Duisburg, 2. Dezember 2021 - Kurz vor
ihrem 'Großen Zapfenstreich' musste Noch Bundeskanzlerin
Angela Merkel noch einmal in Sachen 'Pandemie und Maßnahmen
zur Bewältigung' ran.
In einer erneuten
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den 16
Landesfürstinnen und Fürsten gab es Beschlüsse, um die
"vierte Coronawelle zu brechen". Jetzt, wo die Fallzahlen
langsam aber stetig und täglich sinken. Eigentlich zu spät
oder doch, um das Sinken zu unterstützen?
Die
Impfungen sollen auf eine breitere Basis gestellt werden,
sodass bis Weihnachten fristgerecht eine Zweit- oder
Boosterimpfung ermöglicht werden kann. Das können bis zu 30
Millionen Impfungen erfordern!
Ungeimpfte werden, als
aktuelle Haupttreiber der Pandemie-Fallzahlen, durch die
'2-G-Regel' von Kultur- und Freizeitveranstaltungen wie
Kinos, Theater, Gaststätten und Restaurants usw.
inzidenzunabhängig ausgeschlossen. Das gilt auch für den
Einzelhandel, ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Die Regel kann auf 2-G-Plus, ein zusätzlicher negativer
Test, ausgeweitet werden. Ausnahmen gelten für Personen,
die sich impfen lassen dürfen und Kinder bis 18 Jahren.
Auch private Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte
teilnehmen, werden auf höchstens zwei Personen eines
weiteren Haushalts beschränkt.
Für überregionale
Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen gilt eine
Auslastung von 30 bis 50 Prozent bei einer maximalen
Gesamtzahl von 5.000 >Zuschauern in geschlossenen Räumen und
15.000 im Freien und Maskenpflicht.
Ab einer
Inzidenz von 350 müssen Clubs und Discos geschlossen werden,
auch private Feiern (2G) werden auf 50 Personen in Räumen
und 200 Personen im Freien begrenzt.
In den Schulen
gilt wieder Maskenpflicht.
Ein Verkauf von Feuerwerk
findet nicht statt, das Zünden auf publikumsträchtigen
Plätzen ist verboten. Dort gilt auch ein Versammlungsverbot.
Hier der komplette Wortlaut der Maßnahmen zur
Bewältigung der Corona-Pandemie
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