgestellt
werden, wo in der aktuellen Coronaschutzverordnung
Regelungen bestehen, die negativ Getesteten Zugang zu
bestimmten Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Diese Regel gilt beispielsweise für das sogenannte „Click
and Meet“ im Einzelhandel (abhängig von der Entwicklung der
Inzidenz im Kreis Wesel frühestens möglich ab Donnerstag.
06. Mai), für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur),
für Besuche der Außenbereiche von Zoos, für die Testpflicht
in Schulen sowie für die Einreisequarantäne.
Eine
Immunisierung kann nach Landesvorgabe wie folgt nachgewiesen
werden: 1. Nachweis einer vor
mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung
gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union
zugelassenen Impfstoff,
2. Nachweis
eines positiven Testergebnisses, das auf einer
Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR
oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik)
beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate
zurückliegt, oder
3. den Nachweis
eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung
mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden
Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19
mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Weitere Informationen enthält die
aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
|