Duisburg, 15. September 2021 - Die Stadt
Duisburg wird auch nach Schließung des Impfzentrums zum
30. September das mobile Impfangebot sicherstellen. Die
Stadt Duisburg kommt damit dem 1. Erlass zur Organisation
des Impfgeschehens gegen Covid 19 ab Oktober 2021 des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen nach.
„Ich bin froh und dem Land
NRW sehr dankbar, dass die Hinweise aus dem kommunalen
Bereich aufgegriffen wurden und mit diesem Erlass jetzt eine
Regelung vorliegt, die uns das niedrigschwellige Impfen ab
Oktober pragmatisch ermöglicht“, so Stadtdirektor und
Krisenstabsleiter Martin Murrack.
Hierzu ist vorerst ein wiederkehrendes Impfangebot an sechs
Standorten im Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch stellt die
Stadt Duisburg für alle Bürgerinnen und Bürger, die bei
einer der zahlreichen Impfaktionen im Stadtgebiet eine
Erstimpfung erhalten haben, die Möglichkeit der Zweitimpfung
sicher. Die Impfstandorte sind über das gesamte Stadtgebiet
verteilt und so für alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger
gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Die Impfungen werden im Oktober
bis auf weiteres jeweils montags bis
samstags in der Zeit von 12 bis 18 Uhr
an nachstehenden Standorten angeboten. Eine
Anmeldung ist nicht notwendig.
Montag:
Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14, 47249 Duisburg
Dienstag:
August-Bebel-Platz, 47169 Duisburg Mittwoch:
Marktplatz Aldenrade, Kometenplatz, 47179 Duisburg
Donnerstag: Marktplatz Hochemmerich, Atroper
Straße, 47226 Duisburg Freitag:
Bürgermeister-Wendel-Platz, 47198 Duisburg Samstag:
Marktplatz Meiderich, Von-der-Mark-Straße, 47137 Duisburg
Neben der Zweitimpfung besteht auch weiterhin die
Möglichkeit, an einem der Standorte die Erstimpfung zu
erhalten. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen
hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die
Zweitimpfung wird jedoch mit dem gleichen Impfstoff
vorgenommen, wie bei der Erstimpfung (BioNTech oder Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss
ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Für die
Zweitimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die
Erstimpfung vorzuzeigen. Gleichfalls wird empfohlen, den
Impfausweis mitzubringen.
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