| Duisburg, 2. Dezember 2021 - Kurz vor 
					ihrem 'Großen Zapfenstreich' musste Noch Bundeskanzlerin 
					Angela Merkel noch einmal in Sachen 'Pandemie und Maßnahmen 
					zur Bewältigung' ran.
 In einer erneuten 
					Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den 16 
					Landesfürstinnen und Fürsten gab es Beschlüsse, um die 
					"vierte Coronawelle zu brechen". Jetzt, wo die Fallzahlen 
					langsam aber stetig und täglich sinken. Eigentlich zu spät 
					oder doch, um das Sinken zu unterstützen?
 
 Die 
					Impfungen sollen auf eine breitere Basis gestellt werden, 
					sodass bis Weihnachten fristgerecht eine Zweit- oder 
					Boosterimpfung ermöglicht werden kann. Das können bis zu 30 
					Millionen Impfungen erfordern!
 
 Ungeimpfte werden, als 
					aktuelle Haupttreiber der Pandemie-Fallzahlen, durch die 
					'2-G-Regel' von Kultur- und Freizeitveranstaltungen wie 
					Kinos, Theater, Gaststätten und Restaurants usw. 
					inzidenzunabhängig ausgeschlossen.
 Das gilt auch für den 
					Einzelhandel, ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs.
 Die Regel kann auf 2-G-Plus, ein zusätzlicher negativer 
					Test, ausgeweitet werden.
 Ausnahmen gelten für Personen, 
					die sich impfen lassen dürfen und Kinder bis 18 Jahren.
 
 Auch private Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte 
					teilnehmen, werden auf höchstens zwei Personen eines 
					weiteren Haushalts beschränkt.
 
 Für überregionale 
					Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen gilt eine 
					Auslastung von 30 bis 50 Prozent bei einer maximalen 
					Gesamtzahl von 5.000 >Zuschauern in geschlossenen Räumen und 
					15.000 im Freien und Maskenpflicht.
 
 Ab einer 
					Inzidenz von 350 müssen Clubs und Discos geschlossen werden, 
					auch private Feiern (2G) werden auf 50 Personen in Räumen 
					und 200 Personen im Freien begrenzt.
 
 In den Schulen 
					gilt wieder Maskenpflicht.
 
 Ein Verkauf von Feuerwerk 
					findet nicht statt, das Zünden auf publikumsträchtigen 
					Plätzen ist verboten. Dort gilt auch ein Versammlungsverbot.
 
 Hier der komplette Wortlaut der Maßnahmen zur 
					Bewältigung der Corona-Pandemie
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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