| Duisburg, 26. Oktober 2021 - Wie bereits 
					kommuniziert hat sich die Stadt Duisburg dazu entschlossen, 
					ab dem 1. November nur noch Geimpfte oder Genesene in von 
					ihr ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen 
					(Theater, Philharmonie, Konzerte, Museen, Ausstellungen 
					etc.) und im Zoo Duisburg zuzulassen. Dies gilt auch für den 
					normalen Besuch der jeweiligen Einrichtung.
 Zudem 
					wird folgenden Personen ausnahmsweise auch mit einem 
					Testnachweis nach § 2 Abs. 8 Coronaschutzverordnung ("3G") 
					der Zugang ermöglicht:
 
 • Personen, die sich aus 
					medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (das 
					Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches 
					Zeugnis nachzuweisen).
 • Schwangeren (Nachweis: 
					Mutterpass).
 • Kindern unter 12 Jahren. Schülerinnen und 
					Schüler gelten als getestete Personen, solange und soweit 
					verbindliche Schultestungen stattfinden und benötigen daher 
					keinen gesonderten Testnachweis. Kinder bis zum 
					Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests 
					getesteten Personen gleichgestellt.
 • Schülerinnen und 
					Schülern, welche im Schul- oder Klassenverbund diese 
					Einrichtung besuchen (als "außerschulischer Lernort"). 
					Schülerinnen und Schüler gelten als getestete Personen, 
					solange und soweit verbindliche Schultestungen stattfinden 
					und benötigen daher keinen gesonderten Testnachweis.
 
 Weitere Informationen zur 2G-Regelung beim Besuch und bei 
					Veranstaltungen im städtischen Kultur- und Freizeitbereich 
					finden sich hier: 
					www.duisburg.de/corona
 
 Für Angebote im 
					Bildungsbereich (z.B. VHS-Kurse, Lehrgänge, 
					Integrationskurse) gilt die neue Regelung nicht, diese 
					finden unter Beachtung der 3G-Regel statt, d.h. es können 
					auch getestete Personen teilnehmen. Dies gilt auch für die 
					Musik- und Kunstschule sowie die Stadtbibliothek. Details 
					finden sich auf den Seiten der Veranstalter.
 
 
 
 2G-Regelung für städtische Kultur- 
					  und Freizeitveranstaltungen ab dem 1. November
 Duisburg, 5. Oktober 2021 - Aktuell sind 
					die Infektionszahlen in Duisburg und NRW rückläufig. Leider 
					erwarten  die meisten Experten allerdings für den 
					fortschreitenden Herbst steigende Infektionszahlen. Die 
					Impfquote ist nach wie vor zu gering, um sicher durch den 
					Winter zu kommen.
 
 Der überwiegende Teil der aktuell 
					Infizierten ist nicht geimpft, auch in den Kliniken sind die 
					schweren Fälle, gerade die der jüngeren Patientinnen und 
					Patienten, nicht geimpft. Die hohe Inzidenz bei den  
					Schülerinnen und Schülern mit einem hohen Anteil nicht 
					geimpfter Kinder stützt die These, dass es sich mittlerweile 
					um eine "Pandemie der Ungeimpften" handelt.
 
 Geimpfte 
					und Genesene haben ein deutlich niedrigeres Risiko, sich 
					erneut anzustecken. In den wenigen Fällen, in denen sich 
					geimpfte Personen wieder infizieren, ist das Risiko einen 
					schweren Krankheitsverlauf erheblich gemindert.
 
 In 
					Anbetracht dieser Einschätzung hat sich die Stadt Duisburg 
					dazu entschlossen, ab dem 1. November nur noch geimpfte oder 
					genesene Besucherinnen und Besucher in von ihr 
					ausgerichteten Kultur- und Freizeitveranstaltungen 
					zuzulassen. Das wird zukünftig auch den Zoo und größere 
					Feste wie den Weihnachtsmarkt betreffen. Die Details dazu 
					werden noch geklärt.
 
 Für Angebote im Bildungsbereich 
					(z.B. VHS-Kurse, Lehrgänge, Integrationskurse) gilt die neue 
					Regelung nicht, diese finden unter Beachtung der 3G-Regel 
					statt, d.h. es können auch getestete Personen teilnehmen.
 
 Diese Regelung gilt für alle Personen, für die es 
					eine Impfempfehlung gibt. Ausgenommen sind Kinder unter 12 
					Jahren oder Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen. 
					Wegen der besonderen Situation von Schwangeren wird für 
					diese Personengruppe trotz bestehender Impfempfehlung eine 
					Ausnahme gemacht. Für die beiden letztgenannten 
					Personengruppen genügt ein bestätigter negativer 
					Antigen-Schnelltest.
 
 Oberbürgermeister Sören Link 
					betont: „Wir sind von der Wirksamkeit der 2G-Regel überzeugt 
					und hätten uns vom Land NRW eine umfassende Regelung 
					gewünscht. Diese gibt es bis heute nicht. Die ersten Monate 
					der Krise haben gezeigt, wie unglücklich ein Flickenteppich 
					an verschiedenen kommunalen Lösungen ist.“
 
 Krisenstabsleiter Martin Murrack ergänzt: „Wir ermuntern 
					ausdrücklich auch private Veranstalter, unserem Beispiel zu 
					folgen und 2G umzusetzen. Jeder hat die Chance, sich 
					kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum eigenen Schutz, aber 
					auch zum Schutz der Mitmenschen. Nur wenn wir die Impfquote 
					deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in den Griff 
					bekommen.“
 
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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