| Duisburg, 15. September 2021 - Die Stadt 
					Duisburg wird auch nach Schließung des Impfzentrums zum 30. September das mobile Impfangebot sicherstellen. Die 
					Stadt Duisburg kommt damit dem 1. Erlass zur Organisation 
					des Impfgeschehens gegen Covid 19 ab Oktober 2021 des 
					Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
					Nordrhein-Westfalen nach.
 
 „Ich bin froh und dem Land 
					NRW sehr dankbar, dass die Hinweise aus dem kommunalen 
					Bereich aufgegriffen wurden und mit diesem Erlass jetzt eine 
					Regelung vorliegt, die uns das niedrigschwellige Impfen ab 
					Oktober pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor und 
					Krisenstabsleiter Martin Murrack.
 
  Hierzu ist vorerst ein wiederkehrendes Impfangebot an sechs 
					Standorten im Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch stellt die 
					Stadt Duisburg für alle Bürgerinnen und Bürger, die bei 
					einer der zahlreichen Impfaktionen im Stadtgebiet eine 
					Erstimpfung erhalten haben, die Möglichkeit der Zweitimpfung 
					sicher. Die Impfstandorte sind über das gesamte Stadtgebiet 
					verteilt und so für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger 
					gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
 
 Die Impfungen werden im Oktober
					bis auf weiteres jeweils montags bis 
					samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr
					an nachstehenden Standorten angeboten. Eine 
					Anmeldung ist nicht notwendig.
 
 Montag:        
					Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
 Dienstag:       
					August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg
 Mittwoch:      
					Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
 Donnerstag:   Marktplatz Hochemmerich, Atroper 
					Straße, 47226 Duisburg
 Freitag:         
					Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg
 Samstag:      
					Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
 
 Neben der Zweitimpfung besteht auch weiterhin die 
					Möglichkeit, an einem der Standorte die Erstimpfung zu 
					erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen 
					hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die 
					Zweitimpfung wird jedoch mit dem gleichen Impfstoff 
					vorgenommen, wie bei der Erstimpfung (BioNTech oder Moderna).
 
 Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss 
					ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Für die 
					Zweitimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die 
					Erstimpfung vorzuzeigen. Gleichfalls wird empfohlen, den 
					Impfausweis mitzubringen.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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