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				      Ab heute, Montag, 
									26.7., gilt in NRW,
					
					
				    ab Samstag, 31.7., in Duisburg wieder 
									Inzidenzstufe 1 | 
			   
				   | Duisburg, 30. Juli 2021 - Gemäß den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes greift in 
Duisburg aller Voraussicht nach ab Samstag, 31. Juli, die lokale Inzidenzstufe 
1. Grund dafür ist, dass die Inzidenzgrenze 10 mit dem gestrigen Donnerstag an 
acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, demnach gelten ab dem 
übernächsten Tag festgelegte Verschärfungen. Diese betreffen beispielsweise die 
Kontaktbeschränkungen, die Maskenpflicht, den Freizeit-, Kultur und Sportbereich 
sowie die Gastronomie. 
 Weitere Informationen zu einzelnen Regelungen 
					sind auf auf
					
					https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden. 
					Im Detail können die Regelungen in der aktuellen 
					Coronaschutzverordnung (gültig ab 30. Juli) des Landes 
					Nordrhein-Westfalen unter folgendem Link (PDF) nachgelesen 
					werden:
 https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210729_coronaschvo_ab_30.07.2021_lesefassung.pdf
 
 Hinweis: Verbindlich gelten die neuen Regelungen der 
					lokalen Inzidenzstufe 1, wenn das Ministerium für Arbeit, 
					Gesundheit und Soziales für die Kreise und kreisfreien 
					Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und 
					veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie 
					die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell 
					unter www.mags.nrw 
					veröffentlicht.
 
 Duisburg, 26. Juli 2021 - Laut der gültigen 
							
							Coronaschutzverordnung NRW 
vom 9.7.2021 erfolgt die Abstufung von
							Inzidenzstufe 0 auf 1, wenn der Wert von 
10 wieder acht Tage hintereinander überschritten wird.
 
 
			   	    
									
										
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											  | 
											Stufe 1Inzidenz 10,1 ≤ 35
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											| 
											
											Kontaktbeschränkungen | Treffen im 
											öffentlichen Raum sind ohne 
											Begrenzung erlaubt für Angehörige 
											aus fünf Haushalten; außerdem für 
											100 Personen mit Test aus beliebigen 
											Haushalten |  
											| 
											AußerschulischeBildung
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											ohne Maske 
											am festen Sitzplatzwenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: 
											auch innen ohne Test
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											| 
											
											Kinder-/Jugendarbeit | 
											Gruppenangebote innen 30, außen 50 
											junge Menschen ohne Altersbegrenzung 
											ohne TestFerienangebote und Ferienreisen mit 
											Test
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											| 
											
											Kultur | 
											Veranstaltungenaußen und innen, Theater, Oper, 
											Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) 
											und Test, Sitzordnung nach 
											Schachbrettmuster
 nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb 
											innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit 
											Test, mit Gesang / Blasinstrumenten
 
											ab 27.08.: 
											Musikfestivals mit bis zu 1.000 
											Zuschauern mit Test und genehmigtem 
											Konzept |  
											| 
											
											Sport | 
											Außen und 
											innen Kontaktsport mit bis zu 100 
											Personen mit Test
 Außen über 1.000 bis zu 25.000 
											Zuschauer, max. 50 Prozent der 
											Kapazität, innen bis zu 1.000 
											Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent 
											der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, 
											Sitzordnung nach Schachtbrettmuster, 
											wenn Land ebenfalls in Inzidenzstufe 
											1: Innensport ohne Test
 
 ab 27.08.: Sportfeste ohne 
											Personenbegrenzung mit genehmigtem 
											Konzept mit Test; 
											Sportveranstaltungen bis zu 25.000 
											Zuschauer, max. 50 Prozent der 
											Kapazität.
 |  
											| 
											
											Freizeit | 
											Freibäder 
											ohne TestBordelle usw. mit Test
 
 Clubs und Diskotheken mit 
											Außenbereichen bis zu 250 Personen 
											mit Test
 
 ab 27.08.: wenn Landesinzidenz 
											ebenfalls ≤ 35:
 Clubs und Disko-theken auch 
											Innen-bereich und ohne 
											Personenbegrenzung mit Test und 
											genehmigtem Konzept
 |  
											| 
											
											Einzelhandel | Wegfall 
											Sonderregel für über 800 qm große 
											Geschäfte |  
											| 
											
											Messen/Märkte | ab 27.08.: 
											auch Jahr- und Spezialmärkte mit 
											Kirmes-elementen ohne Test |  
											| 
											
											Tagungen/Kongresse | außen und 
											innen bis zu 1.000 Personen mit Test |  
											| 
											Private Veranstaltungen
 | außen bis 
											zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 
											100 Gäste mit Test |  
											| 
											
											Partys | Bis zu 100 
											Personen im Freien und 50 in 
											Innenräumen ohne Abstand und Maske 
											aber mit Test und Rückverfolgbarkeit |  
											| 
											
											Große Festveranstaltungen | ab 27.08.: 
											Volksfeste, Schützenfeste, 
											Stadtfeste usw. bis zu 1.000 
											Besucher mit genehmigtem Konzept; 
											wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: 
											ohne Besucherbegrenzung |  
											| 
											
											Gastronomie | wenn 
											Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch 
											Innengastronomie ohne Test |  
											| 
											
											Beherbergung/Tourismus | Busreisen 
											ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle 
											Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz 
											≤ 35 kommen |  
 
 
 
 
 
 
 
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