|  | Inzidenz >100 (Bundesnotbremse)
 | Stufe 1 Inzidenz 100-50
 | Stufe 2 Inzidenz < 50
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								| Ausgangs-beschränkungen 
 
 | Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr mit 
								Ausnahmen | keine Ausgangs- beschränkungen
 | keine Ausgangs- beschränkungen
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								| Kontakt-beschränkungen 
 | Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind 
								erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts + 1 
								Person eines weiteren Haushalts | Eigener Haushalt plus 1 Person (plus Kinder bis 
								einschl. 14 Jahren) Außerdem wieder 5 
								Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis 
								einschl. 14 Jahren)
 | Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten 
								(plus Kinder bis 14 Jahren) möglich 
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								| Kultur | Konzerte und Aufführungen 
								in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und 
								Kinos sind untersagt. Auch der Betrieb von 
								Museen, Kunstausstellungen, Galerien, 
								Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen 
								Einrichtungen ist untersagt.
 | Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 
								Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis 
								möglich Der Besuch von Museen, 
								Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, 
								Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen 
								Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung 
								möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen 
								max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter 
								Ausstellungsfläche.
 
 | Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, 
								Opern- und Konzerthäusern und anderen 
								öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind 
								zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives 
								Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des 
								Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan) | 
							
								| Sport | Erlaubt bleibt im Freien 
								(auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose 
								Ausübung von Individualsportarten allein, zu 
								zweit oder mit Angehörigen des eigenen 
								Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren ist 
								Sport in Gruppen von maximal 5 Personen 
								zulässig. Fitnessstudios geschlossen.
 | Ausübung von kontaktfreiem Sport auf 
								Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 
								Personen 
 Kontaktsport unter freiem 
								Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen 
								Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis 
								zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre
 
 Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem 
								Testergebnis  wieder erlaubt ( bis zu 20 Prozent 
								der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan)
 
 | Sport im Freien ohne Personen-begrenzung erlaubt 
 Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und 
								Kontakt-nachverfolgung, Kontaktsport innen nur 
								in Gruppen wie bei den allgemeinen 
								Kontaktbeschränkungen
 
 Zuschauer unter 
								freiem Himmel auch ohne Test erlaubt ( bis zu 20 
								Prozent der Kapazität, max. 500 Personen)
 
 Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit 
								negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der 
								Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen
 
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								| Freizeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 | Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, 
								Klubs, Spielhallen, Spielbanken, 
								Wettannahmestelle, Solarien, 
								Prostitutionsstätten, bleiben geschlossen. | Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen: Minigolf, 
								Kletterpark, Hochseilgarten, Voraussetzung: 
								negatives Testergebnis Freibäder dürfen zur 
								Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, 
								Begrenzung der Besucheranzahl Voraussetzung ist 
								negatives Testergebnis
 
 | Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit 
								negativem Testergebnis und Personenbegrenzung 
 Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und 
								ähnl. Einrichtungen möglich mit 
								Personenbegrenzung und negativem Testergebnis
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								| Einzelhandel | Geschäfte, die nicht 
								Grundversorgung sind, geschlossen (Inzidenz über 
								150) bzw. nur mit click&meet plus negativem 
								Testestergebnis und Begrenzung auf einen Kunden 
								pro 40 qm (Inzidenz zwischen 150 und 100), 
 | Alle Geschäfte geöffnet. Geschäfte, die nicht 
								Grundversorgung sind, mit negativem 
								Testergebnis, ohne Terminbuchung , Reduzierung 
								Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 20 
								Quadratmeter, Voraussetzung ist negatives 
								Testergebnis
 | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen 
								Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test 
								erforderlich 
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								| Gastronomie | Betrieb ist nicht zulässig | Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist im 
								Außenbereich und mit negativem Testergebnis für 
								Gäste und Bedienung zulässig | Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch 
								im Innenbereich mit negativem Testergebnis für 
								Gäste und Bedienung zulässig, , Abstandsregeln 
 Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig
 
 
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								| Beherbergung | Private Übernachtungen nur 
								in Härtefällen zulässig | Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf 
								Campingplätzen mit negativem Testergebnis 
								zulässig 
 Übernachtungsangebote zu 
								privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen 
								mit bis zu 60 Prozent der Kapazität 
								zulässig,Voraussetzung ist negatives 
								Testergebnis
 
 | Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels | 
							
								| Messen/ Märkte
 | Betrieb ist nicht zulässig | Betrieb ist nicht zulässig | Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Be-sucher pro 
								7qm der für Besucher zu-gänglichen Fläche | 
							
								| Tagungen/ Kongresse
 | Veranstaltung ist nicht 
								zulässig | Veranstaltung ist nicht zulässig | Zulässig mit Personenbegrenzung und Test 
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								| Private Veranstaltungen
 | Nicht zulässig | Nicht zulässig | Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, 
								in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils 
								mit negativem Testergebnis |