Ab heute, Montag,
26.7., gilt in NRW,
ab Samstag, 31.7., in Duisburg wieder
Inzidenzstufe 1
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Duisburg, 30. Juli 2021 - Gemäß den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes greift in
Duisburg aller Voraussicht nach ab Samstag, 31. Juli, die lokale Inzidenzstufe
1. Grund dafür ist, dass die Inzidenzgrenze 10 mit dem gestrigen Donnerstag an
acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab dem
übernächsten Tag festgelegte Verschärfungen. Diese betreffen beispielsweise die
Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht, den Freizeit-, Kultur und Sportbereich
sowie die Gastronomie.
Weitere Informationen zu einzelnen Regelungen
sind auf auf
https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden.
Im Detail können die Regelungen in der aktuellen
Coronaschutzverordnung (gültig ab 30. Juli) des Landes
Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link (PDF) nachgelesen
werden:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210729_coronaschvo_ab_30.07.2021_lesefassung.pdf
Hinweis: Verbindlich gelten die neuen Regelungen der
lokalen Inzidenzstufe 1, wenn das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales für die Kreise und kreisfreien
Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und
veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie
die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell
unter www.mags.nrw
veröffentlicht.
Duisburg, 26. Juli 2021 - Laut der gültigen
Coronaschutzverordnung NRW
vom 9.7.2021 erfolgt die Abstufung von
Inzidenzstufe 0 auf 1, wenn der Wert von
10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.
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Stufe 1
Inzidenz 10,1 ≤ 35
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Kontaktbeschränkungen
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Treffen im
öffentlichen Raum sind ohne
Begrenzung erlaubt für Angehörige
aus fünf Haushalten; außerdem für
100 Personen mit Test aus beliebigen
Haushalten
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Außerschulische
Bildung
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ohne Maske
am festen Sitzplatz
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
auch innen ohne Test
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Kinder-/Jugendarbeit
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Gruppenangebote innen 30, außen 50
junge Menschen ohne Altersbegrenzung
ohne Test
Ferienangebote und Ferienreisen mit
Test
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Kultur
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Veranstaltungen
außen und innen, Theater, Oper,
Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan)
und Test, Sitzordnung nach
Schachbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb
innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit
Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
ab 27.08.:
Musikfestivals mit bis zu 1.000
Zuschauern mit Test und genehmigtem
Konzept
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Sport
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Außen und
innen Kontaktsport mit bis zu 100
Personen mit Test
Außen über 1.000 bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität, innen bis zu 1.000
Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent
der Kapazität, jeweils mit Sitzplan,
Sitzordnung nach Schachtbrettmuster,
wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe
1: Innensport ohne Test
ab 27.08.: Sportfeste ohne
Personenbegrenzung mit genehmigtem
Konzept mit Test;
Sportveranstaltungen bis zu 25.000
Zuschauer, max. 50 Prozent der
Kapazität.
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Freizeit
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Freibäder
ohne Test
Bordelle usw. mit Test
Clubs und Diskotheken mit
Außenbereichen bis zu 250 Personen
mit Test
ab 27.08.: wenn Landesinzidenz
ebenfalls ≤ 35:
Clubs und Disko-theken auch
Innen-bereich und ohne
Personenbegrenzung mit Test und
genehmigtem Konzept
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Einzelhandel
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Wegfall
Sonderregel für über 800 qm große
Geschäfte
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Messen/Märkte
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ab 27.08.:
auch Jahr- und Spezialmärkte mit
Kirmes-elementen ohne Test
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Tagungen/Kongresse
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außen und
innen bis zu 1.000 Personen mit Test
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Private Veranstaltungen
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außen bis
zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu
100 Gäste mit Test
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Partys
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Bis zu 100
Personen im Freien und 50 in
Innenräumen ohne Abstand und Maske
aber mit Test und Rückverfolgbarkeit
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Große Festveranstaltungen
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ab 27.08.:
Volksfeste, Schützenfeste,
Stadtfeste usw. bis zu 1.000
Besucher mit genehmigtem Konzept;
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35:
ohne Besucherbegrenzung
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Gastronomie
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wenn
Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch
Innengastronomie ohne Test
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Beherbergung/Tourismus
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Busreisen
ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle
Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz
≤ 35 kommen
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