Düsseldorf/Duisburg, 6. Mai 2021 - Durch
einen heute (5. Mai) vom NRW-Gesundheitsministerium (MAGS)
veröffentlichten Erlass sind ab dem morgigen Donnerstag, den
6. Mai, 8 Uhr, nun auch Terminbuchungen für eine
Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personen der
Prioritätsgruppe 3 möglich. Die Termine für die Impfung in
einem der Impfzentren im Rheinland können über die
Buchungsoptionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Nordrhein vereinbart werden - entweder telefonisch unter
0800 116 117 01 oder unter
https://termin.corona-impfung.nrw/home
Folgende Personenkreise haben durch den heutigen Erlass
des MAGS eine Impfberechtigung erhalten:
·
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren
(maximal zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und
Pflegebedürftigen) · Eltern von pflegebedürftigen
Minderjährigen · Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
· Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in
Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle
beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten,
Auszubildenden oder Minijobber. · Lehrerinnen und Lehrer
sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen ·
Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten ·
Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher · Beschäftigte in
den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden,
Richterinnen und Richter sowie
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte · Beschäftigte im
Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
„Wir begrüßen die Entscheidung des MAGS, jetzt in
die Impfungen der Prio-Gruppe 3 einzutreten, da der
hervorragende Impffortschritt im Rheinland sich damit
weiter beschleunigen kann. Ebenso macht es aus unserer Sicht
Sinn, dass Minister Laumann heute den über 60-Jährigen eine
Impfung bevorzugt in den Praxen der niedergelassenen Haus-
und Fachärzten insbesondere mit AstraZeneca nahegelegt hat.
Unsere Mitglieder können die Dringlichkeit einer
Impfung individuell am besten einordnen – auch für den Fall
einer Impfung bei Personen unter 60-Jahren, die ja ebenfalls
grundsätzlich möglich ist“, kommentiert Dr. med. Frank
Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein die heutige
Entscheidung des MAGS.
So wird die
Impfberechtigung nachgewiesen Der Nachweis der
Impfberechtigung erfolgt nicht im Rahmen des
Buchungsprozesses. Die entsprechenden Unterlagen müssen am
Tag der Impfung im Impfzentrum vorgelegt werden, andernfalls
findet dort keine Impfung statt.
Als Nachweis für
Kontaktpersonen ist das offizielle Formular des MAGS zu
verwenden, dieses kann über
die Homepage des MAGS bezogen werden.
Kontaktpersonen von Schwangeren haben ebenfalls eine Kopie
des Mutterpasses beizubringen.
Kontaktpersonen von
nicht in einer Pflegeeinrichtung lebenden pflegebedürftigen
Personen haben zusätzlich eine Kopie des Nachweises der
Pflegekasse über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
beizubringen. Die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen
müssen nicht als Pflegepersonen bei der Pflegekasse benannt
sein. Das Alter und die Art der Vorerkrankung der
pflegebedürftigen Person sind für die Impfberechtigung
unerheblich.
Eltern von minderjährigen Kindern mit
einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die
selbst nicht geimpft werden können, werden durch den Erlass
den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt.
Dem Impfzentrum ist aber eine ärztliche Bescheinigung
vorzulegen, die bestätigt, dass das Kind der Personengruppe
nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV angehört. Diese
Bescheinigung können Eltern kostenlos über den Haus- oder
Facharzt erhalten.
Der Nachweis für die Beschäftigen
im Lebensmitteleinzelhandel und der weiteren nun
berechtigten Beschäftigtengruppen erfolgt durch eine
ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung, diese ist ebenfalls
online abrufbar unter:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_23042021.pdf
Statement von Dr. med. Frank Bergmann,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)
Nordrhein zum heutigen Buchungsstart der ersten Prio
3-Angehörigen im Rheinland
„Seit heute Morgen, 8
Uhr, können nun endlich auch die ersten Personengruppen der
dritten Prioritätsstufe ihre Impftermine über unsere
Buchungswege online oder telefonisch vereinbaren. Bereits in
den ersten gut drei Stunden konnten wir über 171.000 Termine
an über 85.500 Kontaktpersonen und Angehörige der gestern
vom NRW-Gesundheitsministerium benannten Berufsgruppen
vergeben – das Interesse und die Nachfrage ist also groß.
Dies zeigt auch die große Zahl der Zugriffe auf unser
Buchungsportal, die sich aktuell auf knapp 18 Millionen am
heutigen Tage belaufen. Trotz dieses immensen Datenverkehrs
läuft unser Buchungsportal seit dem frühen Morgen gut und
stabil, wir werden auch heute und in den kommenden Tagen
weiterhin freie Impf- bzw. Terminkapazitäten für die
Buchungen bereitstellen. Impf-Interessierte, die bisher noch
keinen Termin buchen konnten, werden daher auch in den
nächsten Tagen entsprechende Chancen haben.
In Summe
wird sich durch den heutigen Start für die Prio-Gruppe 3 und
vor allem durch die Impfungen in den Praxen der
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte der Impffortschritt im
Rheinland nochmals deutlich erhöhen. Unser gemeinsames Ziel
einer schnellen Durchimpfung der Bevölkerung rückt damit
wieder ein Stück näher. Ich begrüße es dabei auch
außerordentlich, dass die Gruppe der über 60-Jährigen nun
bevorzugt in den Praxen der Haus- und Fachärzten eine
Impfung wahrnehmen soll – und hier insbesondere mit
AstraZeneca. Dieser Impfstoff hat gerade bei älteren
Patienten eine sehr gute Wirksamkeit und ich appelliere an
alle Impflinge, dem Rat Ihres Impfarztes zu folgen, wenn
dieser eine Impfung mit AstraZeneca individuell empfiehlt.
Dies gilt auch für den Fall einer Impfung bei Personen unter
60 Jahren“.
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