Duisburg, 15. Juni 2022 - Das städtische Impfzentrum
im Averdunk Center an der Königstraße bleibt am
Donnerstag, 16. Juni (Fronleichnam), geschlossen.
Am Samstag, 18. Juni, sind dort von 10.30 bis 17.30 Uhr
wieder regulär Impfungen möglich.
Stadt lässt
Impfzentrum geöffnet Da die Stadt Duisburg eine
steigende Nachfrage nach Impfungen gegen COVID 19
registriert, bleibt das Impfzentrum nun doch in den
Schulferien geöffnet. Aus Befragungen der Impflinge hören
wir heraus, dass viele Bürgerinnen und Bürger wachsende
Sorge wegen der steigenden Inzidenz haben.
Das Impfzentrum hat wieder grundsätzlich jeweils
dienstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr und
donnerstags von 13 bis 20 Uhr geöffnet. An allen anderen
Tagen bleibt das Impfzentrum und auch die Impfdokumentation
geschlossen.
Unabhängig vom städtischen Impfangebot,
kann selbstverständlich auch weiterhin das Impfangebot des
Hausarztes in Anspruch genommen werden. Darüber
hinaus sind die Kolleginnen und Kollegen der
Impfdokumentation stets per E-Mail unter
impfdokumentation@stadt-duisburg.de erreichbar.
Stadt Duisburg passt
Impfangebote an Die Stadt Duisburg reagiert auf die
weiterhin sinkende Nachfrage, sich gegen das Coronavirus
impfen zu lassen, und passt deshalb ihr Impfangebot an.
Ab Montag, 2. Mai, werden daher zunächst
keine mobilen Impfaktionen mehr in den Stadtteilen
durchgeführt. Auch die Öffnungszeiten der stationären
Impfungen im Averdunk Center werden angepasst.
Die Möglichkeit, sich im Averdunk Center an der Königstraße
impfen zu lassen, besteht ab dem 2. Mai dann jeweils
dienstags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr und
donnerstags von 13 bis 20 Uhr. An allen anderen Tagen
bleibt das Impfzentrum und auch die Impfdokumentation
geschlossen.
Unabhängig von den vorgenannten
Öffnungszeiten des städtischen Impfzentrums, kann
selbstverständlich auch weiterhin das Impfangebot des
Hausarztes in Anspruch genommen werden.
Darüber
hinaus sind die Kolleginnen und Kollegen der
Impfdokumentation auch per E-Mail unter
impfdokumentation@stadt-duisburg.de erreichbar.
Hinweise zur Impfung
Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an
keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so
kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten
Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x
Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen.
Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI
heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html).
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen
Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.
Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der
Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier
Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für
immungeschwächte Personen möglich.
Auch 12- bis
17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung
des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor
Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von
der jeweiligen Verfügbarkeit ab. Die Zweitimpfungen
werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie
bei den Erstimpfungen (BioNTech, Moderna oder Novavax). Die
Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff. Für
die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein
gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer
Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung
über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es
wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Kinderimpfungen Während der vorgenannten
Öffnungszeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung sind
kostenlose Kinderimpfungen ausschließlich am stationären
Impfstandort in der Innenstadt möglich. Eltern sollten
zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und
einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen
mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem
impfenden Arzt geklärt werden. Da entsprechende
Impfungen bei Kindern inzwischen auch von
Hausärzten/Allgemeinmedizinern durchgeführt werden dürfen,
erfolgen die Kinderimpfungen seit dem 1. April nicht mehr
von Kinderärzten, sondern von Allgemeinmedizinern.
Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den
eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder
besondere gesundheitliche Problemen haben.
Für die
Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten
Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer
sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die
Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt
wurde. Entsprechend der Empfehlung der ständigen
Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19
ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort
erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen
freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder
entsprechend dosiert ist.
Eine Zweitimpfung kann drei
Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Der Impfarzt
vor Ort informiert über den Zeitpunkt, an dem die
Zweitimpfung erfolgen kann.
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