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Corona-Schutzimpfungen
Terminbuchungen für erste Angehörige der Prio-Gruppe 3 möglich

Düsseldorf/Duisburg, 6. Mai 2021 - Durch einen heute (5. Mai) vom NRW-Gesund­heitsministerium (MAGS) veröffentlichten Erlass sind ab dem morgigen Donnerstag, den 6. Mai, 8 Uhr, nun auch Terminbuchungen für eine Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich. Die Termine für die Impfung in einem der Impfzentren im Rheinland können über die Buchungsoptionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vereinbart werden - entweder telefonisch unter 0800 116 117 01 oder unter https://termin.corona-impfung.nrw/home

Folgende Personenkreise haben durch den heutigen Erlass des MAGS eine Impfberechtigung erhalten:

· Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (maxi­mal zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und
  Pflegebedürftigen)
· Eltern von pflegebedürftigen Minderjährigen
· Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
· Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle beschäftigten inkl. der
  Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
· Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
· Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
· Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher
· Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie  
  Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
· Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz 

„Wir begrüßen die Entscheidung des MAGS, jetzt in die Impfungen der Prio-Gruppe 3 einzutreten, da der hervorragende Impffortschritt im Rhein­land sich damit weiter beschleunigen kann. Ebenso macht es aus unserer Sicht Sinn, dass Minister Laumann heute den über 60-Jährigen eine Impfung bevorzugt in den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzten insbesondere mit AstraZeneca nahegelegt hat.

Unsere Mitglieder können die Dringlichkeit einer Impfung individuell am besten einordnen – auch für den Fall einer Impfung bei Personen unter 60-Jahren, die ja ebenfalls grundsätzlich möglich ist“, kommentiert Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein die heutige Entscheidung des MAGS.

So wird die Impfberechtigung nachgewiesen
Der Nachweis der Impfberechtigung erfolgt nicht im Rahmen des Buchungsprozesses. Die entsprechenden Unterlagen müssen am Tag der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden, andernfalls findet dort keine Impfung statt.

Als Nachweis für Kontaktpersonen ist das offizielle Formular des MAGS zu verwenden, dieses kann über die Homepage des MAGS bezogen werden.

Kontaktpersonen von Schwangeren haben ebenfalls eine Kopie des Mutterpasses beizubringen.

Kontaktpersonen von nicht in einer Pflegeeinrichtung lebenden pflegebedürftigen Personen haben zusätzlich eine Kopie des Nachweises der Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person beizubringen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt sein. Das Alter und die Art der Vorerkrankung der pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung unerheblich.

Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, werden durch den Erlass den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt. Dem Impfzentrum ist aber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört. Diese Bescheinigung können Eltern kostenlos über den Haus- oder Facharzt erhalten.

Der Nachweis für die Beschäftigen im Lebensmitteleinzelhandel und der weiteren nun berechtigten Beschäftigtengruppen erfolgt durch eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung, diese ist ebenfalls online abrufbar unter: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_23042021.pdf


Statement von Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zum heutigen Buchungsstart der ersten Prio 3-Angehörigen im Rheinland

„Seit heute Morgen, 8 Uhr, können nun endlich auch die ersten Personengruppen der dritten Prioritätsstufe ihre Impftermine über unsere Buchungswege online oder telefonisch vereinbaren. Bereits in den ersten gut drei Stunden konnten wir über 171.000 Termine an über 85.500 Kontaktpersonen und Angehörige der gestern vom NRW-Gesundheitsministerium benannten Berufsgruppen vergeben – das Interesse und die Nachfrage ist also groß. Dies zeigt auch die große Zahl der Zugriffe auf unser Buchungsportal, die sich aktuell auf knapp 18 Millionen am heutigen Tage belaufen. Trotz dieses immensen Datenverkehrs läuft unser Buchungsportal seit dem frühen Morgen gut und stabil, wir werden auch heute und in den kommenden Tagen weiterhin freie Impf- bzw. Terminkapazitäten für die Buchungen bereitstellen. Impf-Interessierte, die bisher noch keinen Termin buchen konnten, werden daher auch in den nächsten Tagen entsprechende Chancen haben.

In Summe wird sich durch den heutigen Start für die Prio-Gruppe 3 und vor allem durch die Impfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Impffortschritt im Rheinland nochmals deutlich erhöhen. Unser gemeinsames Ziel einer schnellen Durchimpfung der Bevölkerung rückt damit wieder ein Stück näher. Ich begrüße es dabei auch außerordentlich, dass die Gruppe der über 60-Jährigen nun bevorzugt in den Praxen der Haus- und Fachärzten eine Impfung wahrnehmen soll – und hier insbesondere mit AstraZeneca. Dieser Impfstoff hat gerade bei älteren Patienten eine sehr gute Wirksamkeit und ich appelliere an alle Impflinge, dem Rat Ihres Impfarztes zu folgen, wenn dieser eine Impfung mit AstraZeneca individuell empfiehlt. Dies gilt auch für den Fall einer Impfung bei Personen unter 60 Jahren“.