29.6.: Maskenpflicht: 23.340
Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 17 Bußgelder
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt
Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die
Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind Mitarbeiter
des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den
Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 24. April war das
Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder
vergleichbarer Klassifizierung (KN95 oder N95)
verpflichtend. Aufgrund der guten Entwicklungen im
Infektionsgeschehen ist seit 12. Juni 2021 das Tragen einer
medizinischen Maske (OP-Maske) auch ausreichend. Die
Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder
nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden
die täglichen Überprüfungen um zusätzliche
Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen
erfolgen.
In der vergangenen Woche wurden bei einer
Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Duisburg
Hauptbahnhof“ 2.881 Fahrgäste kontrolliert. Dabei verhängte
das Bürger- und Ordnungsamt 15 Bußgelder. Bei den
weiteren täglichen Kontrollen in der vergangenen Woche im
gesamten Streckennetz wurden 20.459 Fahrgäste kontrolliert.
Dabei verhängte das Bürger- und Ordnungsamt zwei Bußgelder.
Insgesamt wurden damit in der vergangenen Woche 23.340
Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz
sowie an den Haltestellen kontrolliert und vom Bürger- und
Ordnungsamt insgesamt 17 Bußgelder verhängt.
Die
Ergebnisse der weiteren täglichen Kontrollen: • In Bussen
und Bahnen: 41 Fahrgäste hatten die Maske nicht korrekt oder
gar nicht angelegt. Die DVG musste in sieben Fällen von
ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge
verweisen. • An Haltestellen: 206 Fahrgäste hatten die
Maske nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste
waren einsichtig, folgten der Aufforderung der
DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht regelmäßig die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Das
Ergebnis der täglichen Kontrollen: •
668 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen,
davon 100 bei der Sonderkontrolle.
Schwarzfahren ist
kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt
Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen
Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die
Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von
60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
24.6.:
Maskenpflicht-Sonderkontrolle: Ordnungsamt verhängt 15
Bußgelder Die Duisburger Verkehrsgesellschaft
AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte
Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer
Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.
Täglich sind Beschäftigte des Bürger- und Ordnungsamtes
gemeinsam mit Kontrollpersonal der DVG unterwegs. Seit dem
25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken in
Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die
Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem
24. April 2021 war das Tragen von Masken mit mindestens
FFP2-Standard oder vergleichbarer Klassifizierung (KN95 oder
N95) verpflichtend. Aufgrund der guten Entwicklungen im
Infektionsgeschehen ist seit 12. Juni 2021 das Tragen einer
medizinischen Maske (OP-Maske) auch ausreichend. Die
Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne medizinische
Gesichtsmaske oder nicht korrekt angelegte Maske sofort ein
Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um
zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen
Abständen erfolgen.
Eine dieser mehrstündigen
Kontrollen fand am gestrigen Mittwoch an der
U-Bahnhaltestelle „Duisburg Hauptbahnhof“ statt. Die
Angestellten des städtischen Ordnungsamts und der Polizei
Duisburg kontrollierten mit Unterstützung des
Ticketprüfpersonals der DVG insgesamt 2.881 Fahrgäste in
74 Fahrzeugen.
Die Ergebnisse: •
Die Ordnungsbehörden verhängten 15 Bußgelder.
• Die DVG musste in einem Fall von ihrem Hausrecht Gebrauch
machen. • Die Polizei hat bei der Aktion zwölf
Personalien festgestellt.
Darüber hinaus
nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur
Überprüfung der Fahrausweise. Das
Ergebnis: • 100 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die
zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen
angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des
erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro
führt dabei nicht zu einer Entlastung.
9.6.: Maskenpflicht: 21.394 Fahrgäste kontrolliert, Ordnungsamt verhängt 34
Bußgelder Duisburg, 9. Juni 2021 - Die
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren
seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer
Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Täglich sind
Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der
DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar 2021 war das Tragen von medizinischen Masken
in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung
verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit
mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95)
verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder
nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen
Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen
Abständen erfolgen.
In der vergangenen Woche haben die Ticketprüfer der
DVG insgesamt 21.394 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im
gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert.
Das Bürger- und Ordnungsamt hat 34 Bußgelder in Höhe von 150
Euro in Bussen, Bahnen und an Haltestellen verhängt.
Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:
• In Bussen und Bahnen: 40 Fahrgäste hatten den
Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt.
Drei Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung
der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG musste in 37 Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch
machen und die Fahrgäste der Fahrzeuge verweisen.
•
An Haltestellen: 214 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz
nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren
einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und
legten den Schutz sofort korrekt an.
Die DVG veröffentlicht wöchentlich die Ergebnisse der
Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht.
Fahrkartenkontrollen Darüber hinaus
kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste.
Die Ergebnisse: • 540 Fahrgäste wurden ohne gültigen
Fahrausweis angetroffen • die Beanstandungsquote betrug
2,52 Prozent
Schwarzfahren ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt
Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen
Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die
Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von
60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als
Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne
gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.
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